Erklärungen des Bieters
- zur Eintragung im Berufs-/Handelsregister unter Angabe der Nummer sowie des Amtsgerichts oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung ins Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist;
- dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB vorliegen und ggf. welche nachprüfbaren Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind;
- dass er nicht gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer der dort genannten Freiheits- oder Geldstrafe bzw. Geldbuße belegt worden ist.
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist vom Bieter zur Bestätigung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer festgelegten Frist vorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR ist auf Anforderung durch die Vergabestelle vom Bieter ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO sowie aus dem Wettbewerbsregister innerhalb der gesetzten Frist einzureichen, welcher nicht älter ist als 1 Jahr.