Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Public- und Sovereign-Cloud Services in zwe...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.08.2026
21.08.2026 11:00 Uhr
12.10.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
mandy.bock@bundesbank.de
+49 699566-35239
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72400000-4
72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken obliegt die IT-Landschaft der Deutschen Bundesbank hohen Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit. Fortschreitende Digitalisierung, regulatorische Compliance sowie steigende Anforderungen an digitale Souveränität erfordern eine ganzheitliche, zukunftsfähige und resiliente IT-Infrastruktur.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Deutsche Bundesbank Public-Cloud-Leistungen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Public- und Sovereign-Cloud-Services in zwei Losen (Los 1: Public Cloud Services; Los 2: Sovereign Cloud Services), die jeweils auf die Sicherstellung der digitalen Souveränität ausgerichtet sind, jedoch unterschiedliche Ausprägungen aufweisen. Microsoft Azure ist nicht Bestandteil der Ausschreibung und wird gesondert beschafft. Ziel ist die Umsetzung einer Multi Cloud Strategie sowie die Nutzung moderner Cloud Technologien.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung und den Betrieb einer Cloud-Plattform für Anwendungen des Auftraggebers und sind ausdrücklich auf standardisierte Cloud-Plattformleistungen ausgerichtet, darunter unter anderem Compute-, Storage- und Datenbankservices, Container- und Plattformservices sowie Netzwerk-, Sicherheits- und Managementservices. Ergänzend umfasst die Leistung Migrations-, Betriebs-, Monitoring-, Automatisierungs-, Konfigurations- sowie Supportleistungen einschließlich Mechanismen zur Kostensteuerung und Integration in bestehende IT-Systeme.
Die zu erbringenden Leistungen unterliegen hohen Anforderungen an Verfügbarkeit, IT Sicherheit, Datenschutz und Compliance, die insbesondere durch den Einsatz georedundanter Betriebsstandorte, rollenbasierter Zugriffskonzepte sowie die Einhaltung marktüblicher Sicherheits und Zertifizierungsstandards umgesetzt werden sollen.
Nicht Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Leistungen, die über die reine Bereitstellung und den Betrieb der Cloud-Plattform hinausgehen. Insbesondere sind folgende Leistungsbestandteile nicht umfasst: Beratungs- und Enablementleistungen (z. B. strategische Cloud-Beratung, Architekturdesign, Organisations- oder Betriebsmodellberatung), Migrations- und Transformationsleistungen, Individuelle Integrations- oder Entwicklungsleistungen sowie Projekt- oder Programmmanagementleistungen im Zusammenhang mit der Einführung oder Transformation in die Cloud.
Mit dem Vergabeverfahren sollen geeignete und leistungsfähige Anbieter identifiziert werden, die eine verlässliche, sichere und zukunftsorientierte Bereitstellung von Public- und Sovereign-Cloud-Services gewährleisten und die strategischen Zielsetzungen der Deutschen Bundesbank nachhaltig unterstützen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
6

Je Los beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre und kann einmalig optional um 2 Jahre verlängert werden.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Bewertung ergibt sich aus den Dokumenten B01-I "Gesamtbewertungsmatrix" (Los 1) bzw. B01-II "Gesamtbewertungsmatrix" (Los 2).

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Die Bewertung der Leistung ergibt sich aus den Dokumenten B02-I "Fachliche Zuschlagskriterien" und B01-I "Gesamtbewertungsmatrix" (Los 1) bzw. B02-II "Fachliche Zuschlagskriterien" B01-II "Gesamtbewertungsmatrix" (Los 2).

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Angebotslimitierung ist wie folgt ausgestaltet:
(1) Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung (§ 30 Abs. 1 Satz 1 VgV). In dem hiesigen Vergabeverfahren darf ein Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten.
(2) Diese vorstehend beschriebene Angebotslimitierung erstreckt sich auch auf wesentliche Unterauftragnehmer und zwar auch auf alle Fälle einer Unterauftragnehmerkette (also z.B. wesentliche Unterauftragnehmer eines Unterauftragnehmers usw.).
(3) Diese vorstehend beschriebene Angebotslimitierung erstreckt sich auch auf Bietergemeinschaften und deren Mitglieder.
(4) Die vorstehend beschriebene Angebotslimitierung erstreckt sich auch auf mit dem Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen verbundene Unternehmen (beispielsweise darf ein mit einem Bieter des Loses 1 verbundenes Unternehmen nicht als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als wesentlicher Unterauftragnehmer (inklusive Unterauftragnehmerkette) eines Angebots eines Bieters in Los 2 auftreten und umgekehrt).
(5) Im Ergebnis können Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen - unabhängig von der Rolle als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als wesentliche Unterauftragnehmer* - nicht zugleich an einem Angebot im Los 1 und einem Angebot in Los 2 beteiligt sein. Das gilt auch für mit dem Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen verbundene Unternehmen.

Auswirkung der Angebotslimitierung auf den Teilnahmewettbewerb
(1) Teilnahmeanträge können unabhängig von der losbezogenen Angebotslimitierung eingereicht werden. Beispielsweise darf ein Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen sowohl einen Teilnahmeantrag in Los 1 und einen Teilnahmeantrag in Los 2 einreichen.
(2) Mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (d.h. mit Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen) wird der Auftraggeber prüfen, ob aufgrund der vorstehend beschriebenen Regelung der Angebotslimitierung ein Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann. Die Wahrung der Einhaltung der Regelungen der Angebotslimitierung wird über folgende Regeln sichergestellt:
(3) Regelungen zum Teilnahmewettbewerb zur Wahrung der Angebotslimitierung
a. Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, die sowohl in Los 1 und in Los 2 als Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen, müssen in den Teilnahmeanträgen eine gleichlautende Präferenz für Los 1 oder Los 2 angeben für den Fall, dass gemäß Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber in beiden Losen zur Angebotsabgabe aufzufordern wäre. Gemäß der angegebenen Präferenz erfolgt in einem ersten Schritt die Entscheidung, in welchem Los der Bewerber zur Angebotsabgabe auf-gefordert wird. In dem anderen Los wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen und der nächstplatzierte Teilnehmer rückt nach. Erfolgt keine Angabe einer Präferenz oder ist die Angabe der Präferenz in den beiden Teilnahmeanträgen widersprüchlich oder unklar, wird der Bewerber bezüglich des Teilnahmeantrags mit dem zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die Vergabeplattform dokumentiert hat, zur Angebotsabgabe aufgefordert. In dem anderen Los wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen und der nächstplatzierte Teilnehmer rückt nach. Die aufgezeigte Regelung gilt auch für identische Bewerbergemeinschaften (alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind identisch), die in beiden Losen einen Teilnahmeantrag einreichen.
Für alle anderen Fälle einer Mehrfachbeteiligung betreffend Bewerbergemeinschaften, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, wesentlicher Unterauftragnehmer und verbundener Unternehmen wird in einem zweiten Schritt die Wahrung der Angebotslimitierung im Teilnahmewettbewerb wie folgt geprüft:
b. Ist ein Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen - unabhängig von der Rolle als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, als wesentlicher Unterauftragnehmer - und/oder ein mit diesem Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen verbundenes Unternehmen an einem Teilnahmeantrag in Los 1 und zugleich an einem Teilnahmeantrag in Los 2 beteiligt, so wird von diesen Teilnahmeanträgen der Teilnahmeantrag mit dem zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die Vergabeplattform dokumentiert hat, gewertet. Weitere Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen und der jeweils nächstplatzierte Teilnehmer rückt nach.

Auswirkung der Angebotslimitierung auf die Angebotsphase
(1) Zugelassene Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, können nicht im Rahmen des Angebots neue wesentliche Unterauftragnehmer benennen, die von der vorstehend beschriebenen Angebotslimitierung erfasst sind.
(2) Die beschriebene Regelung zu verbundenen Unternehmen gilt auch in diesem Zusammenhang.
Die Angebotslimitierung und ihre Auswirkungen auf den Teilnahmewettbewerb und die Angebotsphase betreffen wie oben beschrieben auch wesentliche Unterauftragnehmer sowie verbundene Unternehmen.
Wesentliche Unterauftragnehmer sind wie folgt definiert: Wesentliche Unterauftragnehmer sind solche Unterauftragnehmer, die für den Bewerber ganz oder teilweise die Leistung Cloud-Plattform (siehe B06-I bzw. B07-II "Anlage 6 (Glossar)") erbringen.
Verbundene Unternehmen sind wie folgt definiert: Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16 AktG), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG), Konzernunternehmen (§ 18 AktG), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292 AktG) sind; vgl. § 15 AktG sowie § 36 Abs. 2 GWB).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Nur Los 1 (Public Cloud Services) unterfällt dem GPA. Die Beteiligung von Unternehmen, deren satzungsmäßiger Sitz sowie deren Verwaltungssitz in Staaten liegt, die nicht Mitglied des GPA sind, ist im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH ausgeschlossen.

Los 2 (Sovereign Cloud Services) unterfällt nicht dem GPA.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Die Komplexität der hier gegenständlichen Cloud-Leistungen (Los 1 und Los 2) stellt einen im Gegenstand der Rahmenvereinbarungen liegenden Sonderfalls im Sinne von § 21 Abs. 6 VgV dar.
Ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall liegt insbesondere vor, wenn Investitionen des Auftragnehmers erforderlich sind, deren Amortisierungszeitraum mehr als die vorgegebene Laufzeit beträgt und die während der Vertragslaufzeit jederzeit zur Verfügung stehen müssen (vgl. Erwägungsgrund 62 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU).
Das ist hier der Fall. Die Einführung und produktive Nutzung von Public-Cloud-Leistungen (Los 1) sowie von Sovereign-Cloud-Leistungen (Los 2) ist mit einem erheblichen einmaligen Initial- und Transformationsaufwand für den Auftragnehmer verbunden.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63MJSA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zuständigkeit der Vergabekammer besteht nur in Los 1 (Public Cloud Services). Los 2 (Sovereign Cloud Services) unterfällt nicht dem Teil 4 des GWB bzw. der EU-Vergaberichtlinie. Die nachfolgenden Ausführungen zu Rechtsbehelfen beziehen sich daher auch nur auf Los 1.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

A: Zur Mindestanzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter, verweist der Auftraggeber auf § 51 III 2 VgV.

B: Zusätzliche Informationen zu den Auftragsausführungsbedingungen:

I) Auftragsausführungsbedingungen Los 1

A_1: Der Auftragnehmer bzw. seine etwaigen wesentlichen Unterauftragnehmer* erbringen ihre auftragsgegenständlichen Leistungen an ihren Leistungsstandorten in der EU / dem EWR nach BSI C5 Typ 2.
Im Übrigen wird auf Ziff. 1.2 EVB-IT Cloud AGB verwiesen.
Nachweis:
Der Auftragnehmer bzw. seine etwaigen wesentlichen Unterauftragnehmer* (d.h. das oder die Unternehmen, die ganz oder teilweise die Leistung Cloud-Plattform erbringen) bestätigen das durch Vorlage der entsprechenden Testate (Kopien / Scans sind ausreichend).

A_2: Der Auftragnehmer ist bereit, eine DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftraggeber zu schließen und seinen etwaigen Unterauftragnehmern, die personenbezogene Daten verarbeiten, die daraus resultierenden, datenschutzrechtlichen Pflichten ebenfalls aufzuerlegen.
Im Übrigen wird auf Ziff. 6.1.3 EVB-IT Cloud AGB verwiesen.

II) Auftragsausführungsbedingungen Los 2

A_1: Der Auftragnehmer bzw. seine etwaigen wesentlichen Unterauftragnehmer* erbringen ihre auftragsgegenständlichen Leistungen an ihren Leistungsstandorten in der EU nach BSI C5 Typ 2.
Im Übrigen wird auf Ziff. 1.2 EVB-IT Cloud AGB verwiesen.
Nachweis:
Der Auftragnehmer bzw. seine etwaigen wesentlichen Unterauftragnehmer* (d.h. das oder die Unternehmen, die ganz oder teilweise die Leistung Cloud-Plattform erbringen) bestätigen das durch Vorlage der entsprechenden Testate (Kopien / Scans sind ausreichend).
Sollte der Auftragnehmer bzw. seine etwaigen wesentlichen Unterauftragnehmer* bislang nur über eine BSI C5 Typ 1 Testierung verfügen und eine BSI C5 Typ 2 Testierung in Planung sein, muss die BSI C5 Typ 1 Testierung durch ein Testat (Kopien / Scans sind ausreichend) nachgewiesen werden und durch eine Eigenerklärung bestätigt werden, dass spätestens bis Ende 2027 eine BSI C5 Typ 2 Testierung vorgenommen wird.

A_2: Der Auftragnehmer ist bereit, eine DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftraggeber zu schließen und seinen etwaigen Unterauftragnehmern die, personenbezogene Daten verarbeiten, die daraus resultierenden, datenschutzrechtlichen Pflichten ebenfalls aufzuerlegen.
Im Übrigen wird auf Ziff. 6.1.3 EVB-IT Cloud AGB verwiesen.

A_3: Der Auftragnehmer bemüht sich kontinuierlich, auf die Transparenz seiner Lieferketten auch über den unmittelbaren Lieferanten hinaus hinzuwirken und Regelungen zu Audits in die eigenen Lieferantenverträge aufzunehmen sowie seine Lieferanten anzuhalten, entsprechende Auditrechte wiederum in seine Verträge aufzunehmen. Dies umfasst unter anderem Regelungen zu
a) Social-Compliance-Audits zur Überprüfung von Arbeitsbedingungen und Sozialstandards (z. B. SA8000, SMETA, amfori BSCI oder vergleichbare Standards),
b) Audits von Produktions- und Lieferantenstrukturen,
c) Zertifizierungs- und Managementsystemaudits (z. B. DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 45001 oder vergleichbare Standards),
d) IT-, informationssicherheits- und datenschutzbezogene Audits von Lieferanten, sofern diese im Rahmen ihrer Leistungserbringung Zugriff auf IT Systeme, Daten oder sicherheitsrelevante Infrastruktur haben (z. B. DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Standards) sowie
e) anlassbezogenen, risikobasierten Audits bei Hinweisen auf Verstöße.
Im Übrigen wird auf Ziff. 6.4. EVB-IT Cloud AGB verwiesen.

A_4:
- Der satzungsmäßige Sitz sowie der Verwaltungssitz des Auftragnehmers liegen während der gesamten Auftragsausführung aus-schließlich in der EU. Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. des Vorstands sowie der Aufsichts- und Kontrollorgane der Geschäftsführung bzw. des Vorstands des Auftragnehmers haben während der gesamten Auftragsausführung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der EU. Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Der Dienstort der Key Management Funktionen des Auftragnehmers ist während der gesamten Auftragsausführung in der EU. Unter Key-Management-Funktionen fallen die leitenden Funktionen des Auftragnehmers, die für die steuernde, überwachende oder freigebende Verantwortung in Bezug auf Informationssicherheit, Datenschutz, Compliance und unternehmensweites Risiko- und IT-Management zuständig sind (insbesondere CISO, CTO, Compliance, Datenschutz, Risikomanagement, SOC). Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Die Mitglieder der Stellen des Auftragnehmers, denen wesentliche Weisungs-, Kontroll- oder Vetorechte zukommen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort während der gesamten Auftragsausführung innerhalb der EU. Unter wesentlichen Weisungs-, Kon-troll- oder Vetorechten im Sinne dieses Kriteriums werden sämtliche formellen oder faktischen Entscheidungsbefugnisse verstanden, die den inhaltlichen Ablauf, die Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Leistung maßgeblich beeinflussen können, insbesondere Rechte zur verbindlichen Änderung oder Untersagung der Leistungserbringung. Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Im Übrigen wird auf Ziff. 9.4 des EVB-IT Cloudvertrags (Change of Control) verwiesen.

A_5: Die Strukturen des Auftragnehmers ermöglichen keinen extraterritorialen Zugriff außerhalb der EU. Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftrag-nehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*. Unter einem extraterritorialen Zugriff außerhalb der EU werden in diesem Zusammenhang staatliche Zugriffs- und Durchsetzungsbefugnisse von Behörden oder Gerichten eines Drittstaates (nicht EU) verstanden, die sich auf die auftragsgegenständliche Leistung erstrecken können.

A_6:
- Die Gesamtbeteiligung aller Nicht EU/EWR Investoren (kumuliert) am Auftragnehmer erreicht während der gesamten Auftragsausführung nicht die Schwelle von 25%. Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Sofern der Auftragnehmer von einer Muttergesellschaft beherrscht wird (bzw. diese wiederum von einer oder weiteren Muttergesellschaften), hat diese (bzw. jede weitere Muttergesellschaft bis hin zur obersten Konsolidierungsebene) ihren satzungsgemäßen Sitz und ihren Verwaltungssitz in einem EU/EWR-Mitgliedstaat. Eine Beherrschung (im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB, § 17 AktG) liegt vor, wenn die Muttergesellschaft
(i) mehr als 50 % des Nennwerts des ausgegebenen Gesellschaftskapitals des Auftragnehmers direkt oder indirekt hält,
(ii) eine Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter des Auftragnehmers hält oder
(iii) Entscheidungsbefugnisse am Auftragnehmer direkt oder indirekt hält, sei es de facto oder de jure und so unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Die Gesamtbeteiligung aller Nicht-EU/EWR-Investoren (kumuliert) erreicht auch auf Ebene der Muttergesellschaft des Auftragnehmers (und - sofern vorhanden - bis hin zur obersten Konsolidierungsebene) nicht die Schwelle von 25%. Das gilt auch für etwaige wesentliche Unterauftragnehmer* des Auftragnehmers. Sollte der Auftragnehmer eine Bewerbergemeinschaft sein, gilt das für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft inkl. deren etwaiger wesentlicher Unterauftragnehmer*.
- Im Übrigen wird auf Ziff. 9.4 des EVB-IT Cloudvertrags (Change of Control) verwiesen.
Nachweis:
Der Bewerber füllt die Anlage C14-II "Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse" aus. Zudem stellt der Bewerber seine Gesamtkonzern- und Eigentümerstruktur inklusive verbundener Unternehmen* (bis hin zur obersten Konsolidierungsebene) zum aktuellen Zeitpunkt in einem vom Bewerber zu erstellenden Schaubild dar. In diesem Schaubild sollen die bestehenden Verbindungen des Bewerbers / Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / wesentlichen Unterauftragnehmers* zu seinen verbundenen Unternehmen* dargestellt werden.
Dieses Schaubild ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Im Falle des Einsatzes eines wesentlichen Unterauftragnehmers* muss auch der wesentliche Unterauftragnehmer* ein solches Schaubild einreichen.

A_7: Der Auftragnehmer und seine etwaigen wesentlichen Unterauftragnehmer* stellen sicher, dass alle Kundendaten (einschließlich Backups, Protokolle, Abrechnungsdaten und Metadaten) sowie der gesamte Technologie-Stack und alle Control-/Management-/Data-Planes vollständig in der EU gespeichert und verarbeitet werden, ohne jeglichen Zugriff durch Akteure, die ihre Daten nicht vollständig in der EU speichern und verarbeiten.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Mindestanforderung (MA)) Registereintragungen - Los 1 & Los 2:

Nachweis der Eintragung in die folgenden Register (sofern zutreffend). Der Nachweis darf nicht älter als zwei Monate (maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge) sein.

- Handelsregister, einschließlich Angabe des zuständigen Amtsgerichts und der Handelsregisternummer, oder eines vergleichbaren Registerauszugs.
- Eintragung in ein Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder Auszug aus einem vergleichbaren Berufsregister).
- Alternativ: Bestätigung, dass keine Eintragungspflicht in dem oder den genannten Registern besteht.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

MA) Angaben zu Versicherungen - Los 1 & Los 2:

Eigenerklärung über das Vorliegen einer ausreichenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadenereignis (Mindestanforderung):

Personenschäden: 3.000.000,00 EUR
Sachschäden: 3.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: 500.000,00 EUR

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen betragen.
Falls zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht, deren Versicherungsschutz jedoch nicht die geforderten Deckungssummen oder Schadenereignisse umfasst, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, dass er von seinem Versicherungsgeber die Zusage hat, bzw. Angebot eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen dass die erforderlichen Deckungssummen im Auftragsfall ohne Bedingungen oder Vorbehalte erhöht bzw. fehlende Schadenereignisse aufgenommen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

MA) Angaben zu einem unternehmensspezifischen Informationssicherheitsmanagement: DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbar - Los 1:

Die Unternehmensteile, die für die Erbringung der gegenständlichen Cloud-Services benötigt werden (insbesondere Rechenzentren) müssen am Leistungsstandort in der EU/EWR nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Informationssicherheit

MA) Angaben zu einem unternehmensspezifischen Informationssicherheitsmanagement: DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbar - Los 2:

Die Unternehmensteile, die für die Erbringung der gegenständlichen Cloud-Services benötigt werden (insbesondere Rechenzentren) müssen am Leistungsstandort in der EU nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

MA) Angaben zu einem unternehmensspezifischen Informationssicherheitsmanagement: DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar - Los 1:

Die Unternehmensteile, die für die Erbringung der gegenständlichen Cloud-Services benötigt werden (insbesondere Rechenzentren) müssen am Leistungsstandort in der EU/EWR nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zertifiziert sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

MA) Angaben zu einem unternehmensspezifischen Informationssicherheitsmanagement: DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar - Los 2:

Die Unternehmensteile, die für die Erbringung der gegenständlichen Cloud-Services benötigt werden (insbesondere Rechenzentren) müssen am Leistungsstandort in der EU nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar zertifiziert sein.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

MA) Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen - Los 1:

Nachweis mittels Bescheinigung einer unabhängigen Stelle (z. B. EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar) über ein systematisch eingeführtes und wirksam umgesetztes Umweltmanagement. Dieses beinhaltet kumulativ Folgendes (Mindestanforderung):

1. Festlegung von Umweltzielen und entsprechenden Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
2. Plan und Durchführung der festgelegten Maßnahmen und Verfahrensweisen
3. Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeiten und Verfahrensweisen sowie der Maßnahmen im Hinblick auf die Umweltleitlinien der Organisation

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Auswahlkriterium (AK) Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen - Los 2:

Nachweis durch eine Bescheinigung einer unabhängigen Stelle (z. B. EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar) und/oder Eigenerklärung über ein systematisch eingeführtes und wirksam umgesetztes Umweltmanagement. Folgende Punkte werden kumulativ erfüllt:

1. Festlegung von Umweltzielen und entsprechenden Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen
2. Plan und Durchführung der festgelegten Maßnahmen und Verfahrensweisen
3. Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeiten und Verfahrensweisen sowie der Maßnahmen im Hinblick auf die Umweltleitlinien der Organisation

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
4,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

MA) Anforderung zu georedundanten Standorten für Cloud - Leistungen - Los 1:

Georedundanter Standort in der EU/EWR

Verfügen Sie für die etwaige Leistungserbringung im Bereich der Cloud-Services über grundsätzlich zwei georedundante Standorte, die sich in der EU/EWR befinden und jeweils aus zwei (2) Twin-Datacentern pro Standort bestehen, mit folgenden Eigenschaften je Standort:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zwischen den georedundanten Standorten sowie zum zentralen Netzknotenpunkt Frankfurt DE-CIX
- Mindestentfernung zwischen den Twin-Datacentern 5 km Luftlinie
- Die Daten verlassen die EU/den EWR auch für den Transport zwischen den Standorten nicht.

Georedundanz bezeichnet dabei die physisch getrennte, redundante Auslegung von IT-Systemen, Rechenzentren oder IT-Services, sodass beim Ausfall eines Standortes der Betrieb an einem anderen Standort fortgeführt werden kann. Ausgehend von der Empfehlung des BSI Grundschutzes, wird ein Mindestabstand von mindestens 200km zwischen den Standorten gefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

AK) Anforderung zu georedundanten Standorten für Cloud - Leistungen - Los 1:

A) Georedundanter Standort in der EU/EWR

Verfügen Sie für die etwaige Leistungserbringung im Bereich der Cloud-Services über grundsätzlich zwei georedundante Standorte, die sich in der EU/EWR befinden und jeweils aus zwei (2) Twin-Datacentern pro Standort bestehen, mit folgenden Eigenschaften je Standort:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zwischen den georedundanten Standorten sowie zum zentralen Netzknotenpunkt Frankfurt DE-CIX
- Mindestentfernung zwischen den Twin-Datacentern 5 km Luftlinie
- Die Daten verlassen die EU/den EWR auch für den Transport zwischen den Standorten nicht.

B) Georedundanter Standort, der außerhalb der EU in einem Staat liegt, dessen Datenschutzniveau die EU-Kommission durch einen Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 Abs. 3 DSGVO) als adäquat eingestuft hat.

Verfügen Sie für eine mögliche Leistungserbringung im Bereich der Cloud-Services grundsätzlich über zwei (2) georedundante Standorte, die sich außerhalb der EU und innerhalb eines Landes, dessen Datenschutzniveau die EU-Kommission durch einen Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 Abs. 3 DSGVO) als adäquat eingestuft hat, befinden und jeweils aus zwei (2) Twin-Datacentern pro Standort bestehen, mit folgenden Eigenschaften je Standort:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zwischen den georedundanten Standorten
- Mindestentfernung zwischen den Twin-Datacentern 5 km Luftlinie

Georedundanz bezeichnet dabei die physisch getrennte, redundante Auslegung von IT-Systemen, Rechenzentren oder IT-Services, sodass beim Ausfall eines Standortes der Betrieb an einem anderen Standort fortgeführt werden kann. Ausgehend von der Empfehlung des BSI Grundschutzes, wird ein Mindestabstand von mindestens 200km zwischen den Standorten gefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
16,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

MA) Anforderung zu georedundanten Standorten für souveräne Cloud - Leistungen - Los 2:

Verfügen Sie für die etwaige Leistungserbringung im Bereich der souveränen Cloud-Services grundsätzlich über einen Standort mit min. zwei (2) Brandschutzzonen in der EU mit folgenden Eigenschaften:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zum zentralen Netzknotenpunkt Frankfurt DE-CIX
- Min. zwei (2) Brandschutzzonen mit redundanter Technik im Sinne zweier getrennter Rechenzentren
- Die Daten verlassen die EU auch für den Transport zwischen den Standorten nicht.

Georedundanz bezeichnet dabei die physisch getrennte, redundante Auslegung von IT-Systemen, Rechenzentren oder IT-Services, sodass beim Ausfall eines Standortes der Betrieb an einem anderen Standort fortgeführt werden kann. Ausgehend von der Empfehlung des BSI Grundschutzes, wird ein Mindestabstand von mindestens 200km zwischen den Standorten gefordert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

AK) Anforderung zu georedundanten Standorten für souveräne Cloud - Leistungen - Los 2:

Verfügen Sie für die etwaige Leistungserbringung im Bereich der souveränen Cloud-Services grundsätzlich über:

A) einen Standort mit min. zwei (2) Brandschutzzonen in der EU mit folgenden Eigenschaften:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zum zentralen Netzknotenpunkt Frankfurt DE-CIX
- Min. zwei (2) Brandschutzzonen mit redundanter Technik im Sinne zweier getrennter Rechenzentren
- Die Daten verlassen die EU auch für den Transport zwischen den Standorten nicht.

B) einen Standort mit min. zwei (2) Twin-Datacentern in der EU mit folgenden Eigenschaften:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zum zentralen Netzknotenpunkt Frankfurt DE-CIX
- Mindestentfernung zwischen den Twin-Datacentern-Standorten 5 km Luftlinie
- Die Daten verlassen die EU auch für den Transport zwischen den Standorten nicht.

C) zwei georedundante Standorte mit jeweils min. zwei (2) Twin-Datacentern pro Standort in der EU mit folgenden Eigenschaften:
- Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit zwischen den georedundanten Standorten sowie zum zentralen Netzknotenpunkt Frankfurt DE-CIX
- Mindestentfernung zwischen den Twin-Datacentern-Standorten 5 km Luftlinie
- Die Daten verlassen die EU auch für den Transport zwischen den Standorten nicht.

Georedundanz bezeichnet dabei die physisch getrennte, redundante Auslegung von IT-Systemen, Rechenzentren oder IT-Services, sodass beim Ausfall eines Standortes der Betrieb an einem anderen Standort fortgeführt werden kann. Ausgehend von der Empfehlung des BSI Grundschutzes, wird ein Mindestabstand von mindestens 200km zwischen den Standorten gefordert.

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Gewichtung (Punkte, genau)
12,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

MA) Angabe von Referenzprojekten - Los 1:

Vorlage von drei Referenzen, die zu der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Mindestanforderung im Rahmen der Eignungsprüfung erfüllen. Jede Referenz muss folgende Angaben beinhalten:

- Referenzprojekt Nr.
- Bezeichnung des Referenzprojektes (Branche / Standort / Land)
- Darstellung der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen (inkl. Beschreibung der eingesetzten Cloud Lösungen)
- Nennung der zeitlichen Angaben des Referenzprojektes
- Nennung des Vertragsvolumens (in EUR / in Personentagen)

Die drei Referenzen müssen jeweils kumulativ folgende Voraussetzungen (lit. a) bis lit. c)) erfüllen:

a) Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
- Angabe Referenzgebers und Kontaktperson sowie Kontaktdaten.
Im Zuge der Angabe von Referenzprojekten sind Bewerber aufgefordert, den Referenzgeber inkl. Kontaktperson des Referenzgebers und Kontaktdaten zu benennen. Sollte dies einem Bewerber aus zwingenden Gründen (z.B. Vertraulichkeitsverpflichtung bzw. fehlende Freigabe des Referenzgebers) zunächst nicht möglich sein, so ist es zulässig, mit dem Teilnahmeantrag den Referenzgeber zu umschreiben und keine Angaben zur Kontaktperson und den Kontaktdaten zu machen. Die Gründe für die Anonymisierung sind anzugeben.
Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangt, sind die Angaben zum Referenzgeber auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Ebenso sind im Verlauf des Teilnahmewettbewerbs Angaben zum Referenzgeber sowie zur Kontaktperson inklusive der Kontaktdaten auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, wenn der Auftraggeber Angaben zu Referenzprojekten verifizieren möchte.

- Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
- Die fachliche Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um eine Erbringung von Public Cloud Leistungen im Sinne von Infrastructure as a Service (IaaS) und Platform as a Service (PaaS) über Pay-as-you-go- oder daran angelehnte Modelle
- für einen europäischen Kunden im Öffentlichen-, Banken-, und/oder Versicherungssektor handelt,
- die mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß D03-I Anlage 1 (Anforderungen und Vorgaben zur Leistungserbringung) vergleichbaren Sourcing Konstrukt und Leistungsinhalt / bzw. Leistungsumfang handelt.

b) Zeitliche Mindestanforderungen:
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten drei Jahre erbracht (= Leistung muss zwischen 07/2023 und Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens liegen).
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

c) Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens (pro Jahr) ist bei >= 5,0 Mio. EUR gegeben. Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

AK) Angabe von Referenzprojekten - Los 1:

Bitte nennen Sie drei Referenzen, die zu der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Mindestanforderung im Rahmen der Eignungsprüfung erfüllen. Jede Referenz sollte zusätzlich folgende Angaben beinhalten:

- Art der ausgeführten Leistung (inkl. Leistungsschwerpunkt, durchgeführte Tätigkeiten & Zielstellung)
- Darstellung der Herausforderungen und Komplexität der Leistung und deren Umsetzung
- Darstellung von Besonderheiten

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Gewichtung (Punkte, genau)
48,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

MA) Angabe von Referenzprojekten - Los 2:

Vorlage von drei Referenzen, die zu der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Mindestanforderung im Rahmen der Eignungsprüfung erfüllen. Jede Referenz muss folgende Angaben beinhalten:

- Referenzprojekt Nr.
- Bezeichnung des Referenzprojektes (Branche / Standort / Land)
- Darstellung der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen (inkl. Beschreibung der eingesetzten Cloud Lösungen)
- Nennung der zeitlichen Angaben des Referenzprojektes
- Nennung des Vertragsvolumens (in EUR / in Personentagen)

Die drei Referenzen müssen jeweils kumulativ folgende Voraussetzungen (lit. a) bis lit. c)) erfüllen:

a) Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
- Angabe Referenzgebers und Kontaktperson sowie Kontaktdaten.
Im Zuge der Angabe von Referenzprojekten sind Bewerber aufgefordert, den Referenzgeber inkl. Kontaktperson des Referenzgebers und Kontaktdaten zu benennen. Sollte dies einem Bewerber aus zwingenden Gründen (z.B. Vertraulichkeitsverpflichtung bzw. fehlende Freigabe des Referenzgebers) zunächst nicht möglich sein, so ist es zulässig, mit dem Teilnahmeantrag den Referenzgeber zu umschreiben und keine Angaben zur Kontaktperson und den Kontaktdaten zu machen. Die Gründe für die Anonymisierung sind anzugeben.
Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangt, sind die Angaben zum Referenzgeber auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Ebenso sind im Verlauf des Teilnahmewettbewerbs Angaben zum Referenzgeber sowie zur Kontaktperson inklusive der Kontaktdaten auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, wenn der Auftraggeber Angaben zu Referenzprojekten verifizieren möchte.

- Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
- Die fachliche Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um eine Erbringung von Public-Cloud-Leistungen im Sinne von Infrastructure as a Service (IaaS) und Platform as a Service (PaaS) über Pay-as-you-go- oder daran angelehnte Modelle
- gemäß D03-I Anlage 1 (Anforderungen und Vorgaben zur Leistungserbringung) vergleichbaren Sourcing-Konstrukt und Leistungsinhalt / bzw. Leistungsumfang bei einem europäischen Unternehmen handelt.

b) Zeitliche Mindestanforderungen:
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten drei Jahre erbracht (= Leistung muss zwischen 07/2023 und Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens liegen). Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben. Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

c) Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens (pro Jahr) ist bei 500.000 EUR gegeben. Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

AK) Angabe von Referenzprojekten - Los 2:

Bitte nennen Sie drei Referenzen, die zu der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Mindestanforderung im Rahmen der Eignungsprüfung erfüllen. Jede Referenz sollte zusätzlich folgende Angaben beinhalten:

- Art der ausgeführten Leistung (inkl. Leistungsschwerpunkt, durchgeführte Tätigkeiten & Zielstellung)
- Darstellung der Herausforderungen und Komplexität der Leistung und deren Umsetzung
- Darstellung von Besonderheiten

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
48,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

MA) Cloud-Zertifizierungs-Programm - Los 1:

Bestätigung, dass ein Zertifizierungs-Programm mit verschiedenen Cloud-Rollen, wie bspw. Solution Architect, DevOps Engineer, Security Architect, Data Engineer o. Ä., für die Cloud-Services vorhanden ist, das folgende Kriterien erfüllt:

a) Der Bieter verfügt im Sinne einer Qualitätssicherungsmaßnahme über ein öffentlich einsehbares Cloud-Zertifizierungsprogramm.
b) Das Cloud-Zertifizierungsprogramm ist rollenbezogen aufgebaut (z. B. Architektur, Betrieb, Sicherheit oder Entwicklung) und umfasst mindestens ein Einstiegs- sowie ein weiterführendes Qualifizierungsniveau.
c) Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Mitarbeiter, Nutzer, Kunden und Partner des Auftraggebers und befähigt diese, Cloud-Services fachgerecht anzuwenden, grundlegende Standard-Prozesse und Sicherheitsrichtlinien zumindest teilweise umzusetzen.
d) Ein Partner- bzw. Enablement-Programm ist etabliert, um Business-Partner oder Systemintegratoren nachweislich zu qualifizieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

AK) Cloud-Zertifizierungs-Programm - Los 1:

Bitte stellen Sie Ihr Zertifizierungs-Programm anhand verschiedener Cloud-Rollen, wie bspw. Solution Architect, DevOps Engineer, Security Architect, Data Engineer o. Ä., für Ihre Cloud-Services dar.
Gehen Sie dabei auf die Zertifizierungsmöglichkeiten für Nutzer, Kunden sowie Partner ein und stellen Sie die verschiedenen Zertifizierungen und Entwicklungspfade dar. Stellen Sie weiterhin ihr Partnerinitiativen und Modelle für Unternehmen (z.B. Systemintegratoren) dar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

MA) Cloud-Zertifizierungs-Programm - Los 2:

Bestätigung, dass ein Zertifizierungs-Programm mit verschiedenen Cloud-Rollen, wie bspw. Solution Architect, DevOps Engineer, Security Architect, Data Engineer o. Ä., für die Cloud-Services vorhanden ist, das folgende Kriterien erfüllt:

a) Der Bieter verfügt im Sinne einer Qualitätssicherungsmaßnahme über ein öffentlich einsehbares Cloud-Zertifizierungsprogramm.
b) Das Cloud-Zertifizierungsprogramm ist rollenbezogen aufgebaut (z. B. Architektur, Betrieb, Sicherheit oder Entwicklung) und umfasst mindestens ein Einstiegs- sowie ein weiterführendes Qualifizierungsniveau.
c) Das Zertifizierungsprogramm richtet sich an Mitarbeiter, Nutzer, Kunden und Partner des Auftraggebers und befähigt diese, Cloud-Services fachgerecht anzuwenden, grundlegende Standard-Prozesse und Sicherheitsrichtlinien zumindest teilweise umzusetzen.
d) Ein Partner- bzw. Enablement-Programm ist etabliert, um Business-Partner oder Systemintegratoren nachweislich zu qualifizieren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

AK) Cloud-Zertifizierungs-Programm - Los 2:

Bitte stellen Sie Ihr Zertifizierungs-Programm anhand verschiedener Cloud-Rollen, wie bspw. Solution Architect, DevOps Engineer, Security Architect, Data Engineer o. Ä., für Ihre Cloud-Services dar.
Gehen Sie dabei auf die Zertifizierungsmöglichkeiten für Nutzer, Kunden sowie Partner ein und stellen Sie die verschiedenen Zertifizierungen und Entwicklungspfade dar. Stellen Sie weiterhin ihr Partnerinitiativen und Modelle für Unternehmen (z.B. Systemintegratoren) dar.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
20,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

MA) Angaben zum NETTO-Umsatz - Los 1:

Der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens für Public-Cloud-Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen beträgt 50 Mio. EUR. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um eine Erbringung von Public-Cloud-Leistungen handelt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

AK) Angaben zum NETTO-Umsatz - Los 1:

Geben Sie an, wie hoch der durchschnittliche Umsatz ihres Unternehmens für Public-Cloud-Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen - war, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um eine Erbringung von Public-Cloud-Leistungen handelt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
16,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

MA) Angaben zum NETTO-Umsatz - Los 2:

Der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens für Public-Cloud-Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen beträgt 25 Mio. EUR. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um eine Erbringung von Public-Cloud-Leistungen handelt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

AK) Angaben zum NETTO-Umsatz - Los 2:

Geben Sie an, wie hoch der durchschnittliche Umsatz ihres Unternehmens für Public-Cloud-Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen - war, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich um eine Erbringung von Public-Cloud-Leistungen handelt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
16,00

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

MA) Erklärung zu Russlandsanktionen - Los 1 & Los 2:

Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

I) Ausführungsbedingungen Los 1
A_1 Einhaltung der BSI-C5 Kriterien
A_2 Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Siehe für weitere Informationen unter Punkt 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen dieser Bekanntmachung.

II) Ausführungsbedingungen Los 2
A_1 Einhaltung der BSI-C5 Kriterien
A_2 Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung
A_3 Transparente und auditierbare Lieferketten
A_4 Governance-, Steuerungs- und Kontrollstrukturen innerhalb der EU
A_5 Kein extraterritorialer Zugriff
A_6 Konzern- und Eigentümerstruktur
A_7 Verarbeitung von Kundendaten in der EU

Siehe für weitere Informationen unter Punkt 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen dieser Bekanntmachung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
1
1

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Public Cloud Services
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72400000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

25.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

I) Es gilt eine monetäre Obergrenze von: 25 Mio. EUR netto.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Sovereign Cloud Services
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72400000-4
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

40.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

I) Es gilt eine monetäre Obergrenze von: 40 Mio. EUR netto.

II) Die Vergabe der gegenständlichen Sovereign-Cloud-Leistungen (Los 2) unterfällt nicht dem Teil 4 des GWB bzw. den EU-Vergaberichtlinien, vgl. § 107 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 lit. d) GWB i.V.m. Art. 346 Abs. 1 lit. a) AEUV. Die zu vergebende Leistung betrifft Aspekte der digitalen Souveränität. Um überobligatorisch für maximalen Wettbewerb und maximale Transparenz zu sorgen, hat sich die Bundesbank im vorliegenden Verfahren (Los 2) entschieden, freiwillig ein Verfahren nach den wesentlichen Grundsätzen der VgV durchzuführen und schließt insbesondere die Beteiligung von Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz bzw. Verwaltungssitz in Drittstaaten am Vergabeverfahren (sowohl Teilnahmewettbewerb als auch Angebotsphase) in Los 2 aus. Es gelten besondere Auftragsausführungsbedingungen (§ 128 Abs. 2 GWB) auch für Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz bzw. Verwaltungssitz in der EU (s. dazu Kap. 2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen dieser Bekanntmachung). Eine Teilnahme von Unternehmen aus Drittstaaten ist im Rahmen von Los 1 möglich.
Die Beschaffung der gegenständlichen Sovereign-Cloud-Leistungen (Los 2) unterfällt weiter nicht dem Anwendungsbereich des GPA. Nach Art. III Ziff. 1 GPA gilt, dass Beschaffungen, die ein Staat als für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen, d.h. für Zwecke der nationalen Sicherheit oder Verteidigung als "unerlässlich" einstuft, von vornherein vom sachlichen Anwendungsbereich des GPA ausgenommen sind.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge