Im Rahmen einer Markterkundung/RFI (Request for Information) zur Auswahl von Videosicherheitssystemen in ihren Filialen der Geldbearbeitung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, eine erste Einschätzung der Systemkompatibilität am Markt verfügbarer Lösungen mit den fachlichen, technischen und regulatorischen Anforderungen vorzunehmen.Erwartet werden umfangreiche Standardfunktionalitäten, insbesondere im Hinblick auf lückenlos abrufbare und gerichtsverwertbare Aufzeichnungen. Darüber hinaus soll die Lösung Anforderungen an IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz) berücksichtigen. Eine ressourcenschonende Supportstruktur soll bundesweiten Service in angemessenen Reaktionszeiten ermöglichen. Die Möglichkeit zur Integration bestehender Kameratechnik soll gegeben sein. Die Zukunftsfähigkeit des Systems, insbesondere im Hinblick auf KI-Technologien, Modularität und Updatefähigkeit, ist ebenfalls sicherzustellen. Die Teilnahme am RFI erfolgt auf Grundlage eines Fragenkatalogs. Die wesentlichen Punkte zum Ablauf sind nachfolgend aufgeführt:1. Anbieter können sich bis zum 30. September über die funktionale Mail-Adresse viba2028@bundesbank.de melden und den Fragenkatalog abrufen.2. Die Beantwortung des Fragenkatalogs ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.3. Die Antworten sind spätestens bis zum 10. Oktober an die Deutsche Bundesbank zurückzusenden.4. Die erste Einschätzung der Systemkompatibilität mit den genannten Anforderungen erfolgt auf Basis der eingereichten Antworten zum Fragenkatalog.5. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, im Anschluss nach Aktenlage Klärungs- und Konkretisierungsgespräche mit den Anbietern zu führen.6. Im Fokus der Einschätzung stehen insbesondere die funktionalen und technischen Anforderungen an Videosicherheitssysteme, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Aufzeichnungen, die Fähigkeit zur Erbringung von Serviceleistungen sowie die Integrationsfähigkeit der Systeme.7. Zusätzlich werden Anforderungen an Datenschutz, sowie die Zukunftsfähigkeit der Lösung, insbesondere hinsichtlich KI-Technologien, Modularität und Updatefähigkeit berücksichtigt.Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung.
Im Rahmen der Markterkundung beabsichtigt die Deutsche Bundesbank, einen Überblick über die am Markt agierenden Anbieter zu gewinnen. Ziel ist es insbesondere, ein vertieftes Verständnis für die am Markt verfügbaren Services, technische Fähigkeiten und Integrationsmöglichkeiten zu erhalten Die eingereichten Unterlagen und Informationen werden durch die Deutsche Bundesbank gesichtet. Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt:1. Die durch die Deutsche Bundesbank bereitgestellten Informationen sind durch die Teilnehmenden nur im Rahmen der Markterkundung zu verwenden. Das alleinige Urheberrecht an den Dokumenten und Informationen verbleibt bei der Deutschen Bundesbank.2. Informationen, die die Deutsche Bundesbank aus dieser Markterkundung erhalten hat, können als Anregung und Input für zu definierende, funktionelle Spezifikationen für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses genutzt werden.3. Die Teilnahme an der Markterkundung der Deutschen Bundesbank ist freiwillig. Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen und Informationen zur Verfügung stellen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten oder Aufwendungen, die im Rahmen ihrer Teilnahme an dieser Markterkundung angefallen oder getätigt worden sind.4. Diese Markterkundung ist kein auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gerichtetes Vergabeverfahren und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens, auch mit anderem Leistungszuschnitt, bleibt vorbehalten. Die Teilnahme an dieser Markterkundung hat für das teilnehmende Unternehmen keine Konsequenzen (weder Bevorzugung noch Benachteiligung) im Rahmen eines potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozesses. Teilnehmende an dieser Markterkundung haben keinen Anspruch auf die Erlangung von Kenntnissen aus den Ergebnissen der Markterkundung. Die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche jedweder Form wird ausgeschlossen, auch für den Fall, dass die Deutsche Bundesbank die beschriebenen Informationen der Unternehmen in einem späteren Ausschreibungsprozess für sich nutzt.5. Die Dokumente, die den Interessenten im Rahmen der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden, gewähren dem Empfänger dieser Dokument keinerlei Rechte, auch nicht die Aussicht hierauf. Die Herausgabe ruft keine vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundesbank und dem an der Markterkundungen teilnehmenden Unternehmen hervor.6. Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, jeden Aspekt oder Bestandteil der Inhalte dieser Markterkundung zu modifizieren.7. Die Informationen, die der Deutschen Bundesbank von Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden, können als Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für die Auswahl des richtigen Lösungsansatzes für einen potenziellen zukünftigen Beschaffungsprozess dienen.8. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Informationen, die sie der Deutschen Bundesbank mitteilen, in einer möglichen Ausschreibung verwendet werden können und ebenfalls an Dritte weitergegeben werden können. Sollte dies durch die Unternehmen nicht gewünscht sein, so vermerken die Unternehmen dies in ihren Informationen. Die Deutsche Bundesbank wird diese Informationen in Bezug auf diese Markterkundung dann vertraulich behandeln. Die von ihnen eingereichten Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Das teilnehmende Unternehmen akzeptiert mit Einreichung der Beantwortung der Markterkundung die oben genannten Bedingungen und nimmt auf deren Grundlage an der Markterkundung teil. Weitere Details zu den Anforderungen der Deutschen Bundesbank an die oben Leistung erhalten Sie ausschließlich auf Anfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse: viba2028@bundesbank.de
Die Teilnahme an der Markterkundung erfolgt unter bestimmten Rahmenbedingungen, die den rechtlichen und organisatorischen Ablauf des Prozesses definieren. Mit der Einreichung ihrer Unterlagen erkennen die teilnehmenden Unternehmen diese Bedingungen an. Die wesentlichen Punkte entnehmen Sie den anzufordernden Unterlagen. Die Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage unter der E-Mail-Adresse viba2028@bundesbank.de Ihre Unterlagen reichen Sie bitte über die gleiche E-Mail-Adresse ein. Fristen für die Markterkundung: - Abruf Fragenkatalog und Meldung durch die interessierten Marktteilnehmer: 30.09.2026 - Einreichung der Unterlagen durch die interessierten Marktteilnehmer: 10.10.2026