Rahmenvertrag für externe Unterstützungsleistungen für den Betrieb und die Weiterentwicklung von NExt mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern.Die Beauftragung erfolgt nach dem Kaskadenprinzip.Max. 60 Monate
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern über konzeptionelle, implementierende, pflegende und beratende Leistungen im Umfeld der Weiterentwicklung und des technischen Betriebs ihres bereits bestehenden NExt-Portals abzuschließen. Das Portal weist eine erhebliche Größe sowie eine hohe Komplexität auf und ist ein zentrales System für viele Fachbereiche sowie dessen Geschäftsprozesse.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Bereiche Cloud-native Software-Entwicklung, Cloud-Engineering für Cloud Services sowie Cloud Infrastrukturen als auch dessen Betrieb, die aktuell in der Bundesbank Landing Zone, innerhalb der Azure Cloud, betrieben werden. Ziel ist es, Aufgaben in der Wartung, Weiterentwicklung und im Betrieb der Plattform NExt an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Um einen reibungslosen Betrieb, die nahtlose Weiterentwicklung sowie die technische Integrität zum bisherigen Entwicklungsfortschritt von NExt zu gewährleisten, wird eine ausgeprägte Expertise sowie langjährige Erfahrung in den o.g. Bereichen als notwendiges Skill-Set erachtet.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder danach zum Ende des Folgevertragsjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung - auch im Falle einer etwaigen Migration - spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Erfüllungsort der Leistung ist grundsätzlich Frankfurt am Main. Soweit sicherheitstechnisch und fachlich zulässig, kann die Leistungserbringung auch remote aus den Räumlichkeiten des Auftragnehmers innerhalb der EU erfolgen. Eine kurzfristige Anwesenheit vor Ort (z. B. bei schwerwiegenden Störungen oder mehrtägigen Workshops) kann eingefordert werden. Reisekosten werden nicht erstattet.
Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Basis der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.04 (April 2018) mit einem Schwankungsbereich von 15% ermittelt. Das maßgebliche Entscheidungskriterium sind die Leistungspunkte.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix "C5_Anlage_3_zum_EVB-IT Dienstvertrag_Bewertungsmatrix_26-2000077114.xlsx".
Der heranzuziehende Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Summe der entsprechenden Angaben der Preisangebote im Dokument "C4_Anlage_2_zum_EVB-IT Dienstvertrag_Preisblatt_26-2000077114.xlsx".
Nach der Wertung der Konzepte wird mit den drei Bietern, die nach der Buchbewertung die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, jeweils ein verifizierenden Fachgespräch geführt. Die Termine finden voraussichtlich in KW 32 am Standort des Auftraggebers in Frankfurt am Main oder über virtuelle Formate statt. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf mindestens 2 und maximal 5 Personen begrenzt. Weitere Einzelheiten werden den Bietern in der Einladung mitgeteilt.
Pro Termin und Bieter ist ein Zeitrahmen von ca. 2 Stunden (inkl. Einführung, kurzer Vorstellungsrunde - auf eine umfangreiche Firmenpräsentation ist hierbei zu verzichten - und Verabschiedung) eingeplant.
Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, NExt von der (Microsoft Azure) Public Cloud in eine souveräne Cloudumgebung, Private Cloud der Bundesbank oder eines deutschen souveränen Anbieters, zu migrieren. Die Entscheidung über einen solchen Umzug ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gefallen. Der Dienstleister, der NExt während der Vertragslaufzeit weiterentwickelt und betreibt, muss in der Lage sein, einen solchen Umzug innerhalb des Vertragszeitraums von fünf Jahren vorzubereiten, durchzuführen und erfolgreich abzuschließen - sofern eine Entscheidung zeitlich vertretbar getroffen wurde. Hierzu zählen insbesondere die Planung, Koordination und technische Umsetzung der Migration sowie die Sicherstellung des reibungslosen Betriebs der Plattform in der bisherigen und neuen Umgebung. Des Weiteren wurde NExt gezielt und maßgeschneidert für die Bundesbank entwickelt, sodass jeder Wechsel eines IT-Dienstleisters aufgrund der hohen Komplexität und der spezifischen Ausarbeitung mit erheblichem Aufwand und damit mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C2) und C6_Eignungsmatrix_26-2000077114 zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 1.500.000 EUR netto betragen.
Eine Referenz gemäß Nummer 2 Vordruck 11078 II (s. C2), C2.1_Referenzangaben zur Eigenerklärung_26-2000077114 und C6_Eignungsmatrix_26-2000077114 mit folgenden Mindestanforderungen:
- Vertragsverhältnis Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz - eine Cloud-native Software-Entwicklung sowie den Betrieb der Anwendung in der Azure Cloud sowie konzeptionelle, implementierende, pflegende und beratende IT-Leistungen umfasst - und der Referenzgeber dem öffentlichen Sektor angehört, - und der Referenzgeber ein großes Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten ist.
-Zeitliche Mindestanforderungen: Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben.Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.
-Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei mind. 1.000.000 EUR / 1.000 Personentagen gegeben.Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.
Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C2) über die Eintragung im Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes
Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C2) zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Eigenerklärung gem. Nr. 6 Vordruck 11078 II (s. C2) über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung aus der sich ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden aus der Tätigkeit als IT-Dienstleister in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR ergibt. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C2), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II (s. C2) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II (s. C2) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angaben gem. C6_Eignungsmatrix_26-2000077114 zur Höhe des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Geschäftsjahr in Euro.
Der jährliche Gesamtumsatz für die Jahre 2025, 2024 und 2023 muss mindestens 20 Mio. EUR (netto) betragen.
Angaben gem. C6_Eignungsmatrix_26-2000077114 zur Beschäftigtenzahl:
Mindestanzahl von 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird (s. C7). Die Verpflichtung gemäß Vordruck 11029 d (s. D1) ist nachzuweisen.
Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sind alle die Leistungen gesamtschuldnerisch ausführenden Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zu benennen (s. C8).
EU-Sanktionspaket:Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (s. C9)
Sonstige Einwilligungen:D2 Einwilligung IT-NutzungD3 Einwilligung ZVU_SÜGD4 AV
Für den Zugang zu sicherheitsrelevanten IT-Systemen der Deutschen Bundesbank ist für alle eingesetzten Personen eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Die Einwilligung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu erklären (siehe Anlage 6 - D3_Einwilligung ZVU_SÜG_26-2000077114).