Verfahrensangaben

Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- bzw....

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.09.2026
12.10.2026 11:00 Uhr
12.10.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
carola.landeck@bundesbank.de
+49 69 9566-35200
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50700000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vertrag über maximal 4 Jahre für Inspektionen von Klima- sowie Trinkwassererwärmungs- und Wärmeversorgungsanlagen

Ziel der zu erbringenden Leistungen ist die Durchführung energetischer Inspektionen von Heizungs-, Trinkwassererwärmungs- und Klimaanlagen und kombinierten Lüftungs- und Klimaanlagen in den Liegenschaften der Auftraggeberin. Die Inspektionen dienen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und sind durch eine nach GModG § 77 fachkundigen Person durchzuführen. Des Weiteren sind die einschlägigen europäischen und nationalen Normen und Richtlinien einzuhalten. Darüber hinaus sollen durch die Inspektionen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Senkung der Treibhausgasemissionen identifiziert und dokumentiert werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen
Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Heizungs- und Trinkwassererwärmungs-anlagen sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen:
- Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation,
- Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe, Regelung, Trinkwassererwärmung),
- überschlägige Heizlast- und Wärmebedarfsberechnung,
- Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands,
- Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten,
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, ein-schließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung,
- Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht.
Die Inspektion erfolgt mindestens nach den Vorgaben der DIN SPEC 15378 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Das Personal muss nach GModG § 77 qualifiziert sein. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Klimaanlagen und raumlufttechnische Anlagen
Die in den jeweiligen Liegenschaften vorhandenen Klimaanlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) sind einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Die Inspektion umfasst mindestens folgende Leistungen:
- Sichtung und Bewertung der Bestandsdokumentation,
- Besichtigung, Prüfung und Messung der Anlagenkomponenten (Kälteerzeugung, Kälteverteilung, Luftaufbereitung, Regelung),
- überschlägige Kühllastberechnung,
- Bewertung der Anlagendimensionierung und des Anlagenzustands,
- Ermittlung der Effizienz wesentlicher Komponenten,
- Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung, einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung,
- Dokumentation der Ergebnisse in einem Inspektionsbericht.
Die Inspektion erfolgt orientierend an den Vorgaben der DIN SPEC 15240 sowie den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken.
Methodik und Durchführung
Vor-Ort-Begehung und Datenerhebung
Die Inspektionen sind grundsätzlich vor Ort in den jeweiligen Liegenschaften durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Bewertung erforderlichen Daten eigenständig zu erheben, zu dokumentieren und zu plausibilisieren. Hierzu zählen insbesondere Messungen, Sichtprüfungen, Fotodokumentationen sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen.
Messungen und Simulationen
Alle erforderlichen Messungen sind mit kalibrierten Messgeräten durchzuführen. Die Kalibrierzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen. Für die Bewertung und Optimierung der Anlagen sind - sofern in der Leistungsbeschreibung gefordert - dynamische Simulationen der Anlagenbetriebsweise durchzuführen. Die verwendete Simulationssoftware und die zugrunde gelegten Wetterdaten sind im Bericht zu dokumentieren.
Bewertung und Maßnahmenentwicklung
Auf Basis der erhobenen Daten sind die Anlagen hinsichtlich ihrer energetischen Effizienz, ihres Zustands und ihrer Auslegung zu bewerten. Es sind konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu entwickeln, zu priorisieren und hinsichtlich Investitionskosten, Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit und Treibhausgasminderung zu bewerten.
Für jede identifizierte Optimierungsmaßnahme und für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind mindestens folgende Angaben nachvollziehbar zu berechnen und zu dokumentieren:
- Die zu erwartende jährliche Energieeinsparung (z. B. in kWh/a)
- Die daraus resultierende jährliche CO2-Einsparung (z. B. in t CO2/a), basierend auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten spezifischen Umrechnungsfaktoren
- Die erforderlichen Investitionskosten (in EUR)
- Die Amortisationszeit (in Jahren) auf Basis der eingesparten Energiekosten
- Die Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der vorhandenen Komponenten, Bewertung der Regelkonformität (z.B. Verwendung nicht mehr zugelassener Kühlmittel etc.)
- Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (z. B. einfache oder dynamische Amortisations-rechnung nach VALERI)
- Ein empfohlener Zeithorizont für die Umsetzung (kurz-, mittel-, langfristig)
Sofern sich mehrere Maßnahmen sinnvoll bündeln lassen, ist ein entsprechendes Maßnahmenbündel vorzuschlagen und hinsichtlich Synergieeffekten, Gesamtkosten, Energie- und CO2-Einsparungen sowie Umsetzungszeitraum gesondert zu bewerten. Die Ergebnisse sind in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen.
Berichtswesen und Dokumentation
Berichtsinhalte und -struktur
Für jede durchgeführte Inspektion ist ein Inspektionsbericht zu erstellen, der mindestens folgende Inhalte umfasst:
- Allgemeine Angaben zur Liegenschaft und zur Inspektion,
- Beschreibung und Bewertung der inspizierten Anlagen,
- Darstellung der erhobenen Daten und Messergebnisse,
- Bewertung der energetischen Effizienz und des Anlagenzustands,
- Bewertung des Lebenszyklus und der Restnutzungsdauer der wesentlichen Anlagen-komponenten
- Entwicklung und Bewertung von Optimierungsmaßnahmen,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Amortisationsrechnung,
- Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen,
- Fotodokumentation,
- Verwendete Normen, Richtlinien und Simulationsgrundlagen.
Berichtsmuster und Freigabe
Ergebnispräsentation
Leistungsfristen, Termine und Abwicklung
- Leistungsfristen und Zeitplanung
- Abstimmung und Terminänderungen
- Übergabe und Abnahme
- Dokumentation und Datenhaltung
gem. B1_Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

verschiedene Standorte, gem. Datei "B1_Anlage 1_Standorte_26-2000068528.docx"

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Angebotsvergleichspreis gemäß C2_Preisangebot (max. 400 Punkte).
Das günstigste Angebot wird mit 400 Punkten bewertet. Die Punktbewertung für Angebo-te mit einer Abweichung von bis zu 100% (dem doppelten Angebotspreis des preiswer-testen Angebotes) erfolgt über eine lineare Interpolation (gerundet auf volle Zahlen). An-gebote mit einer Abweichung von >= 100% werden mit 0 Punkten bewertet.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die zu erwartende Qualität der angebotenen Dienstleistungen auf Grundlage der Angaben des Bieters im Konzept (max. 500 erreichbare Punkte insgesamt).
Dabei erfolgt unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors entsprechend dem gewählten Verpflegungskonzepts eine Aufteilung der Qualität in Unterkriterien wie folgt:
1) Bewertung Inspektionsbericht (80% = max. 400 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528.
2) Bewertung Termin- und Ablaufplan (10% = max. 50 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528.
3) Bewertung Projektteams und Kapazitätsplanung (10% = max. 50 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier nach Erfüllung der Forderungen gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000068528.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MPRE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

79
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe §§ 123 bis 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Registereintragungen, Ziff. 4:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister.
Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9:
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2
Ich/wir fügen dem Angebot 3 Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren bei. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben:
Ansprechpartner (ggf. unter Angabe von Telefonnummer und Adresse), Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges.
Mindestanforderung je Referenz:
- Nachweis über die erfolgreiche Durchführung von mindestens drei vergleichbaren Projekten im Bereich energetischer Inspektionen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen Normen (z. B. DIN SPEC 15240, DIN SPEC 15378) innerhalb der letzten fünf Jahre.
- Mindestens eines dieser Projekte muss die energetische Inspektion von mehreren Immobilien (mindestens 5 Liegenschaften) eines deutschlandweiten Immobilienportfolios für einen Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren umfasst haben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angabe zu Versicherungen, Ziff. 6:
Ggf. Vorlage einer aktuell gültigen Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

(1) Eine Inspektion darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
(2) Fachkundig ist insbesondere
1.
eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen,
2.
eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen oder einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen,
3.
eine Person, die für ein zulassungspflichtiges anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
4.
eine Person, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 einen Meistertitel erworben hat,
5.
eine Person, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Nummer 3 ohne Meistertitel selbständig auszuüben,
6.
eine Person, die staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.
(3) Eine gleichwertige Aus- oder Fortbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden ist und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden kann, ist den in Absatz 2 genannten Aus- und Fortbildungen gleichgestellt.

Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird.

C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO
C7_Eigenerklärung zur Bildung einer ARGE

D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung