Arbeitssicherheit
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.12.2025
12.12.2025 11:00 Uhr
12.12.2025 11:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NBank
201010
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177
Hannover
Deutschland
DE929
ausschreibungen@nbank.de
+49 511-300310

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 41311-53306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zu erbringende Leistung
Benötigt wird die Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu diesem Zweck wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeber Leistungen abruft.
Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang
3.4.1 Umfang der Grundbetreuung
Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist der Auftraggeber in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen:

Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte
Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte

Klarstellung:
Ausgeschrieben wird hier lediglich die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen.
Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf:

Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687
Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63
Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80

Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl:
774,5.

Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang:

Arbeitssicherheit in der Grundbetreuung
0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert)

Für den Fall, dass der Schätzwert nach DGUV V2 nicht ausreicht, wird folgende Höchstabnahmemenge festgelegt:

2 x 232,35 Std. = 464,7 Std. pro Jahr (Höchstmenge)
464,7 Std. x 3 Jahre = 1.394,1 Std. für die gesamte Vertragsdauer
3.4.2 Umfang der betriebsspezifischen Betreuung
Für die betriebsspezifische Betreuung wurde in der Vergangenheit entsprechend der notwendigen Handlungsfeldern ein Aufwand von rund 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geleistet. Es werden jedoch jährlich maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen.

Die jährlich in Anspruch genommene Höchstabnahmemenge kann variieren und muss nicht starr im Rahmen der Grundbetreuungszeit 464,7 Std. bzw. in der betriebsspezifischen Betreuung 400 maximal betragen, solange die Gesamthöchstabnahmemenge von 1.394,1 Std für die Grundbetreuung bzw. 1.200 Std für die betriebsspezifische Betreuung für die gesamte Vertragslaufzeit nicht überschritten wird.
3.5 Leistungsgegenstand
Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf:
3.5.1 Grundbetreuung
Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung.

3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung:
Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet.

Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss zwischen Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat sowie Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbart.

Unter betriebsspezifischer Betreuung fällt u.a. auch:

- Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren.
- Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.
- Mobiles Arbeiten / Homeoffice
- Psychische Belastungen
- Arbeitszeiten
- Angebots- oder Wunschvorsorgen
- Besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche / Auszubildende, ...)
- Wiedereingliederung / BEM
- Sicherheit im Kundenverkehr
- Notfallmaßnahmen
- Demographischer Wandel
- Gesundheitsmanagement
- Einrichtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten sowie deren Veränderung (auch ArbStättV sowohl jetzt als auch bei neuer Liegenschaft)
- Beschaffung von Arbeitsmitteln (BetrSichV)
- Veränderung betrieblicher Abläufe
- Integration in die Führungsstruktur und Aufbau einer geeigneten Organisation (über die Grundbetreuung hinaus) (Grundbetreuung = "am Laufen halten", aber derzeit erstmal Aufbau in der betriebsspezifischen Betreuung nach GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
28.02.2027

Der Vertrag beginnt am 01.03.2026.
Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit und kann zwei Mal jeweils um ein optionales Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit und danach zum Ende eines jeden optionalen Jahres) gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht gekündigt wird. Er endet somit spätestens am 28.02.2029 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

100% Preis

gewertet wird der Gesamtwertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Verfahren
Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.
Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat.

Angebotsform
Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen.
Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV.
Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17.

Änderungsvorbehalt
Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch.
Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal kommunizieren.

Falls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, sind diese über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y64MDMQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB).
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot).
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

52
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die NBank wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen.
Sodann wird entschieden, ob allein auf dieser Grundlage die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die NBank eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den rechtzeitigen Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes innerhalb der Angebotsfrist allein verantwortlich.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist (vgl. § 122 Abs. 1 GWB ). Die Eignung der Bieter wird anhand der gem. § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien geprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird gem. den §§ 123, 124 GWB geprüft.
Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen sind wie folgt zu belegen:
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.
Unternehmen und Freiberufler, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) eingetragen sind, können den vorläufigen Beleg der Eignung durch Nennung der Zertifikatsnummer er-bringen.
Alternativ kann das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die nachfolgende Erklärung belegt werden:

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen).

Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Anlage 09) einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

12.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- bzw. Personenschäden besteht (nachzuweisen durch Ver-sicherungsbestätigung der Versicherung).
Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

12.2.2 Mindestentgelterklärung
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vor-zulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

12.3.1.1 Bietergemeinschaft
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (Anlage 02a), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 02a).

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

12.3.1.2 Dritte (nur bei Einsatz von Dritten vorzulegen)
Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernver-bundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Um-ständen als Unteraufträge vergeben werden (Anlage 02a, 07 und 07a).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

12.4.1 Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (nachzuweisen durch Registerauszug & Anlage 02a).

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

12.4.5 Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter
Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt:
1. min. 3 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei ei-nem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf unter namentlicher Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume).

2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

12.4.2 Angaben zum Unternehmen
Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) bezogen auf die geforderte Leistung (Anlage 02a).

12.4.3 Ansprechpartner / Stellvertreter
Nennung eines Ansprechpartners und seines Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie Bestätigung, dass Ansprechpartner und Stellvertreter während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) jederzeit telefonisch zu erreichen sind und Reaktionszeiten von max. vier Stunden an Werktagen eingehalten werden. (Anlage 02a).

12.4.4 Preisblatt/Preisangabe
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02b der Vergabeunterlagen).
Für Wegzeiten und sonstige Auslagen wird keine Vergütung entrichtet.

12.4.6 Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).

12.4.7 Bestätigung KMU/Großunternehmen
Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 02a).
Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

12.4.8 Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen ge-gen die russische Föderation (Anlage 08) einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung