Markterkundung - freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Gegenstand dieser Markterkundung ist der Erkenntnisgewinn über am Markt verfügbare Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting").
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, im Rahmen einer Markterkundung gemäß § 28 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Informationen über Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting") zu erhalten.
Bis zum 15.10.2026 können sich interessierte Anbieter mit einer kurzen Beschreibung ihrer Leistungen und deren Eignung zur Erfüllung der genannten Anforderungen unter Angabe des Betreffs "Markterkundung - Ballot Distributor" - an die E-Mail-Adresse "Markterkundung_Ballot_Distributor@bundesbank.de" wenden, um an dieser Markerkundung teilzunehmen.
Die Deutsche Bundesbank behält sich vor, die Ergebnisse der Markterkundung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zu nutzen.
Diese Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch eine Vorabinformation im Sinne des Vergaberechts dar. Ein Vergabeverfahren wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet.
Die Deutsche Bundesbank prüft derzeit, ihren Kunden im Rahmen ihres Finanzmarktdienstleistungsangebots die Nutzung von Dienstleistungen zur elektronischen Stimmrechtsausübung bei Aktionärsversammlungen ("Proxy Voting") zu ermöglichen. Eine wichtige Frage ist dabei, ob und in welchem Umfang die Einbindung eines sog. "Ballot Distributor" bzw. "Proxy Voting Infrastructure Providers" für die technische und operative Abwicklung der Stimmrechtsausübung zweckmäßig bzw. notwendig ist.
Besonders von Interesse sind dabei:1. Ihre Vorstellungen von Umfang und Ausgestaltung Ihres Dienstleistungsangebots;2. die technischen, operativen und rechtlichen Voraussetzungen zur Anbindung/Nutzung Ihres Dienstleistungsangebots;3. Informationen zum Onboarding- und Implementierungsprozess;4. welche Zentralverwahrer bei Ihrem Dienstleistungsangebot bereits unterstützt werden bzw. integriert/angebunden sind;5. welche "Proxy Voting Service Provider/Advisor" bei Ihrem Dienstleistungsangebot bereits unterstützt werden bzw. integriert/angebunden sind;6. die Kostenstruktur sowie Abrechnungsmodelle Ihres Dienstleistungsangebots.
Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Mit diesem Verfahren wird kein öffentlicher Auftrag vergeben, sondern lediglich Informationen eingeholt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens. Eine Nichtteilnahme an dieser Markterkundung schließt die Teilnahme an einem möglichen späteren Vergabeverfahren nicht aus. Durch die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an dieser Markterkundung/Vorinformation entstehen weder Vorteile noch Nachteile bei dem anschließenden Vergabeverfahren. Der Rechtsweg zu Nachprüfungsinstanzen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht, Entschädigungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Mit dieser Veröffentlichung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet.