Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung PAX-Reifen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.07.2026
22.07.2026 11:00 Uhr
22.07.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
florian.fenzl@bundesbank.de
069 9533-35259
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34350000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag zum Abruf von PAX-Reifen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung von jeweils 150 Sommer- und 150 Winterreifen für Kraftfahrzeuge des Typs Audi A 8 Security.

1. Allgemeine Anforderungen
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren
- Mindestabnahmemenge: 20 Stück pro Reifentyp im ersten Jahr
- Maximalabnahmemenge: 150 Stück pro Reifentyp
- Bieter ist ein autorisierter Vertriebspartner der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA: Eigenerklärung des Bieters und anschließende Nachfrage durch die Auftraggeberin bei dem Reifenhersteller
- Benennung eines festen Ansprechpartners inkl. telefonsicher Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse

2. Produktanforderungen
Achtung: Bei den nachfolgend genannten PAX-Reifen des Reifenherstellers Michelin handelt es sich um den einzigen Reifentyp, der vom TÜV für das oben angegebene Fahrzeug-modell zugelassen ist. Eine Änderung des Reifentyps ist dementsprechend nicht möglich und abweichende Angebote können nicht berücksichtig werden.

a) Qualitätsstandards
- Alter bei Auslieferung: max. 2 Jahre nach Herstellung
- Garantierte Gebrauchsfähigkeit für min. 2 Jahre
- Lieferung von neuen, ungebrauchten Reifen

b) Sommerreifen
- Reifenbezeichnung: PAX Pilot Primacy 255/720 R490 AC 117H:
o Breite 255 mm
o Höhe 720 mm
o Felgendurchmesser 490 mm
o Tragfähigkeitsindex 117
o Geschwindigkeitsindex H
o Run-Flat-Reifen kompatibel mit PAX-Felge und -Notlaufring

c) Winterreifen
- Reifenbezeichnung: PAX Pilot Alpin 245/710 R490 AC 119T:
o Breite 245 mm
o Höhe 710 mm
o Felgendurchmesser 490 mm
o Tragfähigkeitsindex 119
o Geschwindigkeitsindex T
o Run-Flat-Reifen kompatibel mit PAX-Felge und -Notlaufring

3. Organisatorische Anforderungen
a) Lieferung
- Auslieferung auf Euro-Paletten oder in Euro-Gitterboxen (Grundfläche 80x120 cm)
- Lieferung an das Außenlager der Deutschen Bundesbank in der Carl-von-Linde-Straße 6, 55129 Mainz
- Verpackung und Transport gem. den geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften
- Der Auftragnehmer liefert zu den Geschäftszeiten der Bank (montags bis freitags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr).
- Die Lieferung muss mindestens einen Werktag vorher angekündigt werden. Kontaktdaten werden mit bei der Beauftragung übermittelt.

b) Verfügbarkeit
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine Lieferbereitschaft innerhalb von 10 Tagen nach Be-stellung für einen regulären Abruf von mindestens 20 Reifen eines Typs.
- Notfallbedarf von maximal 5 Reifen eines Typs muss innerhalb von 48 h nach Bestelleingang geliefert werden.

c) Preisgestaltung
- Gegebenenfalls gewährte Mengenrabatte bei Großbestellungen können durch den Bieter im Preisblatt eingetragen werden.

d) Qualitätsprüfung und Reklamation
- Die Auftraggeberin prüft die Reifen bei Lieferung auf offensichtliche Schäden, kann aber auch außergewöhnliche Schäden bis zu 2 Jahre nach Lieferung reklamieren.
- Mängel an gelieferten Reifen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Reklamation beim Auftragnehmer durch eine Ersatzlieferung oder Erstattung behoben werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-von-Linde-Straße 6
55129
Mainz
Deutschland
DEB35

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

siehe Dokument "C2_Preisblatt_26-2000082751"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MS63

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz

Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Keine schwere Verfehlung

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zahlung von Steuern

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung) Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Registereintragungen

Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Dokument_Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung des Bieters, autorisierter Vertriebspartner der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA zu sein.

Die Erklärung des Bieters wird durch anschließende Nachfrage durch die Auftraggeberin bei dem Reifenhersteller geprüft.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
"Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(gem. Ziffer 9, Vordruck_Eigenerklärung_Eignung)
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft"

Nachunternehmerleistungen
Eigenerklärungen gemäß C4_ Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten.

Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß C5

Verpflichtungserklärungen
Eigenerklärungen gemäß D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d in den Vergabeunterlagen enthalten.

Unterlagen gemäß 3.1 Vord. 11017b
-Bescheinigung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadenversicherung abzuschließen, deren Bestehen dem Auftraggeber vor dem Inkrafttreten des Vertrages nachzuweisen ist. Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag muss mindestens ein Versicherungsschutz bestehen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung