Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Faltkartons aus Pappe (Framework Agreement on the production and delivery of cardboard boxes)
Unter dieser Rahmenvereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Herstellung und sofern von der Auftraggeberin gefordert, der Lieferung von Kartons gemäß den technischen Spezifikationen in Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" (auf Wunsch der Auftraggeberin evtl. mit geringfügigen Abweichungen bezüglich der Abmessungen) an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen, bzw. falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU.
Diese Rahmenvereinbarung beginnt am 01. Januar 2027.Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst zwei (2) Jahren (Mindestvertragslaufzeit) und verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr bis zur maximalen Laufzeit von insgesamt vier (4) Jahren und endet ohne Kündigung spätestens zum Ende der maximalen Vertragslaufzeit (31. Dezember 2030) oder bei Erreichen der festgelegten Obergrenze automatisch.
Die Lieferung erfolgt an die in Anlage 4 "Lieferorte" genannten Lieferadressen der Deutschen Bundesbank und, falls anwendbar, an weitere Lieferadressen in der EU.
Das Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) wurde vom EZB-Rat durch den Beschluss der EZB vom 17. November 2008 zur Festlegung des Rahmens für gemeinsame Beschaffungen des Eurosystems (Beschluss EZB/2008/17, geändert durch den Beschluss EZB/ 2015/51 und EZB/2020/27) zur Koordinierung gemeinsamer Beschaffungen eingerichtet und ist derzeit bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt.
Die Deutsche Bundesbank als leitende Zentralbank kann Beschaffungen in eigenem Namen und zugunsten von Institutionen durchführen, die zur Teilnahme an den Aktivitäten des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) berechtigt sind, d. h. die nationalen Zentralbanken (NCBs) des European System of Central Banks (ESCB) und die National Competent Authorities (NCAs) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Single Supervisory Mechanism (SSM) teilnehmen und gemäß dem Beschluss EZB/2008/17 Mitglieder von EPCO sind oder werden können.
Angebotsvergleichspreis gem. Preisangebot (Maximalpreise) zu einer Gewichtung von 30%.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximal mögliche Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahl der anderen Angebote werden im Verhältnis zum günstigsten Angebot angegeben. Nähere Informationen siehe Anlage 3 Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix und Anlage 2 Preisblatt
Die Qualitätskriterien werden im 70% gewichtet.
In der Kategorie der Qualitätskriterien können maximal 70 Punkte erzielt werden. Die einzelnen Kriterien werden mit einer maximalen Punktzahl von 5 Punkten bewertet.Nähere Informationen siehe Anlage 3 Zuschlagskriterien_Wertungsmatrix
Falls während der Vertragslaufzeit weitere EPCO-Mitglieder zur Rahmenvereinbarung beitreten, erhöht sich die maximale Auftragsmenge des Vertrages (siehe Nr. 6 C3_Rahmenvereinbarung) um 35.000 Kartons (Stück) pro Jahr pro beigetretenes Institut.
Nähere Informationen siehe C3_Rahmenvereinbarung
Die Kommunikation im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de.
Jegliche Kommunikation wie bspw. Bieterfragen sind aus Gründen der Gleichbehandlung im Wettbewerb und Verfahrensdokumentation an den Projektraum auf www.dtvp.de zu adressieren.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 1 Angaben zum Unternehmen: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 2 Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Gefordert sind drei Referenznachweise der letzten drei Jahre
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 3 Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 4. Registereintragungen mit der entsprechenden Nummer
Genaue Angabe siehe C2_Eigenerklärung zur Eignung unter Punkt 6 Angaben zu Versicherungen: Ausreichende Deckungssummen von Personen- und Sachschäden von 500.000 EUR und Transportschäden von 100.000 EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.
Die Art des Kriterium ist als Allgemein zu betrachten.
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.2. Fachliche Kompetenz
Punkt 1.2.1: Fähigkeiten, Verfügbarkeiten und Vertraulichkeit
Eigenerklärung & Nachweis:1. Mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, die für die auszuführenden Aufgaben im Bereich Auftragsannahme und -abwicklung verantwortlich sind (Key-Account). Bitte reichen Sie anonymisierte Mitarbeiterprofile ein.2. Mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, die für die auszuführenden Aufgaben im Bereich Design, Herstellung und Verpackung von Faltkartons verantwortlich sind. Bitte reichen Sie anonymisierte Mitarbeiterprofile ein.3. Der Antragsteller kann bei Bedarf Ersatz für das angebotene Personal bereitstellen.4. Alle beauftragten Personen erklären sich bereit, nach der Auftragsvergabe und vor Beginn der Leistungserbringung eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.
Punkt 1.2.2: Kommunikation
Eigenerklärung:Die für die fachliche und vertragliche Kommunikation mit der Leitenden Zentralbank, BBk, zuständigen Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Niveau B2 europäischer Sprachrahmen.
Die für die fachliche Kommunikation mit den anderen teilnehmenden EPCO Mitgliedern zuständigen Personen verfügen über fachrelevante Kenntnisse in englischer Sprache.
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.3. Technische Leistungsfähigkeit
Punkt 1.3.1: Möglichkeit zur Lieferung
Eigenerklärung im Dokument:"C6_Rahmenvereinbarung Anlage 4 Lieferorte 25-2000057116"dass alle dort angegebene Lieferorte beliefert werde können.
Punkt 1.3.2: Beschreibung LagerungErforderlich:Fügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung der Lagerung bei. Beschreiben Sie die Lagerung der Faltkartons inkl.:- Standort- Kapazitäten- Ausstattung- Lagerbedingungen- Maßnahmen zum Erhalt von Qualität der Faltkartons- evtl. geplante Zwischenlagerungen- etc.
Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geschätzten Mengen fachgerecht zu lagern.
Punkt 1.3.3: Beschreibung HerstellungFügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung bei. Beschreiben Sie die Herstellung der Faltkartons inkl.:- Standort- Kapazitäten- technische Ausstattung / Beschreibung Produktionsanlagen- Toleranzen bei der Herstellung- Maßnahmen zum Erhalt von Qualität der Faltkartons- etc.
Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geschätzten Mengen fachgerecht herzustellen und zu liefern.
Punkt 1.3.4: Beschreibung KartontypFügen Sie ein separates Dokument mit einer Beschreibung bei. Fügen Sie für jeden in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Kartontyp eine Produktspezifikation bzw. ein Datenblatt (für Karton und Material) bei. Die Angaben müssen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Alle Punkte müssen vorhanden sein. Die Beschreibung lässt erkennen, dass der Bieter in der Lage ist, die Faltkartons in den geforderten technischen Eigenschaften herzustellen.
Punkt 1.3.5: UnternehmensethikDer Bieter hat ein Antikorruptionsprogramm, das Artikel 10 der ICC-Regeln zur Korruptionsbekämpfung 2011 (oder vergleichbar) entspricht.
Gibt es z.B. eine Antikorruptionspolitik, interne Regeln oder Mitarbeiterschulungen? Fügen Sie eine stichpunktehafte Beschreibung der bestehenden Regelungen (max. 1 Seite) bei.
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.4. Zertifikate
Punkt 1.4.1: QualitätsmanagementnormenNachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 (oder vergleichbar) verfügen.
Nachweis durch:- ZertifikatODER- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen hat und voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein wirdODER- Vorlage einer vergleichbaren Zertifizierung
Punkt 1.4.2: UmweltmaßnahmenNachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur Umweltsicherheit umgesetzt haben. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach EN ISO 14 001 ff, EN ISO 50 001, EMAS (oder vergleichbar).
Nachweis durch:- ZertifikatODER- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wirdODER- Vorlage einer vergleichbaren ZertifizierungODER- Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen zum Umweltschutz
Punkt 1.4.3: Nachhaltige RohstoffkettenNachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen implementiert hat. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach FSC, PEFC, ISCC (oder vergleichbar).
Nachweis durch:- ZertifikatODER- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Dienstleistungen abgeschlossen sein wirdODER- Vorlage einer vergleichbaren ZertifizierungODER- Beschreibung der umgesetzten Maßnahmen
Punkt 1.4.4: ArbeitssicherheitNachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit implementiert hat. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung / Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (oder vergleichbar).
Punkt 1.4.5: IT-ZertifikatNachweis, dass das Unternehmen und/oder die beauftragten Personen Maßnahmen zur IT-Sicherheit umgesetzt haben. Zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach EN ISO 27 001 (oder vergleichbar).
Nachweis durch:- ZertifikatODER- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein wirdODER- Vorlage einer vergleichbaren ZertifizierungODER- Beschreibung der umgesetzten IT-Sicherheitsmaßnahmen
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 1.5. Umweltmanagementnormen
Punkt 1.5.1: TransportrichtlinieEs ist eine Umwelt- und Transportrichtlinie vorhanden.
z. B. bevorzugte Nutzung CO2 emissionsarmer Transportmittel, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, CO2-Neutralisierung von Flügen, Regelungen für neu angeschaffte PKWs (neue Transportmittel haben eine Obergrenze für CO2 Emissionen, etc.)
Genaue Angabe siehe C5_Rahmenvereinbarung Anlage 3 unter Punkt 2.1: Teststellung
Die vergebende Institution wird eine Teststellung durchführen.Die angebotenen Faltkartons müssen den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Eigenschaften entsprechen.
Die angeforderten Kartons müssen kostenfrei an die in der Anfrage angegebene Lieferstelle gesendet werden.
120 Testkartons vom Typ 50140 Testkartons vom Typ 60180 Testkartons vom Typ 80
Hierbei wird neben der Verarbeitung, Maßhaltigkeit und Stabilität der Kartons gem. Leistungsbeschreibung, auch die Kompatibilität mit dem vom Auftraggeber verwendeten Sicherheitssiegelband und Kartonetiketten getestet. Im Rahmen der Testreihe werden folgende Versuche durchgeführt:
siehe Dokument:"B3 Rahmenbereinbarung Anlage 6 Teststellung 25-200057116"
Abgabe einer Eigenerklärung Russlandsanktionen mit dem Dokument C7
Abgabe einer Eigenerklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit dem Dokument C8
Abgabe einer Eigenerklärung Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen mit dem Dokument C9
C7_Eigenerklärung Russlandsanktionen muss ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.