Verfahrensangaben

Markterkundung gem. § 28 VgV - Bereitstellung von Jahresabschlussdaten deutscher U...

VO: VgV Vergabeart: Vorinformation Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
ursula.roth@bundesbank.de
+49 699566-35200
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64216200-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Die Deutsche Bundesbank führt eine Markterkundung gemäß § 28 VgV durch, um Informationen über potenzielle Anbieter für die Bereitstellung von Jahresabschlussdaten deutscher Unternehmen zu gewinnen. Die Deutsche Bundesbank strebt an, ihre bestehenden Datenbestände zu ergänzen und die Qualität, Vollständigkeit sowie Konsistenz der statistischen Berechnungen zu sichern und weiterzuentwickeln.

Im Rahmen der Markterkundung gemäß § 28 VgV beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen umfassenden Überblick über die marktüblichen Preise und Konditionen für die genannten Dienstleistungen zu gewinnen. Ziel dieser Erkundung ist es, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die bevorstehende Ausschreibung der entsprechenden Leistungen zu schaffen. Die gewonnenen Informationen sollen dazu beitragen, die Anforderungen und Erwartungen an die zukünftige Beschaffung präzise zu definieren.

Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet.

Interessierte Anbieter werden gebeten, sich mit einer kurzen Beschreibung ihrer Leistungen und deren Eignung zur Erfüllung der genannten Anforderungen unter Angabe des Betreffs "26-2000083567 Markterkundung - Bereitstellung von Jahresabschlussdaten deutscher Unternehmen (Erweiterte Nutzung)" an die Deutsche Bundesbank zu wenden. Rückmeldungen sind bis zum 24.06.2026 an "efida-markterkundung@bundesbank" zu richten.

Die Bundesbank bedankt sich im Voraus für Ihre Rückmeldungen und die Unterstützung bei der Durchführung dieser Markterkundung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Markterkundung richtet sich an Anbieter, die in der Lage sind, qualitativ hochwertige und umfassende Jahresabschlussdaten deutscher Unternehmen bereitzustellen. Die Deutsche Bundesbank strebt eine langfristige Zusammenarbeit mit einem Anbieter oder mehreren Anbietern an, die durch die Bereitstellung dieser Daten einen wesentlichen Beitrag zur Fortführung und Weiterentwicklung der Statistiken und Analysen der Deutschen Bundesbank leisten können.

Jahresabschlussdaten deutscher Unternehmen sind von zentraler Bedeutung für die Erstellung qualitativ hochwertiger Statistiken und Analysen, wie z.B. der Bonitätsanalyse, welche ein langjähriges Kerngeschäft der Bundesbank darstellt. Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, externe Daten zu beschaffen, um zusätzliche Unternehmen oder Positionen in die bestehenden Statistiken einzubeziehen bzw. vorhandene externe Informationen langfristig in der Bank verfügbar zu machen. Dabei wird besonderer Wert auf eine hohe Datenqualität und eine umfassende Abdeckung der deutschen Unternehmenslandschaft gelegt.

Die Jahresabschlussdaten sollten idealerweise die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Umfassende Abdeckung: Die Daten sollten möglichst viele deutsche Unternehmen abdecken, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Erwartet wird die Bereitstellung von Einzelabschlüssen für eine große Anzahl deutscher Unternehmen pro Jahr
- die mindestens die Positionen einer verkürzten Bilanz im Sinne des § 266 Absatz 1 Satz 4 HGB enthalten und
- Eine (händische oder digitale) Unterschrift tragen. Dabei kann diese von der Geschäftsführung, vom Steuerberater oder vom Wirtschaftsprüfer stammen, der den Abschluss bescheinigt oder testiert hat. Bei Veröffentlichung der Daten im Unternehmensregister oder einer Börse sollte nachgewiesen werden können, dass die bereitgestellten Daten dort entstammen

2. Hohe Datenqualität: Die gelieferten Daten sollten korrekt, konsistent und belastbar sein.

3. Detaillierte Informationen: Die Jahresabschlüsse sollten möglichst alle verfügbaren relevanten Positionen umfassen, einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (sofern diese Positionen gemäß den einschlägigen Regelungen des Handelsgesetzbuchs veröffentlicht werden müssen).

4. Zeitnahe Verfügbarkeit und Bereitstellung: Die Daten sollten regelmäßig und zeitnah (bestmöglich: wenige Tage nach Veröffentlichung) verfügbar sein und bereitgestellt werden. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, historische Daten ab mindestens 2015 bei Bedarf zu liefern.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu KMU

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Mit diesem Verfahren wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens. Eine Nichtteilnahme an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an einem möglichen späteren Vergabeverfahren nicht aus. Durch die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an dieser Markterkundung/Vorinformation entstehen weder Vorteile noch Nachteile bei dem anschließenden Vergabeverfahren. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Mit dieser Veröffentlichung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet