Rahmenvertrag über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Berechtigungsmanagement (IAM). Gegenstand sind Analyse, Weiterentwicklung und Dokumentation von Rollen- und Berechtigungskonzepten, Rezertifizierungs- und Kontrollprozessen sowie die fachliche Umsetzungsbegleitung (Workshops, Reviews, Abstimmungen).
Gegenstand der Beschaffung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Berechtigungsmanagement (IAM) der NBank im Rahmen eines EVB-IT-Dienstvertrags. Ziel ist die fachliche Beratung zur Analyse, Konzeption, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von Rollen- und Berechtigungskonzepten sowie der zugehörigen Governance-, Kontroll- und Rezertifizierungsprozesse (u. a. Funktionstrennung/SoD, Regelwerke, Dokumentation, Nachweisfähigkeit). Die Leistungen umfassen insbesondere die Aufnahme und Bewertung des Ist-Zustands, Erarbeitung von Soll-Konzepten und Maßnahmen, Erstellung/Review von Konzepten und Dokumenten, Moderation von Workshops/Terminen, Beratung bei der Umsetzung sowie Wissenstransfer/Schulungsunterlagen. Die Leistungserbringung erfolgt überwiegend remote, bei Bedarf vor Ort in Hannover. Die Beauftragung erfolgt abrufweise nach Bedarf in Personentagen (1 PT = 8 Stunden); für das erste Vertragsjahr sind 315 PT vorgesehen, mit einer Mindestabnahme von 25 PT; die Gesamtobergrenze beträgt 2.164 PT über die Vertragslaufzeit inkl. Optionen.
Verlängerungsoptionen: 2 x 12 Monate
NachprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beimNds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und DigitalisierungAuf der Hude 221339 LüneburgFax: 04131/15-2943E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber kann Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachfordern; ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Dem Angebot ist eine aktuelle Versicherungsbestätigung/Deckungsnachweis beizufügen. Mindestanforderung: gültiger Versicherungsschutz für die Vertragslaufzeit.
Nachweis der Erfahrung im Berechtigungsmanagement (IAM) durch geeignete Referenzen sowie Qualifikation des vorgesehenen Beraterteams. Mindestanforderung: Einsatz von mindestens zwei Senior-Beratern; Nachweis durch Profilblätter/Lebensläufe inkl. Projektreferenzen (Auftraggeber/Projekt, Zeitraum, Rolle, Tätigkeiten) sowie einschlägige IAM-Erfahrung (u. a. Rollen-/Berechtigungskonzepte, Governance/Rezertifizierung, Funktionstrennung/SoD). Garancy-Know-how ist nachzuweisen (z. B. Zertifikat oder vergleichbarer Nachweis).