Einführung einer Metadatenmanagement Software (MDM)
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.11.2025
17.11.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

NBank
201010
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177
Hannover
Deutschland
DE929
ausschreibungen@nbank.de
+49 511-300310

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 41311-53306

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Projekt Data Governance erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenmanagements in der NBank. Im Zuge der Pilotierung für die Bereiche Finance (FIN) & Controlling (CON) wurden mit der Gründung des Teams Finanz- & Risikodaten-Management (FRD) und der Entscheidung über die Etablierung von DG-Prozessen bereits wichtige Bausteine umgesetzt.
Um zukünftig entsprechende Aufgaben auch adäquat wahrnehmen zu können, ist der Einsatz von Werkzeugen und Tools unerlässlich. Im Rahmen des Projektes wurde eine Analyse zur Anforderungsabdeckung und Ausbaufähigkeit bestehender Tools mit Schwerpunkt Datenqualitätsmanagement und Metadatenmanagement in Abstimmung mit der IT durchgeführt. Die Umsetzung eines Self Service Datenqualitätsmanagements erfolgt im Business Warehouse Umfeld. Zur Unterstützung des Metadatenmanagement soll über dieses Vergabeverfahren eine neue Software eingeführt werden.
Ziel ist es mit der Weiterentwicklung eines zukunftsgerichteten Metadatenmanagements wesentliche Optimierungspotenziale für die NBank zu heben. Folgende Kern-ziele sollen mit der Umsetzung realisiert werden:
- Transparenz über die vorhandenen Daten, deren Inhalt, Kontext und Eigenschaften
- Basis für die systematische Datenverwaltung und -katalogisierung
- Schaffung eines einheitlichen Datenverständnisses
- Weiterentwicklung der IT-Architektur und Wertbeitrag zur Digitalisierung durch Datentransparenz
- Stärkung der regulatorischen Compliance
- Multiplikator für datengetriebene Fragestellungen anderer Projekte in der Bank
Über das Umsetzungsprojekt Data Governance wird die Konzeption und Realisierung von Strukturen und Maßnahmen im Metadatenmanagement umgesetzt. Zentraler Be-standteil ist die Einführung einer Metadatenmanagement Software, die die drei Komponenten Fachliches Datenmodell, Data Dictionary und Data Lineage und dazugehörige Prozesse unterstützt:
- Fachliches Datenmodell: Abbildung und Verwaltung von Daten-Clustern (Daten- und Subdomänen, Datenobjekt/Entität und Datenfeldern) sowie die Verknüpfung dieser mit Richtlinien, Systemen, Interessengruppen, inklusive Rollen und Verantwortlichkeiten
- Data Dictionary: Verzeichnis über Metadaten, sowie Register von fachlichem Wissen zu Begriffen, Geschäftsobjekten, Reports und Kennzahlen (Business Glossar) aber auch technischen Aspekten (technisches Glossar)
- Data Lineage (Datenflussverfolgung): Erfassung und Modellierung von Datenflüssen zur Identifizierung von Abhängigkeiten und Auswirkungen im Run the Bank und Change the Bank Umfeld.

Für den Start soll das Metadatenmanagement mit einem Fokus auf das NBank Business Warehouse (NBW) aufgebaut werden. Das NBW ist der Single Point of Truth (SPOT) der NBank. Der SPOT verfolgt das Ziel alle auswertungsrelevanten Daten der Bank in einer vollständigen und transparenten Datenschicht im dispositiven System bereitzustellen und alle Zielsysteme über flexible Zugriffsmöglichkeiten mit den benötigten Daten zu versorgen. Darüber hinaus stellt das NBW die technische und fachliche Konsistenz aller Daten, der belieferten Schnittstellen und aller im Ergebnis er-zeugten Auswertungen, Berichte oder Reports sicher, was ein wesentlicher Aspekt der Aufgaben im Data Governance Umfeld ist. Das NBW ist eine Auftragsentwicklung, die auf einer Oracle Datenbank aufsetzt. Daten werden aus SAP (Module wie FI, CO, CML, CFM), dem ABAKUS (Förderbanken Add-On), sowie weiteren externen Quellen (wie EUCTFSL, Marktdaten, Adressdaten, Rating, diverse Vorsysteme) durch das NBW integriert, verdichtet und für die angeforderten Zwecke aufbereitet. Maßgebliche Zielsysteme sind THINC und BAIS, die wiederum ihre Ergebnisdaten teilweise an das NBW zurückspielen. Perspektivisch soll das Metadatenmanagement auf weitere Be-reiche und damit weitere Systeme über das NBW hinaus ausgeweitet werden.
Das NBW und der darauf aufsetzende ReportServer sind das zentrale Reporting System der NBank und werden zukünftig auch für das DQ-Reporting verwendet. Diese Reports werden mit Metadaten wie Domänen und Data Lineage angereichert, die aus der Metadatenmanagement Software stammen.

