Verfahrensangaben

Durchführung von Briefdienstleistungen Hamburg

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.09.2026
17.09.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
susanne.fuchs1@bundesbank.de
015143228835
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64100000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

1.1 Auftragsgegenstand
Die Poststelle am Standort der Deutschen Bundesbank in Hamburg versorgen die Deutsche Bundesbank (Auftraggeber) mit Postdienstleistungen. Für die jährlich ca. 170 Tsd. zuzustellenden Sendungen ist ein Dienstleistungsvertrag zu schließen.

1.2 Bezeichnung der Leistung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vertrags ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert bereitgestellten Briefsendungen bis 2.000 Gramm auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 16 Universaldienstleistungen (Postgesetz - PostG) sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung
Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt.
1.4 Sendungsarten
Die Sendungsarten werden in diesem Vertrag entsprechend der Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG unterschieden.
Der überwiegende Teil (97%) wird mittels Computerdruck adressiert und ist somit vollständig oder fast vollständig maschinenlesbar. Der Anteil der handschriftlichen Adressierungen bildet die Ausnahmen (weniger als 3% der Sendungen).
Die Produkte sind:
Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich,
Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich,
Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich,
Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich,
Maxibrief Plus bis 2000 g,
Postkarte,
Zuschlag Einschreiben Einwurf,
Zuschlag Einschreiben,
Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich
Zuschlag Postzustellungsauftrag

Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank
Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei.
1.5 Sortierung
Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst.
1.6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über.
1.7 Mengenschwankungen
Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.
1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel
Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen.
Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
1.9 Sichtvermerke
Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten.
In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt.

2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung
2.1 Mitarbeiteranforderungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden.
Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch.
2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement
Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein.
2.3 Verzug bei Abholung
Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2026
31.08.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Willy-Brandt-Straße 73
20459
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Angebotsvergleichspreis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MXB4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

113
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2: Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind.
Vorlage von 3 Referenznachweisen aus den letzten drei Jahren die hinsichtlich Sendungsvolumen, Prozessumfang und organisatorischen Anforderungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Dabei ist darzulegen, welche Leistungen der Bieter im Rahmen der Referenz erbracht hat und in welchem Umfang er eigenverantwortlich tätig war.
Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu kontaktieren und weitere Nachweise anzufordern.
Dokument C3.1_Referenzangaben_zur_Eigenerklärung_26-2000085767

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zu Arbeitskräften der letzten 3 Kalenderjahre
(gem. Ziffer 3, Dokument_Eigenerklärung Eignung).

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Dokument_Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bescheinigung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personenschäden 3.000.000,00 Euro, für Sachschäden 3.000.000,00 Euro und für Vermögensschäden 500.000,00 Euro. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Dokument_Eigenerklärung Eignung).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärungen gemäß C4_ Nachunternehmerleistungen in den Vergabeunterlagen enthalten.
Eigenerklärungen gem. D1_ Verpflichtungserklärung in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Nachweis Anbieterverzeichnis (Bundesnetzagentur)
Urkalkulation

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung