Verfahrensangaben

Vergabeverfahren zum Erwerb einer Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.09.2026
05.10.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
Beschaffung-Be_20@bundesbank.de
069 9566-34350

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45213150-9
70100000-2
70000000-1
70120000-8
70121200-7
70122000-2
70122200-4
71000000-8
71240000-2
71320000-7
45000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Deutsche Bundesbank (nachfolgend auch "Bundesbank" oder "Auftraggeberin" genannt) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat Verfassungsrang als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt mit dem vorrangigen Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten, verwaltet die Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Ihre Zentrale befindet sich in Frankfurt am Main und steht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Kernaufgaben sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution.

Mit dem Ende der Nutzungsdauer der bisherigen Zentrale und einer interimistischen Unterbringung in angemieteten Flächen ergibt sich für die Bundesbank die Notwendigkeit, eine moderne, repräsentative und zukunftsfähige Liegenschaft für die künftige Zentrale der Bundesbank zu erwerben.

Der Erwerb der Liegenschaft auf der Grundlage eines noch zu verhandelnden Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung (Bauträgervertrag mit endfälliger Zahlung zum Festpreis) (auch "Kaufvertrag" genannt) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es ist derzeit vorgesehen, dass die Zuschlagserteilung und die notarielle Beurkundung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern von der Bundesbank als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

Ziel der Beschaffung ist die Bündelung der Arbeitsplätze der Zentrale in einer Liegenschaft und die Abbildung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Funktionen in einem Ensemble, das architektonisch und funktional den besonderen Anforderungen der Bundesbank entspricht. Nach derzeitigem Stand sind die Anforderungen der Bundesbank in einem zusammenhängenden Gebäudeensemble umzusetzen. Eine Änderung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens möglich.

In der Liegenschaft sind Flächen für verschiedene Sonderfunktionen zu integrieren. Hierzu zählen nach aktuellem Stand beispielsweise ein differenziertes Konferenz- und Besprechungsangebot, eine umfassende Betriebsgastronomie (einschließlich Vorstandsgastronomie), Flächen für Fahrbereitschaft und Logistik sowie Sicherheitszentralen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sonderfunktionen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entfallen, geändert werden oder andere Sonderfunktionen hinzukommen.

Zur Umsetzung der Anforderungen kommt sowohl ein Neubau als auch eine Kernsanierung eines bestehenden Gebäudes oder eine Kombination hieraus in Betracht.

Die Abnahme und Übergabe der vertragsgemäß hergestellten Liegenschaft durch die Bundesbank muss nach aktueller Planung spätestens sieben Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgen (Meilenstein). Die zeitlichen Vorgaben und die Meilensteine können sich im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Eine verbindliche Festlegung der zeitlichen Vorgaben ist im Laufe des Verhandlungsverfahrens für alle Meilensteine vorgesehen.

Nach § 2 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Auswahlgebiet, in welchem die verfahrensgegenständliche Liegenschaft liegen muss, ist das Stadtgebiet Frankfurt am Main mit der sicherheitsbedingten Ausnahme der Bereiche des Flughafenareals und der nahegelegenen Gateway Gardens (Gemarkung 0518). Das Auswahlgebiet ergibt sich aus der Unterlage Auswahlgebiet (Anlage 1) und ist bei der Wahl des Standortes zwingend einzuhalten. Bei Widersprüchen hinsichtlich des Auswahlgebietes zwischen der Beschreibung in den übrigen Vergabeunterlagen und Anlage 1 gilt Anlage 1 vorrangig. Werden Grundstücke und/oder Liegenschaften angeboten, die sich ganz oder teilweise außerhalb des Auswahlgebietes befinden, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrages.

Die Liegenschaft muss auf einem Grundstück im Auswahlgebiet hergestellt werden, über welches der Auftragnehmer nach Maßgabe der Vergabeunterlagen im Zuschlagsfall zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung rechtssicher verfügen und der Bundesbank Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück frei von nicht übernommenen Belastungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere des Grundstückskaufvertrages und seiner Anlagen verschaffen kann. Der Grundstückskaufvertrag und die Anforderungen an das Grundstück sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen in der Verhandlungsphase und können sich noch ändern.

Von den Bewerbern bzw. den Bietern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen Erklärungen zum Grundstück abzugeben, aus denen sich je nach Verfahrensstufe immer konkreter ergibt, ob das angebotene Grundstück die Anforderungen der Bundesbank erfüllt. Welche Unterlagen diesbezüglich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, ergibt sich aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.

Die Liegenschaft mit der noch zu errichtenden oder umzubauenden Immobilie muss die Anforderungen der Bundesbank erfüllen, die in den Vergabeunterlagen, insbesondere der Funktionalen Leistungsbeschreibung, im Raum- und Funktionsprogramm sowie den jeweils näher definierten Ausstattungs- und Nutzungsvorgaben aufgeführt sind. Diese Unterlagen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen, die ausschließlich den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist möglich.

Damit die Bewerber bewerten können, ob sie die Anforderungen - ggf. mit Konsortialpartnern und/oder Nachunternehmern und/oder Eignungsgebern erfüllen können, ist den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb eine Informative Leistungsbeschreibung beigefügt. Hierin sind ausgewählte wesentliche Anforderungen der Auftraggeberin aufgeführt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ergänzend zu den Ausführungen zur Beschreibung des Auftrags ist darauf hinzuweisen, dass die nur auf das Wesentliche beschränkten Informationen in der Informatorischen Leistungsbeschreibung ergänzt und vervollständigt werden durch die detaillierten Anforderungen, die erst in der Funktionalen Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen sowie den übrigen Vergabeunterlagen aufgeführt werden, die den Bietern, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt werden. Eine Fortschreibung, Änderung oder Konkretisierung der Anforderungen der Bundesbank im Rahmen des Vergabeverfahrens ist möglich, auch können beschriebene Leistungen sich ändern, entfallen oder weitere Leistungen hinzutreten.

Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft gelten erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Resilienz und Betrieb. Die Anforderungen an die Schutzbedürftigkeit umfassen eine gestufte Sicherheitsarchitektur bis hin zu hochgesicherten Bereichen. Diese Vorgaben werden mit den Vergabeunterlagen konkretisiert und den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Sie werden die Phase der Planung und der Realisierung sowie Grundriss, Erschließung, Fassaden- und Türsysteme sowie die technische Ausstattung nachhaltig prägen und gehen über das Marktübliche einer Standardbüroimmobilie hinaus.

Die Bundesbank behält sich auch im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der Liegenschaft vor, ausgewählte Leistungen selbst bzw. durch von ihr beauftragte Unternehmen auszuführen, insbesondere, wenn dies aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich ist ("Beistellung von Leistungen"). Für andere Leistungen ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer auf Vertragspartner der Bundesbank zurückgreift ("Rahmenvertragspartner"). Diese Angaben sind in den Vergabeunterlagen, die den Bietern überreicht werden, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, enthalten, insbesondere in der Funktionalen Leistungsbeschreibung.

Das Finanzierungsrisiko für die Errichtung bzw. Sanierung sowie die Vorfinanzierung der angebotenen Liegenschaft und der Bauarbeiten für die schlüsselfertige Herstellung der Immobilie nach Maßgabe des Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtung trägt ausschließlich der Auftragnehmer. Dieser hat dafür einzustehen, dass die Finanzierung über die gesamte Vertragsdauer gesichert ist und hat dies der Bundesbank auf Anfrage nachzuweisen.

Die Anforderungen an das finanzierende Kreditinstitut bzw. den Kreditversicherer sind in der Unterlage Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Referenzen (Vordruck 7) aufgeführt. Welche Angaben und Nachweise hierzu bereits mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen bzw. einzureichen sind, ergibt sich zudem aus der Checkliste der vom Bewerber einzureichenden Unterlagen, die Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen ist.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit Aufklärung und weitere Nachweise zu verlangen.

In der Angebotsphase müssen die Bieter u.a. den konkreten Nachweis einer projektbezogenen Finanzierung erbringen. Die Einzelheiten zu Form, Umfang, Inhalt und Nachweisführung für die Finanzierung - sowie das Sicherheiten- und Versicherungskonzept - ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Angebotsphase. Zudem werden die Anforderungen an die Finanzierung im Grundstückskaufvertrag mit Bauverpflichtung vorgegeben.

Ein Wechsel der Finanzierungsstruktur bzw. finanzierenden Institute bzw. Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstitute ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt werden, zulässig, wenn die Auftraggeberin zustimmt. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das neue finanzierenden Kreditinstitut oder der neue Kreditversicherer die Anforderungen der Vergabeunterlagen nicht oder nicht vollumfänglich erfüllt oder der Wechsel nicht vergaberechtskonform erfolgen kann. Dies gilt entsprechend für die Anpassung der erforderlichen Finanzierungshöhe an die Angebotsstruktur des jeweiligen Bieters einschließlich der Struktur der Sicherheiten.

Maßstab für die durch den Auftragnehmer geschuldeten Leistungen sind die in den Vergabeunterlagen niedergelegten Anforderungen, Vorgaben und Bestimmungen. Diese definieren insbesondere den Leistungsgegenstand, die wesentlichen Funktionen und Sondernutzungen, die besonderen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Barrierefreiheitsanforderungen, optionale Leistungen sowie die Rahmenbedingungen und Eckdaten des Vorhabens.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens können sich Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben. Die Vergabeunterlagen können sich insbesondere im Hinblick auf den konkretisierten Bedarf der Bundesbank im Laufe des Vergabeverfahrens ändern. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass bestimmte, in der Funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungen (z.B. bestimmte Bereiche für Sonderfunktionen) nicht in der aus-geschriebenen Liegenschaft abgebildet werden müssen, sondern separat außerhalb dieses Vergabeverfahrens durch die Bundesbank realisiert werden. Durch Änderungen der Vergabeunterlagen wird kein Anspruch ausgeschiedener Bewerber oder Bieter auf (erneute) Beteiligung im Vergabeverfahren begründet. Dies gilt auch im Hinblick auf Änderungen der Regelungen des Kaufvertragsentwurfs und die Termine im Vergabeverfahren und zur Übergabe der Liegenschaft.

Festgelegte Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien sind zwingend einzuhalten. Hier ist keine Abweichung zulässig, auch nicht im Rahmen des indikativen Angebotes. Die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen und Mindestkriterien sowie Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Stadtgebiet Frankfurt am Main mit Ausnahme des nachfolgenden Bereichs:
Alle in der Gemarkung 0518 "Flughafen" belegenen Flurstücke. Dieses Gebiet umfasst neben dem Flughafenareal auch das Gebiet "Gateway Gardens".

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbarwert erhält die maximale Punktzahl (50 Punkte). Alle weiteren Angebote werden linear bis zu einem Schwellenwert (dreifacher Minimalwert; d.h. dreifacher niedrigster Gesamtbarwert) abgewertet. Angebote oberhalb des Schwellenwerts erhalten 0 Punkte

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Gebäudequalität

Das Zuschlagskriterium "Gebäudequalität" wird in Unterkriterien und Detailkriterien untergliedert. Die Gewichtung der einzelnen Unter- und Detailkriterien ergibt sich aus der Zuschlagsmatrix, die den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb als Anlage 6 zur Verfügung gestellt wird.

Gewichtung
32,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lage

Das Zuschlagskriterium "Lage" wird in Unterkriterien und Detailkriterien untergliedert. Die Gewichtung der einzelnen Unter- und Detailkriterien ergibt sich aus der Zuschlagsmatrix, die den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb als Anlage 6 zur Verfügung gestellt wird.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektorganisation und Abnahmetermin

Das Zuschlagskriterium "Projektorganisation und Abnahmetermin" wird in die beiden gleichnamigen Unterkriterien und weitere Detailkriterien untergliedert. Die Gewichtung der einzelnen Unter- und Detailkriterien ergibt sich aus der Zuschlagsmatrix, die den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb als Anlage 6 zur Verfügung gestellt wird.

Gewichtung
13,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Im Teilnahmewettbewerb werden EU-weit die für diesen Erwerb der Neuen Zentrale der Deutschen Bundesbank am besten geeigneten Bewerber ermittelt. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, innerhalb der Teilnahmefrist vollständige und gem. den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen wertungsfähige Teilnahmeanträge (TAs) einzureichen. Fristgemäß eingereichte TAs werden geprüft und bewertet. Liegen mehr als 5 wertungsfähige TAs vor, werden diese vergleichend anhand der Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage 2) bewertet, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Bewerber, deren TAs danach die höchste Punktzahl erzielen, werden zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert. Es werden höchstens 5 Bewerber aufgefordert. Sofern es zweckmäßig erscheint, werden weniger als 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet zwischen gleich qualifizierten Bewerbern das Los. Im Verhandlungsverfahren wird in mehreren Phasen der spätere Auftragnehmer ermittelt. Es beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe indikativer Erstangebote und einer Bieterinformationsveranstaltung. Die Erstangebote werden nach ihrem Eingang auf formale Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen hin geprüft und ausgewertet. Anschließend sollen mit jedem Bieter separate Verhandlungstermine stattfinden. Hiernach werden die Verhandlungsergebnisse zusammengeführt und die Bieter auf Grundlage entsprechend überarbeiteter einheitlicher Vergabeunterlagen aufgefordert, ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Bieter nach der Phase der indikativen Erstangebote zurückzustellen.
Nach der Prüfung und Wertung der verbindlichen Angebote soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden mit Verhandlungsgesprächen durchzuführen, sofern sie dies für zweckmäßig hält. Weitere Details zur Angebotsphase s. Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MQEH

Einlegung von Rechtsbehelfen

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Die Auftraggeberin führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch.

2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den
a) in der Bekanntmachung sowie im weiteren Verfahren
b) im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe
genannten Link abgerufen werden. Die Bewerber/Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen in jedem Fall unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.

3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers", im weiteren Verfahren "Holschuld des Bieters"). Die Auftraggeberin kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.

4) Da die Auftraggeberin gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollten Auskünfte bis spätestens 10 Tage vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist angefordert werden. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden anonymisiert beantwortet.

5) Die Auftraggeberin hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden und können über das Vergabeportal abgerufen werden.

6) Die Auftraggeberin beabsichtigt nach gegenwärtiger Zeitplanung, die ausgewählten Bieter am 09.12.2026 zur Abgabe indikativer Erstangebote aufzufordern. Die Teilnahmebedingungen enthalten eine Übersicht der geplanten weiteren Daten für dieses Verfahren.

7) Teilnahmeanträge/Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge"/"Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote oder Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.

8) Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber/Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu die Auftraggeberin zu informieren.

9) Soweit vom Bewerber/Bieter ggf. auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
10) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). Ebenso werden die Bieterinformationsveranstaltung und alle Verhandlungen ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Alle Bewerber/Bieter müssen selbst sicherstellen, an diesen Terminen gewinnbringend teilnehmen zu können und ggf. einen Dolmetscher hinzuziehen.

11) Die Eignungskriterien sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Allerdings lassen sich an der dafür vorgesehenen Stelle nicht alle eignungsrelevanten Anforderungen angemessen darstellen. Ergänzend wird auf folgende weiteren, eignungsrelevanten Anforderungen hier hingewiesen:

11a) Sofern eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bewerbergemeinschaft in ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und ihr rechtskräftig bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Diese Erklärungen sind anhand der Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 8) abzugeben, die den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.

11b) Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, einzelne Leistungen nicht im/in eigenen Unternehmen auszuführen, sind die Leistungsbereiche anzugeben. Hierfür ist anhand des Teilnahmeantrags (Vordruck 1) zu erklären, welche Teile der Leistung nicht im eigenen Unternehmen ausgeführt werden und sofern dieser nicht ausreicht, eine eigene Anlage beizufügen. Vordruck 1 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

11c) Wenn der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich zusätzlich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), ist er nicht nur verpflichtet, anhand des Teilnahmeantrags (Vordruck 1) zu erklären, welche Teile der Leistung nicht im eigenen Unternehmen ausgeführt werden, sondern muss außerdem - soweit für die Eignungsprüfung auf die Eignung des Nachunternehmers oder eines Eignungsgebers verwiesen wird - angeben, von welchem Unternehmer diese ausgeführt werden sollen (ggf. Ergänzung auf Beiblatt). In diesem Fall ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung (Vordruck 9) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Auch Vordruck 9 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

11d) Außerdem muss jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Nachunternehmer und Eignungsgeber eine umfassende Eigenerklärung zu Russlandsanktionen, zu Drittsaatensubventionen und Staatenliste sowie zur Finanzsanktionsliste mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Vordrucks 6 einreichen. Der Vordruck 6 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

12) Bewerber und Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Grundstückserklärung für jedes von ihm/ihr angebotene Grundstück unter Verwendung des Vordrucks 2 einreichen. Sofern er/sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht Eigentümer des Grundstücks/der Grundstücke ist, hat er/sie eine Grundstückserklärung des Fremdeigentümers unter Verwendung des Vordrucks 3 einzureichen. Die Vordrucke 2 und 3 sind Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

13) Darüber hinaus sind alle Bewerber und Bewerbergemeinschaften verpflichtet, bereits mit dem Teilnahmeantrag zu jedem der von ihm/ihr angebotenen Grundstücke eine Eigenerklärung zur bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit anhand des beigefügten Vordrucks 4 einzureichen, die Aufschluss über die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines auf den benannten Grundstücken zu errichtendes oder umzubauendes Gebäudes geben soll. Der Vordruck 4 ist Bestandteil der bereitgestellten Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Das Fehlen oder die Unvollständigkeit aufgeführter Unterlagen kann zum Ausschluss vom Verfahren führen, wenn und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Die Auftraggeberin verlangt von allen Bewerbern, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem Nachunternehmer und jedem Eignungsgeber eine ausführliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Wettbewerbsregister, sowie zu Antikorruption und Antiterror gemäß Vordruck 5, der Bestandteil der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb ist.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, für jeden Eignungsgeber und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen (für inländische Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland mittels Auszugs aus dem Handelsregister, bei ausländischen Unternehmen Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). In Ermangelung eines solchen ist eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes zulässig. Aus dem Auszug soll sich die Vertretungsberechtigung der die Erklärungen abgebenden Person(en) ergeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Term Sheet (non binding)

Der Bewerber hat ein aktuelles (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Term Sheet einer Bank oder eines Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstituts mit schriftlicher Erlaubnis der BaFin gemäß dem KWG (Gesetz über das Kreditwesen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dabei soll der Bewerber das von ihm auf der Grundlage der Informativen Leistungsbeschreibung (Anlage 7) geschätzte Projektvolumen als unverbindliche Schätzung zu Grunde legen, mindestens jedoch ein Projektvolumen von 600 Mio. EUR brutto. Das Projektvolumen bezeichnet die geschätzte Gesamtsumme aller für die Realisierung des Kaufobjekts anfallenden Kostenansätze von den Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten über die Finanzierungskosten bis hin zur Risikovorsorge und Preissteigerung jeweils netto zzgl. gesondert auszuweisender Umsatzsteuer.

(i) Das Term Sheet muss auf dem Briefkopf der erklärenden Bank bzw. des erklärenden Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstituts ausgestellt sein.
(ii) Diese haben zu bestätigen, dass für den Fall der Zuschlagserteilung die Finanzierung sowie eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe des vom Bewerber geschätzten Auftragsvolumens bereitgestellt wird. Das Term Sheet kann nicht verbindlich/non binding sein und unter den für dieses frühe Verfahrensstadium üblichen Vorbehalten stehen.
(iii) Soll die Finanzierung voraussichtlich zum Teil mit Eigenmitteln erfolgen, soll dargelegt werden, wie sichergestellt wird, dass die Eigenmittel zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist Anlage zum Term Sheet und kann beispielsweise durch Bestätigung einer kontoführenden Bank oder durch eine Erklärung eines verbundenen Unternehmens, welches die Eigenmittel in Form einer Einlage, eines Gesellschafterdarlehens oder in vergleichbarer Form zur Verfügung stellen soll, erfolgen. Auch hier können die Darstellungen und Erklärungen nicht verbindlich/non binding sein und unter den für dieses frühe Verfahrensstadium üblichen Vorbehalten stehen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Aktuelle Bankauskunft

Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Auskunft einer Bank mit Sitz in der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und Kontoführung einzureichen. In der Bankauskunft soll insbesondere eine bewerberbezogene Erklärung über folgende Punkte enthalten sein:

(i) Geschäftsbeziehung und Kontoführung
(ii) Zahlungsverhalten und Zahlungsfähigkeit
(iii) Bonitätsaussage und Unternehmenseinschätzung
(iv) Kreditrahmen und finanzielle Kapazitäten

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Aktuelle Bonitätsauskunft

Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine aktuelle (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als einen Monat) Bonitätsauskunft der Creditreform (Crefo-Auskunft) vorzulegen (Mindestkriterium)

Der Bonitätsindex (Crefo-Index) darf den Wert von 249 nicht überschreiten (Mindestanforderung). Bewerber mit einem Bonitätsindex von mehr als 249 werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.

Sofern für einen Bewerber keine aussagekräftige Creditreform-Auskunft vorliegt, können gleichwertige Bonitätsnachweise, insbesondere Auskünfte anderer anerkannter Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Dun & Bradstreet), herangezogen werden. Wird eine Bonitätsauskunft einer anderen anerkannten Wirtschaftsauskunftei vorgelegt, muss aus der vorgelegten Auskunft hervorgehen, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers einem Bonitätsniveau, das mindestens einem Creditreform-Bonitätsindex von 249 gleichwertig oder besser ist, entspricht (Mindestanforderung).
Die Darlegungs- und Nachweislast für die Gleichwertigkeit trägt der Bewerber. Bewerber, die die vorstehende Mindestanforderung nicht erfüllen oder deren Gleichwertigkeit nicht nachweisen, werden wegen fehlender wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung Haftpflichtversicherung

Der Bewerber und - soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt - jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine der Projektgröße angemessene Haftpflichtversicherung verfügen. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens über eine Deckungssumme von 50.000.000,00 EUR (Mindestdeckungssumme) abgeschlossen werden. Der Bewerber muss folgende Erklärung abgeben:

"Hiermit verpflichte(n) ich/wir mich/uns im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000.000,00 EUR (Mindestdeckungssumme) abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten."

Bereits an dieser Stelle wird auf folgendes hingewiesen: Ergänzend zu diesem Eignungsnachweis werden die ausgewählten Bieter in der Angebotsphase aufgefordert, mit ihrem Angebot ein Sicherheiten- und ein Versicherungskonzept einzureichen. In dem Versicherungskonzept sind die für ein Projekt mit dem dann genau zu bestimmenden Projektvolumen erforderlichen Versicherungen, Deckungssummen und deren Ineinandergreifen zur Absicherung der Risiken des Vorhabens darzustellen. Die Mindestanforderungen an das Versicherungskonzept werden in den mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten bereitgestellten Vergabeunterlagen definiert und Gegenstand der Verhandlungen mit den Bietern sein. Eine Änderung der Mindestdeckungssumme und Vorgaben für Abdeckung einzelner Schadensgruppen sowie die Maximierung für die Haftpflichtversicherung im Vergabeverfahren behält sich die Auftraggeberin ausdrücklich vor.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens zwei und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für die Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung (nachfolgend zusammen "Projektentwicklung" genannt) vorlegen.

Werden nicht mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet.

Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:

(i) Neubau oder Kernsanierung bzw. Kombination aus Neubau und Kernsanierung,
(ii) Nutzungsart: Büro- oder Verwaltungsgebäude,
(iii) Erbrachte Leistungsbereiche: Leistungen der Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 in den Handlungsbereichen A bis E und Projektstufen 1 bis 5 sowie an die einschlägigen ergänzenden Leistungsbilder nach AHO-Heft Nr. 19,
(iv) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m² und
(v) Fertigstellung (= rechtsgeschäftliche Abnahme) nach dem 01.01.2016.
(vi) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein.

Bewerber können mit den Referenzen für die Projektentwicklung mit Projektmanagement und Projektsteuerung, die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
390,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Objektplanung

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Objektplanung vorlegen.

Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet.

Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:

(i) Planung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes,
(ii) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m²,
(iii) Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI und
(iv) Bearbeitung der Leistungsphasen (LPH) 2-4 gem. § 34 HOAI nach dem 1. Januar 2016. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet. Alternativ kann der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fallen. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
(v) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein.

Bewerber können mit den Referenzen für die Objektplanung, die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
240,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Fachplanung (Technische Ausrüstung)

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Fachplanung (Technische Ausrüstung) vorlegen.

Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet.

Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:

(i) Planung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes,
(ii) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m²,
(iii) Erbringung von Fachplanungen für mindestens drei der Anlagengruppen 1-8 gemäß § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15.2 der HOAI,
(iv) Erbringung mindestens der Leistungsphasen (LPH) 2-4 gem. § 55 HOAI und
(v) Bearbeitung der Leistungsphasen 2-4 gem. § 55 HOAI nach dem 1. Januar 2016. Das bedeutet, dass entweder der Auftragsbeginn vor diesem Stichtag liegt und der Ausführungszeitraum sich mit dem Referenzzeitraum überschneidet. Alternativ kann der Auftragsbeginn in den Zeitraum ab diesem Stichtag fallen. In jedem Fall muss der Abschluss der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
(vi) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein.

Bewerber können mit den Referenzen für die Fachplaner (Technische Ausrüstung), die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
240,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen - Bauleistungen Rohbau

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Bauleistungen im Bereich des Rohbaus vorlegen.

Die Angaben zu den Referenzprojekten sind anhand der in Vordruck 7 dafür bereitgestellten Referenzbögen zu tätigen, die durch das Beifügen einer separaten Unterlage ergänzt werden dürfen. Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft müssen/muss vollständige Angaben zu allen in den Referenzbögen genannten Punkten tätigen. Unvollständige Angaben oder Referenzbögen können zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Wird nicht mindestens eine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen (Mindestkriterium). Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet.

Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:

(i) Errichtung eines Büro- oder Verwaltungsgebäudes,
(ii) Ausführung der Rohbauleistungen,
(iii) Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 20.000 m2 und
(iv) Fertigstellung (= rechtsgeschäftliche Abnahme) des Gebäudes nach dem 01.01.2021.
(v) Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt muss in Deutschland realisiert worden sein.

Bewerber können mit den Referenzen für Bauleistungen (Rohbau), die die Mindestanforderungen erfüllen, Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der "Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb" entnommen werden, die als Anlage 2 mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird.

Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
150,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung