Der Bieter muss - im Hinblick auf jedes Los - über drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.08.2021 und 31.07.2025 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich - für das jeweilige Los - nach folgender Maßgabe:
VERGLEICHBARKEIT LOS 1:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 1, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.
- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 250.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).
VERGLEICHBARKEIT LOS 2:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 2, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.
- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,5 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 700.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).
VERGLEICHBARKEIT LOS 3:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 3, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.
- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,5 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 700.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).
VERGLEICHBARKEIT LOS 4:
Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 4, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat.
- Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 50.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen.
- Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell).
siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")