1.9. Weitere Informationen
Die den Bewerbern / Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bewerber / Bieter, Hinweise des Auftraggebers etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung eines Teilnahmeantrags / Angebots zugrunde zu legen. Antworten und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.
1.10. Verfahrenssprache / Kommunikation
Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch.
Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber / Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) kommunizieren.
Dies setzt voraus, dass sich Bewerber / Bieter unter www.dtvp.de kostenfrei registrieren. Auf dieser Webseite finden sich auch nähere Informationen zur Kommunikation, sowie zu den technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform.
1.11. Hinweis und Bewerber-/Bieterfragen
Enthalten die Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen der NBank nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers / Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber / Bieter den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen. Derartige Hinweise/Fragen sind über das DTVP zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular (Anlage 02b der Vergabeunterlagen)
Soweit Fragen alle Bewerber / Bieter betreffen können, werden diese allen Bewerbern / Bietern zeitgleich anonymisiert über das DTVP zusammen mit den zugehörigen Antworten zur Verfügung gestellt. Die NBank bittet daher darum, die Bewerber- / Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bewerbers / Bieters zulassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen (siehe Ziffer 1.9).
1.12. Form der Teilnahmeanträge / Angebote
Teilnahmeanträge / Angebote sind in Textform nach § 126b BGB über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen, vgl. § 53 Abs. 1 VgV.
Teilnahmeanträge / Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Sie müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Insbesondere sind Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig. Die Teilnahmeanträge / Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Entspricht ein Teilnahmeantrag / Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV.
Teilnahmeanträge / Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bewerbers / Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Soweit Angebote dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese verweisen, werden diese kein Vertragsbestandteil.
1.13. Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote
Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt nach § 55 VgV. Bewerber / Bieter sind zur Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
1.14. Verfahren zur Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote
Die eingegangenen Teilnahmeanträge und Angebote werden nach der Öffnung gemäß §§ 56 ff. VgV geprüft und gewertet.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Procedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere §§ 123, 124 GWB) und Erfüllung von Mindestanforderungen an die Eignung.
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben Erklärungen und Nachweise.
Nach Abschluss der Eignungsprüfung und Wertung beabsichtigt der Auftraggeber, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern.
Sollten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber im Rahmen einer differenzierenden Eignungswertung mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber auswählen.
Die Wertung / Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt nach Maßgabe der unter Ziffer 2.4 beschriebenen Auswahlkriterien.
1.15. Änderungsvorbehalt
Die NBank behält sich vor, den Verfahrensablauf und den Inhalt der Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens anzupassen.
Letzteres gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Vorbehalt Gebrauch macht, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV) oder dass der Auftraggeber es vor dem Eintritt in Verhandlungen für erforderlich erachtet, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV). Änderungen werden allen Bietern über das DTVP mitgeteilt.