Die Markterkundung richtet sich an Anbieter, die in der Lage sind, qualitativ hochwertige und umfassende Jahresabschlussdaten deutscher Unternehmen bereitzustellen. Die Deutsche Bundesbank strebt eine langfristige Zusammenarbeit mit einem Anbieter oder mehreren Anbietern an, die durch die Bereitstellung dieser Daten einen wesentlichen Beitrag zur Fortführung und Weiterentwicklung der Statistiken und Analysen der Deutschen Bundesbank leisten können.
Jahresabschlussdaten deutscher Unternehmen sind von zentraler Bedeutung für die Erstellung qualitativ hochwertiger Statistiken und Analysen, wie z.B. der Bonitätsanalyse, welche ein langjähriges Kerngeschäft der Bundesbank darstellt. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, externe Daten zu beschaffen, um zusätzliche Unternehmen oder Positionen in die bestehenden Statistiken einzubeziehen bzw. vorhandene externe Informationen langfristig in der Bank verfügbar zu machen. Dabei wird besonderer Wert auf eine hohe Datenqualität und eine umfassende Abdeckung der deutschen Unternehmenslandschaft gelegt.
Die Jahresabschlussdaten sollten idealerweise die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Umfassende Abdeckung: Die Daten sollten möglichst viele deutsche Unternehmen abdecken, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Erwartet wird die Bereitstellung von Einzelabschlüssen für eine große Anzahl deutscher Unternehmen pro Jahr
- die mindestens die Positionen einer verkürzten Bilanz im Sinne des § 266 Absatz 1 Satz 4 HGB enthalten und
- Eine (händische oder digitale) Unterschrift tragen. Dabei kann diese von der Geschäftsführung, vom Steuerberater oder vom Wirtschaftsprüfer stammen, der den Abschluss bescheinigt oder testiert hat. Bei Veröffentlichung der Daten im Unternehmensregister oder einer Börse sollte nachgewiesen werden können, dass die bereitgestellten Daten dort entstammen
2. Hohe Datenqualität: Die gelieferten Daten sollten korrekt, konsistent und belastbar sein.
3. Detaillierte Informationen: Die Jahresabschlüsse sollten möglichst alle verfügbaren relevanten Positionen umfassen, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (sofern diese Positionen gemäß den einschlägigen Regelungen des Handelsgesetzbuchs veröffentlicht werden müssen).
4. Zeitnahe Verfügbarkeit und Bereitstellung: Die Daten sollten regelmäßig und zeitnah (bestmöglich: wenige Tage nach Veröffentlichung) verfügbar sein und bereitgestellt werden. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, historische Daten ab mindestens 2015 bei Bedarf zu liefern.