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Verfahrensangaben

Arbeitssicherheit

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NBank
201010
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177
Hannover
Deutschland
DE929
ausschreibungen@nbank.de
+49 511-300310

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 41311-53306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zu erbringende Leistung
Benötigt wird die Leistung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zu diesem Zweck wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeber Leistungen abruft.
Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang
3.4.1 Umfang der Grundbetreuung
Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist der Auftraggeber in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen:

Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte
Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte

Klarstellung:
Ausgeschrieben wird hier lediglich die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen.
Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf:

Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687
Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63
Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80

Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl:
774,5.

Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang:

Arbeitssicherheit in der Grundbetreuung
0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert)

Für den Fall, dass der Schätzwert nach DGUV V2 nicht ausreicht, wird folgende Höchstabnahmemenge festgelegt:

2 x 232,35 Std. = 464,7 Std. pro Jahr (Höchstmenge)
464,7 Std. x 3 Jahre = 1.394,1 Std. für die gesamte Vertragsdauer
3.4.2 Umfang der betriebsspezifischen Betreuung
Für die betriebsspezifische Betreuung wurde in der Vergangenheit entsprechend der notwendigen Handlungsfeldern ein Aufwand von rund 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geleistet. Es werden jedoch jährlich maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen.

Die jährlich in Anspruch genommene Höchstabnahmemenge kann variieren und muss nicht starr im Rahmen der Grundbetreuungszeit 464,7 Std. bzw. in der betriebsspezifischen Betreuung 400 maximal betragen, solange die Gesamthöchstabnahmemenge von 1.394,1 Std für die Grundbetreuung bzw. 1.200 Std für die betriebsspezifische Betreuung für die gesamte Vertragslaufzeit nicht überschritten wird.
3.5 Leistungsgegenstand
Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf:
3.5.1 Grundbetreuung
Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung.

3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung:
Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet.

Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss zwischen Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat sowie Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbart.

Unter betriebsspezifischer Betreuung fällt u.a. auch:

- Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren.
- Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.
- Mobiles Arbeiten / Homeoffice
- Psychische Belastungen
- Arbeitszeiten
- Angebots- oder Wunschvorsorgen
- Besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche / Auszubildende, ...)
- Wiedereingliederung / BEM
- Sicherheit im Kundenverkehr
- Notfallmaßnahmen
- Demographischer Wandel
- Gesundheitsmanagement
- Einrichtung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten sowie deren Veränderung (auch ArbStättV sowohl jetzt als auch bei neuer Liegenschaft)
- Beschaffung von Arbeitsmitteln (BetrSichV)
- Veränderung betrieblicher Abläufe
- Integration in die Führungsstruktur und Aufbau einer geeigneten Organisation (über die Grundbetreuung hinaus) (Grundbetreuung = "am Laufen halten", aber derzeit erstmal Aufbau in der betriebsspezifischen Betreuung nach GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

Umfang der Auftragsvergabe

239.132,74
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
28.02.2027

Der Vertrag beginnt am 01.03.2026.
Der Vertrag hat eine einjährige Grundlaufzeit und kann zwei Mal jeweils um ein optionales Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit und danach zum Ende eines jeden optionalen Jahres) gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht gekündigt wird. Er endet somit spätestens am 28.02.2029 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

100% Preis

gewertet wird der Gesamtwertungspreis, der sich aus dem Preisblatt ergibt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Verfahren
Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.
Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat.

Angebotsform
Das Angebot ist über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen.
Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV.
Die NBank bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klauselwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel der NBank im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17.

Änderungsvorbehalt
Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
0,00
EUR
0,00
EUR
0,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB).
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Begleitschreibens zum Angebot).
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

11
11
0

Größe der Unternehmen

6
6

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

0,00
EUR
0,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

0,00
EUR
0,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

RE 2025.51
Arbeitssicherheit
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Asitec GmbH
2234
Kleinstunternehmen
Carlo-Schmid-Str. 78
26452
Sande
Deutschland
DE737
ifs-costa.asitec@t-online.de
044229980291
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

23.02.2026
24.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

0,00
EUR

Angaben zum Angebot

CX233EC833EC8
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung