Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Der Nachweis kann insbesondere durch einen aktuellen Handelsregisterauszug, Berufsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis erbracht werden. Sofern eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht besteht, ist die Erlaubnis zur Berufsausübung auf andere geeignete Weise darzulegen.
Die Angaben sind in der Anlage 02a "Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung" zu machen und die entsprechenden Nachweise dem Angebot beizufügen.