Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen
Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Heizungs- und Trinkwassererwärmungs-anlagen sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen:
- Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation,
- Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe, Regelung, Trinkwassererwärmung),
- überschlägige Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung,
- Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands,
- Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten,
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, ein-schließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung,
- Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht.
Die Inspektion erfolgt mindestens nach den Vorgaben der DIN SPEC 15378 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Das Personal muss nach GModG § 77 qualifiziert sein. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Klimaanlagen und raumlufttechnische Anlagen
Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Klimaanlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen:
- Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation,
- Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Kälteerzeugung, Kälteverteilung, Luftaufbereitung, Regelung),
- überschlägige Kühllastberechnung,
- Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands,
- Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten,
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung,
- Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht.
Die Inspektion erfolgt orientierend an den Vorgaben der DIN SPEC 15240 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken.
Methodik und Durchführung
Vor-Ort-Begehung und Datenerhebung
Die Inspektionen sind grundsätzlich vor Ort in den jeweiligen Liegenschaften durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Bewertung erforderlichen Daten eigenständig zu erheben, zu dokumentieren und zu plausibilisieren. Hierzu zählen insbesondere Messungen, Sichtprüfungen, Fotodokumentationen sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen.
Messungen und Simulationen
Alle erforderlichen Messungen sind mit kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Die Kalibrierzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen. Für die Bewertung und Optimierung der Anlagen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung gefordert - dynamische Simulationen der Anlagenbetriebsweise durchzuführen. Die verwendete Simulationssoftware und die zugrunde gelegten Wetterdaten sind im Bericht zu dokumentieren.
Bewertung und Maßnahmenentwicklung
Auf Basis der erhobenen Daten sind die Anlagen hinsichtlich ihrer energetischen Effizienz, ihres Zustands und ihrer Auslegung zu bewerten. Es sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln, zu priorisieren und hinsichtlich Investitionskosten, Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Treibhausgasminderung zu bewerten.
Für jede identifizierte Optimierungsmaßnahme und für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind mindestens folgende Angaben nachvollziehbar zu berechnen und zu dokumentieren:
- Die zu erwartende jährliche Energieeinsparung (z. B. in kWh/a)
- Die daraus resultierende jährliche CO2-Einsparung (z. B. in t CO2/a), basierend auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten spezifischen Umrechnungsfaktoren
- Die erforderlichen Investitionskosten (in EUR)
- Die Amortisationszeit (in Jahren) auf Basis der eingesparten Energiekosten
- Die Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der vorhandenen Komponenten, Bewertung der Regelkonformität (z.B. Verwendung nicht mehr zugelassener Kühlmittel etc.)
- Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (z. B. einfache oder dynamische Amortisations-rechnung nach VALERI)
- Ein empfohlener Zeithorizont für die Umsetzung (kurz-, mittel-, langfristig)
Sofern sich mehrere Maßnahmen sinnvoll bündeln lassen, ist ein entsprechendes Maßnahmenbündel vorzuschlagen und hinsichtlich Synergieeffekten, Gesamtkosten, Energie- und CO2-Einsparungen sowie Umsetzungszeitraum gesondert zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen.
Berichtswesen und Dokumentation
Berichtsinhalte und -struktur
Für jede durchgeführte Inspektion ist ein Inspektionsbericht zu erstellen, der mindestens folgende Inhalte umfasst:
- Allgemeine Angaben zur Liegenschaft und zur Inspektion,
- Beschreibung und Bewertung der inspizierten Anlagen,
- Darstellung der erhobenen Daten und Messergebnisse,
- Bewertung der energetischen Effizienz und des Anlagenzustands,
- Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der wesentlichen Anlagen-komponenten
- Entwicklung und Bewertung von Optimierungsmaßnahmen,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung,
- Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen,
- Fotodokumentation,
- Verwendete Normen, Richtlinien und Simulationsgrundlagen.
Berichtsmuster und Freigabe
Ergebnispräsentation
Leistungsfristen, Termine und Abwicklung
- Leistungsfristen und Zeitplanung
- Abstimmung und Terminänderungen
- Übergabe und Abnahme
- Dokumentation und Datenhaltung
gem. B1_Leistungsbeschreibung