Für weitere Informationen siehe: Leistungsbeschreibung, Lastenheft und Fragebogen Funktionsumfang.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Umsetzungsplan sieht die Einführung der Metadatenmanagement Software ab dem 04.03.2026 vor, bis zum 28.09.2026 sollen die Einrichtung der Software und deren Tests abgeschlossen sein. Parallel erfolgt im Projekt Data Governance die initiale Erhebung von Metadaten über Use Cases in den Bereichen FIN & CON. Im Q4 2026 werden diese Informationen in die Ziellösung überführt und erste Anwendungsfälle der Data Lineage aufgebaut. In 2027 erfolgt die Erweiterung als weitere Ausbaustufe über den initialen Anwendungskreis hinaus.
In diesem Vergabeverfahren suchen wir nach einer Standardsoftware für das Metadatenmanagement der NBank. Die Anforderung an die Metadatenmanagement Software sind in funktionale und nicht-funktionale Anforderungen aufgeteilt, die in den folgenden Abschnitten genauer spezifiziert werden. Jede Anforderung verfügt dabei über eine Priorität, die ihre Dringlichkeit angibt:
Priorität 1: Muss-Kriterium (Mindestanforderung)
Priorität 2: Soll-Kriterium
Priorität 3: Kann-Kriterium
3.1. Funktionale Anforderungen
Die funktionalen Anforderungen teilen sich auf die drei Komponenten des Metadatenmanagements auf. Die Anforderungen an das Datenmodell und das Data Dictionary überlappen sich stark und stehen in einem engen Zusammenhang. Daher sind deren Anforderungen zusammengefasst, Data Lineage folgt separat.
Die Anforderungen sind im Stil von User Stories formuliert. Für die agierenden Benutzer gibt es die drei Hierarchieebenen: Master, Anwender und Leser. Leser besitzen nur Lese-Funktionen, der Anwender hat zusätzlich Schreibrechte für seinen konfigurierbaren Bereich und der Master verfügt über alle Funktionen. In den User Stories wird nur die unterste Hierarchieebene genannt, was bedeutet, dass alle höher gestellten Benutzer die gleiche Funktionalität haben.
3.1.1. Fachliches Datenmodell & Data Dictionary
Im fachlichen Datenmodell werden die Daten im Domänenmodell strukturiert, das vier Ebenen kennt. Eine Datendomäne umfasst einen Datenbereich, der zentrale Funktionen und Prozesse in der NBank umfasst. Sie enthält eine Sammlung von Subdomänen, Datenobjekten und darin enthaltenen Datenfeldern, die funktional oder logisch miteinander verbunden sind. Eine Subdomäne unterteilt eine Datendomäne weiter in spezifische funktionale Blöcke, die granularere Kategorien oder Teilmengen von Daten innerhalb der Domäne repräsentieren. Sie helfen dabei die Entitäten basierend auf ihrem Inhalt und Kontext zu klassifizieren und zu organisieren. Eine Entität ist eine strukturierte Menge von Daten(feldern) als Abbild der durch diese Daten repräsentierten Gegenstände und Sachverhalte, über die die NBank Informationen sammelt. Die-se kann man sich auch als eine Tabelle vorstellen. Sie dient dazu die Beziehung zwischen den Daten darzustellen und eine Subdomäne ggf. weiter zu unterteilen. Ein Datenfeld ist ein fachliches Datenelement, welches ein oder mehrere technische Attribute charakterisiert oder beschreibt. Diese kann man sich auch als Spalte in einer Tabelle vorstellen. Das Datenfeld ist das granularste Element in einem fachlichen Datenmodell.
Einträge können im fachlichen Datenmodell, im fachlichen Glossar und im technischen Glossar erfasst werden. Dabei werden im Datenmodell Strukturen eingetragen, im fachlichen Glossar fachliche Informationen wie Feldbeschreibungen und im technischen Glossar technische Informationen wie Datentyp.
Ein Template ist eine Vorlage mit vorgegebenen Pflichtfeldern und optionalen Feldern, um die Einträge strukturiert und standardisiert zu erfassen.
3.1.2. Data Lineage
Die zentrale Struktur in der Data Lineage Komponente sind Datenbäume, die in einer hierarchischen Darstellung in einem Abhängigkeitsgraphen den Datenfluss und die Beziehungen zwischen verschiedenen Datenfeldern veranschaulichen, um die Herkunft und den Verlauf der Daten in der NBank nachvollziehbar zu machen.
3.2. Nicht-funktionale Anforderungen
Neue Software Lösungen sollen sich als Cloud-Lösung nahtlos in die bestehende Anwendungslandschaft der NBank integrieren. Dabei wird der neuen Software kein direkter Datenzugriff in die Systeme der NBank ermöglicht werden (Pull), stattdessen wer-den die Daten aus der NBank geliefert (Push).
Das NBW basiert auf einer ineinandergreifenden Abfolge von SQL Statements, die teilweise zur Laufzeit generiert werden. Es existiert bereits ein vollständiger Metadatenpfad von der Quelle bis zum grafischen Bericht. Für Objekte aus dem SAP liegen beispielsweise neben ihren technischen Bezeichnungen auch die hinterlegten fachlichen Bezeichnungen und Beschreibungen vor. Weiterhin sind die Datenobjekte (Ta-bellen, Felder, Berichte) bereits in Zuständigkeitsbereiche eingeteilt und sogenannten Applikationsverantwortlichen zugewiesen. Es ist explizit gefordert, dass diese Daten direkt (z.B. Übertragung von Tabellen, keine direkte Kopplung von Systemen) aus dem DWH für den Aufbau des Datenmodells und des Dictionaries herangezogen wer-den.
Schnittstellen sollen aus Sicht der NBank möglichst einfach und flexibel sein. Es wird vom Anbieter ein dokumentiertes Vorgehen erwartet, wie die Daten in ein für das MDM verarbeitbares Format übersetzt werden können. Wir gehen davon, aus <10 PT in den Bau von Schnittstellen auf unserer Seite stecken zu müssen.
Zusätzlich ist die Erwartung, dass Anbieter die folgenden vier Prinzipien befolgen, um eine erfolgreiche Einführung neuer Software zu ermöglichen:
- Architektur: Die Anwendungsarchitektur ist so konzipiert, dass sie wechselnde und wachsende Anforderungen unterstützt und gleichzeitig in einem wartbaren und betriebsbereiten Zustand bleibt.
- Technologie: Konfiguration über Anwendungsfunktionen werden gegenüber Modifikationen mit spezifischem Code / Entwicklung bevorzugt.
- Business: Nutzung von Industriestandards und Best Practices, um effiziente Prozesse für Konzeption und Lieferung zu gewährleisten
- Zukunftsfähigkeit: Die Lösung wird von der Roadmap des Anbieters unter-stützt und bietet einen kontinuierlichen Support und geeignete Technologien

