1.5 Vergabe in Losen / Nebenangebote
Die Leistung kann nicht in Losen vergeben werden, da die Leistung unter den Gesichtspunkten Komplexität der Integration, Kontinuität und Konsistenz, Risikominimierung, Verantwortlichkeit sowie Effizienz nur als Ganzes erbracht werden.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1.6 Verfahren
Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung eines Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.
Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit "Bieter" sowohl natürliche Personen, einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit "Auftragnehmer" ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat.
1.8 Bieterfragen
Enthalten die Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen der NBank nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen. Derartige Hinweise/Fragen sind über das DTVP zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular (Anlage 02c der Vergabeunterlagen)
Soweit Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese allen Bietern zeitgleich über das DTVP anonymisiert zusammen mit den Antworten zur Verfügung gestellt. Die NBank bittet darum, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bieters zulassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind daher von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen.
1.9 Angebotsform
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Es muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV. Angebote dürfen daher weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Soweit Angebote dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese verweisen und Regelungen im Vertragswerk der Auftraggeberin widersprechen, werden diese kein Vertragsbestandteil.
Soweit Angebote dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese verweisen und Regelungen im Vertragswerk der Auftraggeberin widersprechen, werden diese kein Vertragsbestandteil.
1.13 Änderungsvorbehalt
Die NBank behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens zu ändern. Änderungen werden allen Bietern über das Deutsche Vergabeportal mitgeteilt.
4 Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) können Verfahrensbeteiligte die Akten bei der Vergabekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB).
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Be-triebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Der Auftraggeber empfiehlt Bietern daher bereits bei der Abgabe und Einreichung ihrer Angebote diejenigen Teile zu kennzeichnen, die dem Geheimschutz, insbe-sondere etwaigen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen.
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.