Die Deutsche Bundesbank löst im Rahmen eines Großprojektes ein altes Vertragsmanagementsystem ab, der Bestand von 4500 Verträgen ist in SAP ECC zu migrieren. Die Verträge sind in die drei Gruppen IT-Verträge & Energieverträge, Dienstleistungen und Technische An-lagen unterteilt. Es sind alle Vertragsarten (EVB-IT, AMEV, Individualverträge usw.) vorhanden. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer auf dem Gebiet der Datenmigration (Migration von Verträgen aus einem Legacy-Vertragsmanagementsystem nach SAP ECC) nach entsprechendem Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung durch den Auftraggeber. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufes wird eine vollmanuelle Migration ausgeschrieben im Sinne eines Maximalbedarfs. Die Migration der Daten erfolgt teilautomatisiert. Die zur Migration vorgesehenen Daten werden nicht bereits in strukturierter Form bereitgestellt, sondern müssen aus dem Quellsystem mittels einer Export-funktionalität in Datenpaketen von maximal 4 Verträgen pro Anfrage extrahiert werden. Hierzu sind die Kopfdaten in einer und die Leistungs- und Bewegungsdaten in einer anderen Export-funktion zu extrahieren. Diese werden mittels Skripten konvertiert, validiert und sind anschließend manuell in SAP zu erfassen (Details unter "Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen").
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur (teil-)manuellen Migration von Verträgen aus dem bestehenden IVM-System in das SAP ECC-System. Im Rahmen dieser Migration sollen nicht nur die Verträge übertragen, sondern auch zugehörige Bestellungen angelegt und abschließend validiert werden.
Nach der aktuellen Zeitplanung ist die Migration ab dem 2. Februar 2026 (Starttermin) vorgesehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
Vorbehaltlich etwaiger Anpassungen muss die Migration der Verträge innerhalb eines Zeitraums von 9 Wochen abgeschlossen sein.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Erteilung des Zuschlags und hat eine initiale Laufzeit von 6 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere drei (3) Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Ver-tragslaufzeit dem Auftragnehmer gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht.Maximal zwei (2) Verlängerungen sind möglich. Die Rahmenvereinbarung endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens 12 Monate nach der Erteilung des Zuschlags.
Die Höchstmenge als maximale Anzahl an Personentagen (PT), die der Auftraggeber aus der Rahmenvereinbarung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf, beträgt 580 Personentage (PT). Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung aufgrund vorgenannter Mengenangaben besteht nicht.
Der Leistungsort ist Frankfurt am Main. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich remote. Die Erbringung der Leistung sowie sämtliche damit verbundenen Verarbeitungen personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer dürfen jedoch ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgen. Eine Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten außerhalb der EU ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Angebotsvergleichspreis gem. C4_Anlage 2_zum_EVB-IT-Dienstvertrag_Preisblatt
Qualität
gemessen an den im Rahmen der Konzeptbewertung gemäß C3_Anlage 3_zum_EVB-IT Dienstvertrag_Bewertungsmatrix erreichten Leistungspunkten.
Maximal können 100 Leistungspunkte erreicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen rechtzeitig über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber/ Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.