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

1.3. Vergabeart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 119 Abs. 5 GWB, 17 VgV durchgeführt.

Diejenigen Unternehmen, die nach abgeschlossenem Teilnahmeverfahren dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Es werden vrs. vier Bieter zur Teilnahme an der Angebotsphase / am Verhandlungsverfahren zugelassen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Sofern der Auftraggeber von diesem Vorbehalt keinen Gebrauch macht, wird eine Verhandlungsphase durchgeführt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber / Bieter mit der NBank ausschließlich über das DTVP kommunizieren.
Dies setzt voraus, dass sich Bewerber / Bieter unter www.dtvp.de kostenfrei registrieren. Auf dieser Webseite finden sich auch nähere Informationen zur Kommunikation, sowie zu den technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y645135

Einlegung von Rechtsbehelfen

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

3. Hinweise zur Angebotsphase

3.1. Hinweis und Bieterfragen

Hinweise / Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahrensablauf sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) zu stellen. Um eine rechtzeitige Beantwortung der eingereichten Bieterfragen bzgl. des Teilnahmewettbewerbs zu gewährleisten sind diese bis spätestens 30.10.2025 über das DTVP einzureichen.
Soweit Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese allen Bietern zeitgleich anonymisiert über das DTVP zusammen mit den zugehörigen Antworten zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bittet daher darum, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bieters zulassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen.

3.2. Verhandlungsbedarf

Die den Bietern zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen (= Unterlagen gemäß dem Anhang Anlagenverzeichnis) sind Grundlage des einzureichenden Erstangebots.

3.2.1. Verhandlungsbedarfsliste
Ungeachtet dessen haben die Bieter die Möglichkeit, mit ihrem einzureichenden Erstangebot Verhandlungsvorschläge in Form einer Verhandlungsbedarfsliste einzureichen, in denen sie zu einzelnen Inhalten der Vertragsunterlagen konkrete Änderungen / Ergänzungen vorschlagen können.
Dabei sind die Ausführungen bzgl. der Eigenerklärung (Anlage 02c), insb. Ziff. 6.6 zu beachten.

Im Fall solcher Verhandlungsvorschläge hat der Bieter im Verhandlungsvorschlag darzustellen und konkret auszuweisen, ob und inwieweit sich die Änderungen / Ergänzungen konkret auf die von ihm angebotenen Preise bzw. sein Angebot im Übrigen auswirken und / oder zwingende Voraussetzung für einen möglichen späteren Vertragsschluss sind.

Hinweise zum Verhandlungsbedarf
Ein Anspruch des Bieters auf Verhandlung und Berücksichtigung etwaiger Verhandlungsbedarfe besteht nicht. Ebenso wenig kann die erfolgreiche Durchsetzung von Verhandlungsbedarfen bei der Erstellung bzw. Kalkulation des Angebotes unterstellt werden.

3.3. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.

3.4. Sprache
Das Vergabeverfahren und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Sämtliche Erklärungen und ggf. weiterführende Korrespondenz sind in deutscher Sprache vorzulegen. Beschreibungen einzelner Systemteile und Komponenten und Datenblätter können zu informatorischen Zwecken zusätzlich in Englisch eingereicht werden. Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter (auch Nachunternehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

3.5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten
Änderungen / Ergänzungen / Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe zulässig, aber nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebots möglich.
Durch dieses aktualisierte Angebot wird ein vorher übermitteltes Angebot von dem Auftraggeber als überholt / zurückgenommen behandelt.
Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Einreichung der jeweiligen Angebote zulässig.

3.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern. Danach ist es unzulässig, dass ein Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise die Angebote der Bieter bekannt sind. Gibt ein Bieter somit nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag hinsichtlich derselben Leistung, ist der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet. Dies führt zwingend zum Ausschluss der betroffenen Angebote, sofern nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.

3.7. Aufklärung und Nachforderung
Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über ihre Angebote zu verlangen sowie fehlende Angebotsinhalte nachzufordern. Für Nachforderungen gilt § 56 VgV.
Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, ob allein auf Grundlage der eingereichten Angebote die Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Bewerber- / Bietergemeinschaft
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerber- / Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist anzugeben, wer die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft sind, welche Leistungen von welchem Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft übernommen werden und welches Mitglied die Bewerber- / Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren oder im Auftragsfall gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (siehe Anlage 02c der Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb).

2.1.4.2. Einsatz von Dritten
Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen.
Von jedem einzusetzenden Dritten sind folgende Nachweise und Erklärungen zu er-bringen: Anlage 03 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Anlage 04 - Verpflichtungserklärung Datenschutz, Mindestentgeltserklärung i.S.v. Ziffer 5.8 der Anlage 02c der Vergabeunterlagen, Handelsregisterauszug, Anlage 08 - Eigenerklärung Russland-Sanktionen.
Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzu-legen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (Anlage 02c und Anlage 05/06 der Vergabeunterlagen).

Änderungen in der Struktur des Bewerbers / Bieters
Bei Änderungen an gebildeten Bewerber- / Bietergemeinschaften und / oder am beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatz (einschl. Eignungsleihe) während des Vergabeverfahrens hat der Bewerber / Bieter dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Zulässigkeit der konkreten Änderung im Einzelnen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu prüfen und zu bewerten. Diese Prüfung erfolgt insbesondere dahingehend, ob durch die Änderung ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vorliegt. Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls kann eine Änderung verschiedene Konsequenzen haben, ggf. sogar den zwingenden Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters.
Bewerber / Bieter sind daher aufgefordert, bei jeder Entscheidung über Änderungen an gebildeten Bewerber- / Bietergemeinschaften und / oder am beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatz (einschl. Eignungsleihe) während des Vergabeverfahrens zu prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigte Änderung zulässig ist (siehe Anlage 02c der Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
Mit dem Teilnahmeantrag ist die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung einzureichen (siehe Anlage 04 der Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb).

Mit dem Teilnahmeantrag ist der Sollmaßnahmenkatalog (Anlage 12) auszufüllen und einzureichen.

Zertifizierung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach DIN ISO/IEC 27001 in Bezug auf das gesamte Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung, wie etwa die Zertifizierung gem. BSI Grundschutz oder vergleichbare Zertifizierungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.

3.1.3.2. Abdeckungsgrad der C5 Kriterien
Mit dem Teilnahmeantrag anzugeben sind alle Kriterien des Kriterienkatalogs C5 des BSI (Version C5:2020, Anlage 11d), die nicht durch den Cloud-Anbieter erfüllt werden. Für die nicht erfüllten Kriterien sind eine Begründung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu nennen (formlos). Sollten aus der Gesamtschau der Ausführungen des Auftragnehmers erhebliche Zweifel bzgl. eines adäquaten, mindestens an die C5 Kriterien angelehnten Sicherheitslevels beim Auftraggeber bestehen, führt dies zum Angebotsausschluss. Daher weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin die Ausführungen diesbezüglich nach Möglichkeit so ausführlich zu gestalten, dass jegliche Zweifel ausgeräumt werden.

Die Eignung wird anhand der in der EU-Bekanntmachung aufgeführten Eignungskrite-rien geprüft und anhand der aufgeführten Teilnehmerbegrenzungskriterien bewertet.

Es wird zunächst geprüft, ob die Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen und die Anforderungen an die grundsätzliche Eignung erfüllen.

Die ersten 4 Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Sollten mehr als 4 Teilnahmeanträge die Mindestanforderungen erfüllen und grundsätzlich geeignet sein, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zu einem Angebot aufgefordert werden, anhand der nachfolgenden Kriterien:
1. "Kompetenz und Erfahrung" aufgrund der eingereichten Referenzen (5 Punkte)
2. "Funktionsumfang der Software" aufgrund der Antworten zum eingereichten Fragebogen (5 Punkte)
3. "Abdeckungsgrad der C5 Kriterien" aufgrund der angegebenen Nichterfüllungen (5 Punkte)

3. Abdeckungsgrad der C5 Kriterien
Anzugeben sind alle C5 Kriterien, die nicht direkt oder durch einen vergleichbaren Standard erfüllt werden (formlos).
Die Anzahl der erfüllten Kriterien wird durch die Gesamtanzahl von 127 geteilt und anschließend mit einem Faktor von 5 multipliziert, um Werte im Bereich von 0 bis 5 zu erzielen. Der Nachweis eines gültigen C5 Testats Typ 1 (z.B. auf Basis IDW PS 951, ISAE 3403) bringt die volle Punktzahl.
Sollten aus der Gesamtschau der Ausführungen des Auftragnehmers erhebliche Zweifel bzgl. eines adäquaten, mindestens an die C5 Kriterien angelehnten Sicherheitslevels beim Auftraggeber bestehen, führt dies zum Angebotsausschluss. Daher weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, die Ausführungen diesbezüglich nach Möglichkeit so ausführlich zu gestalten, dass jegliche Zweifel ausgeräumt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist zu erbringen (siehe Anlage 02c der Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (An-lage 02c).
Ausländische Bewerber / Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Her-kunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Überset-zung in die deutsche Sprache beizufügen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bilanzen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag die Jahresabschlüsse (Bilanz/GuV) der letzten 2 Jahre (2024 und 2023) sowie vorliegende Zwischenberichte aus 2025 (bspw. Halbjahres- und Quartalsberichte) der Bewerber vorzulegen (Anlage 02c der Vergabeunterla-gen).
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gilt als nachgewiesen, wenn
- der Bewerber in den letzten beiden Geschäftsjahren jeweils eine Eigenkapi-talquote von mindestens 8 % aufweist,
- kein negatives Eigenkapital oder eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO vorliegt und
- keine Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig sind.
Der Auftraggeber kann die vorgelegten Unterlagen auf Plausibilität prüfen und be-hält sich vor, ergänzende Nachweise (z. B. BWA, Bankerklärungen oder Bestäti-gungen des Wirtschaftsprüfers) anzufordern. Bei Bewerbergemeinschaften sind die wirtschaftlichen Nachweise von jedem Mitglied gesondert vorzulegen; eine Konso-lidierung auf Ebene eines Konzernabschlusses ist zulässig, sofern dieser eine ver-lässliche Einschätzung der wirtschaftlichen Stabilität des Bewerbers ermöglicht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzuge-ben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und diese Beträge pro Versicherungsjahr 3-fach zur Verfügung stehen (nachzuweisen durch eine Versi-cherungsbestätigung der Versicherung).
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Fall der Bezuschlagung, eine IT-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall (soweit noch nicht vorhanden) für die nach der Leistungsbe-schreibung geforderten Leistung abzuschließen.
Diese Versicherung muss geeignet sein, branchenspezifische Risiken aus der Er-bringung von IT-Dienstleistungen im Finanz- und Bankenumfeld abzusichern.
Die Mindestdeckungssumme beträgt 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Vermö-gensschäden. Eine Jahreshöchstleistung ist zulässig, sofern diese mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Schadensfall beträgt.
Die Versicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen bestehen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (Anlage 02c und entsprechender Versicherungsnachweis).
Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannten Versicherungen mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird (Anlage 02c der Vergabeunterlagen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den be-schriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten fünf Jahre er-bracht wurden.

Die eingereichten Referenzen müssen BaFin-regulierte Unternehmen betreffen und mindestens einen der drei Themenblöcke des Metadatenmanagement (Fachli-ches Datenmodell, Data Dictionary, Data Lineage) abdecken.

