Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV soll die Leistung "Erweiterte Wartung und Inspektion Sanitärtechnik" im Dienstgebäude Leopoldstraße 234 in München der Deutschen Bundesbank vergeben werden.
"Erweiterte Wartung und Inspektion Sanitärtechnik" im Dienstgebäude Leopoldstraße 234 in München der Deutschen Bundesbank. - Wartung und Dokumentation (Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlage, Warmwasserbereitung, Hauswasseranschlüsse, Rohrtrenner, Druckminderer, Hygienespülung WW, WW Deckenspüleinrichtung Küchenextraktoren und Rohrbegleitheizung) gem. VDMA 24186-6 - Wartung Abscheideranlagen (Fettabscheider freistehend, Koaleszentabscheider erdverbaut) gem. VMA 24186-6 zusätzlich Betrieb gem. Herstellerangaben und DIN-Normen - Inspektion und Funktionsprüfung mit Inspektionsprotokoll (HDE-Dachentwässerungen, Bodenabläufe, Elektronische Urinalsteuerungen, sanitäre Einrichtungen)- wöchentlicher Inspektionsdurchgang durch die Technikzentralen, Hebeanlagen, Salzbehälterkontrolle und Auffüllen der Solebehälter der Wasseraufbereitungsanlagen.Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.05.2026 und beträgt zunächst 4 Jahre mit einer max. Gesamtlaufzeit von 84 Monaten (6 Jahren).
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Gesamtangebotspreis (6 Jahre) in EUR brutto
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig so weit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
I. Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung: I.1) Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass dievorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 II "Eigenerklärung zur Eignung UVgO/VgV" (als Anlage CX zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangendie Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern dasAngebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (Unterlagen gemäß Anhang XI bzw. XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. I.2) Eignung zur Berufsausübung => Ausschlussgründe GWB Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über dasgenutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärungen von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO). Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.I.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit => Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportaleingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifiziertenBietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung. I.4) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit => Sachkundenachweise für Sachkundelehrgang Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen gemäß DIN EN 858-2 und DIN 1999-100:2016-12 sowie Fettabscheideranlagen gemäß DIN EN 1825-2 und DIN 4040-100 - Kopien ausreichend. Die geforderten Nachweise sind Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.I.5) Eignung zur Berufsausübung => Eigenerklärung EU-Verordnung Russland Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Vordruck "Eigenerklärung EU-Verordnung Russland" als Anlage C6 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe eines Angebots enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung ist von allen (auch PQ-qualifizierten) Bietern vorzulegen. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.II) Sonstiges: II.1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.deregistrierungsfrei zur Verfügung gestellt. II.2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und derVergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. DieInteressenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf derVergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. II.3) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. II.4) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 05.12.2025, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Danach eingehende Anfragen können aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden.II.5) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden. II.6) Fehlende Erklärungen und Nachweise, dieauch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots. II.7) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Spracheakzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). II.8) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu den Umsatzzahlen für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen; d.h. die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Jahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über dasgenutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).Hinweis: Vergleichbare Referenznachweise gem. Vordr. 11078 II, Ziffer 2 sind Referenznachweise für Wartungsdienstleistungen (siehe auch Hinweis Vordr. 11017, lit. C). Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf 3 beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden, sofern dort Referenznachweise für Wartungsdienstleistungen hinterlegt sind (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis sowie o.a. Hinweis zu diesem Eignungskriterium). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Angabe zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über dasgenutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Arbeitskräfte für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen, d.h. die Anzahl der Arbeitskräfte von einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung,Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- undHandelskammer etc.) Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr.11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden(Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in dasPräqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzteVergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung imPräqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard(Mindestkriterium) der Eignung.
Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme für Sachschäden von mindestens 5.000.000,00 EUR, für Vermögenschäden von mindestens 500.000,00 EUR und für Personenschäden von mindestens 5.000.000,00 EUR aufweisen (s. Vertrag IVM 13034, Ziff. 7). Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit nachgewiesen werden. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden (Kopieausreichend). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zu Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.Bescheinigung in Steuersachen (soweit des Finanzamt derartigeBescheinigungen aufstellt). Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag imPräqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise imPräqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bieternnachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sindMindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
- ZuverlässigkeitsüberprüfungDer Auftraggeber behält sich vor, für das bei ihm eingesetzte Personal des Auftragnehmers vor Antritt der Arbeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Behörde, etwa das zuständige Landeskriminalamt, durchführen zu lassen.
- Sachkundenachweise für Wartung der AbscheideranlagenWartung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter mit erforderlichen Sachkundenachweisen (Sachkundelehrgang Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen gemäß DIN EN 858, Teil 1/2 und DIN 1999, Teil 100/101 sowie Fettabscheideranlagen gemäß DIN EN 1825, Teil 1/2 und DIN 4040, Teil 100)