Mindestanforderungen an das Personal und die technische Ausstattung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn und sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Glas- und Fassadenreinigungsleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheits- und Hygienebestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen.
Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert den / die für den Einsatz vorgesehenen Objektleiter und seine Stellvertretung namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Zudem muss er spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn den für den Einsatz vorgesehenen Vorarbeiter und seine Vertretung namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer den für die Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zu-schlags rechtzeitig zur Verfügung stellen oder darüber informieren, wo er diesen abrufen kann.
Für den Objektleiter und seine Vertretung sowie für den Vorarbeiter und seine Vertretung muss er zusammen mit der namentlichen Benennung einen aussagekräftigen Lebenslauf vorlegen. Der Lebenslauf muss mindestens die Inhalte haben, die für die Überprüfung erforderlich sind, dass die an dieses Personal ge-stellten Mindestanforderung erfüllt sind.
Der Bieter muss spätestens 6 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Reinigungspersonal namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Daten für das Personal vorlegen.
Die Einhaltung der o.g. Frist von 6 Wochen ist zwingend erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit geprüft wird.
Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a. Objektleitung / stellvertretende Objektleitung - Für die Filiale Saarbrücken ist eine einheitliche, gemeinsame Objektleitung / Stellvertretung vorzusehen,
- Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes bereits im Angebot auf freiwilliger Basis;
- Abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk,
- Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer vergleichbarer Position bis Ende Angebotsfrist,
- Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Sprachlevel C2 (GER),
- Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
- Kenntnisse der Inhalte einer der nachfolgend in Ziffer 3. geforderten Zertifizierungen,
- Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit.
b. Vorarbeiter u. Arbeitskräfte - Für die Filiale Saarbrücken ist einheitlicher Vorarbeiter und seine Stellvertretung vorzusehen,
- Mindestens eine (1) Person der täglich im Objekt eingesetzten Reinigungskräfte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger; diese Person ist zugleich Vorarbeiter; sie muss als Geselle und als Vorarbeiter mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nachzuweisen; der Bieter muss eine Stellvertretung für den Vorarbeiter zur Verfügung haben mit der hier geforderten Qualifikation und Erfahrung,
- Der Vorarbeiter und seine Stellvertretung müssen über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Sprachlevel B2 (GER) verfügen; das übrige Personal muss angemessene Deutschkenntnisse haben, damit eine mündliche Verständigung problemlos möglich ist,
- Namentliche Benennung der für die Erbringung der Glas- und Fassadenreinigungsleistungen vorgesehenen Personen einschließlich Vorarbeiter und seine Stellvertretung bereits im Ange-bot auf freiwilliger Basis, gleichfalls Vorlage eines Lebenslaufs für Vorarbeiter und seine Stell-vertretung im Angebot auf freiwilliger Basis,
- Angelernte Arbeitnehmer müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Reinigungsleistungen haben, dies ist auf Nachfrage schriftlich nach-zuweisen,
- Sicherer und kompetenter Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung.
Die AG behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen u dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von max. ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig / inhaltlich nicht ausreichend wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.