Dabei ist die Branche des jeweiligen Auftraggebers, der Auftragswert sowie der Lie-fer- bzw. Leistungsumfang anzugeben. Falls möglich, ist der Auftraggeber nament-lich zu nennen. Bei den Referenzen ist spätestens auf Nachfrage des Auftragge-bers der jeweilige Referenzauftraggeber namentlich unter Nennung eines An-sprechpartners, dessen Rufnummer zu nennen. Sollte der Auftragnehmer nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist in der Lage sein diese nachzulie-fern, oder sollten die Referenzgeber Zweifel an der Eignung nicht ausräumen, be-hält sich der Aufraggeber den Ausschluss vom Verfahren vor. Es sind maximal fünf, aber mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 02c).

Für die Referenzen ("Kompetenz und Erfahrung") können folgende Punkte er-reicht werden:

Für jede Referenz kann man Punkte in den folgenden Kategorien erhalten:
1. Branchenähnlichkeit: Bis zu 3 Punkte pro Referenz, je nach Branche des Auftraggebers der Referenz
a. 3 Punkte: Deutsche Förderbank
b. 2 Punkte: BaFin-reguliertes Kreditinstitut
c. 1 Punkt: BaFin-reguliertes Unternehmen
2. Anforderungsabdeckung: Bis zu 3 Punkte pro Referenz, je nach Abde-ckungsgrad der drei Komponenten des MDM (Fachliches Datenmodell, Data Dictionary, Data Lineage)
a. 3 Punkte: Alle drei Komponenten sind abgedeckt
b. 2 Punkte: Zwei Komponenten sind abgedeckt
c. 1 Punkt: Eine Komponente ist abgedeckt
Diese Punkte werden addiert. Bei maximal 5 Referenzen können somit insge-samt 30 Punkte erreicht werden. Diese Punktzahl wird anschließend durch 6 geteilt, um eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 5 zu erhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
5,00

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Umweltmanagementmaßnah-men/Nachhaltigkeitsmaßnahmen während der Auftragsdurchführung angewendet werden (formlos bzw. Eigenerklärung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Funktionsumfang der Software

Mit dem Teilnahmeantrag ist der vollständig ausgefüllte Fragebogen zum Funktionsumfang einzureichen (Anlage 02a). Die Antworten zu den Fragen müssen jeweils erläutert werden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
5,00

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Abdeckungsgrad der C5 Kriterien

Mit dem Teilnahmeantrag anzugeben sind alle Kriterien des Kriterienkatalogs C5 des BSI (Version C5:2020, Anlage 11d), die nicht durch den Cloud-Anbieter erfüllt werden. Für die nicht erfüllten Kriterien sind eine Begründung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu nennen (formlos). Sollten aus der Gesamtschau der Aus-führungen des Auftragnehmers erhebliche Zweifel bzgl. eines adäquaten, mindes-tens an die C5 Kriterien angelehnten Sicherheitslevels beim Auftraggeber beste-hen, führt dies zum Angebotsausschluss. Daher weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin die Ausführungen diesbezüglich nach Möglichkeit so ausführlich zu gestalten, dass jegliche Zweifel ausgeräumt werden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
5,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Erfüllung regulatorischer Anforderungen
Durch den Dienstleister ist sicherzustellen, dass er über die für die NBank relevanten regulatorischen Anforderungen informiert ist und diese in der Gesamtbanklösung im Kontext der Gesamtbankstrategie abgebildet werden können. Hier zu nennen sind beispielhaft die aufsichtsrechtlichen Regelungen wie KWG, DORA, DSGVO, MaRisk, GWG, CRRIII sowie die Anforderungen aus dem EU-Geldwäschepaket, welche bis zum Jahr 2027 umgesetzt sein müssen. Darüber hinaus sind auch förderspezifischen Regelungen für die Umsetzung der Förderprozesse in der NBank wie z. B. die LHO und die VV-LHO zu berücksichtigen.
Erklärung gem. Ziff. 6.6 der Anlage 02c, dass der EVB-IT Cloud-Vertrag, die Leistungsbeschreibung und die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen zur Kenntnis genommen wurden, akzeptiert werden und umgesetzt werden können.

Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Anlage 08) einzureichen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung