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Verfahrensangaben

Kasinobewirtschaftung Hannover

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.03.2026
16.03.2026 11:00 Uhr
16.03.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 69 9566-0
+49 69 5069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

55300000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Kasinobewirtschaftungsleistungen
Die Mindestvertragslaufzeit endet am 31.12.2027 und wird nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit max. 4 - mal um 6 Monate automatisch verlängert.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung.
Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN).
1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2).
2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten.
3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen.
Tischgastpotential
Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage:
Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400
Gastesser am Standort - ca. 500
Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90
(Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025)
Konferenzservice
Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20
davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5
davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8
davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7
davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich
Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal
2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten
2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr
2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung
Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr)
Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich.
2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden.
3 Verpflegungskonzept
Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden.
3.1 Qualität der Speisen
Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden.
Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden.
Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht.
Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen.
Gentechnisch veränderte Mikroorganismen
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind.
3.2 Nachhaltigkeitskriterien
Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten.
1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke.
2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag.
3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC).
4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden.
5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten.
6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken.
7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne").
8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl.
9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen.
10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe.
Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen:
11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke.
12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel.
Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen.

weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Georgsplatz 5
30519
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Angebotsvergleichspreis gemäß C2_Preisangebot (max. 90 Punkte).
Das günstigste Angebot wird mit 90 Punkten bewertet. Die Punktbewertung für Angebote mit einer Abweichung von bis zu 100% (dem doppelten Angebotspreis des preiswertesten Angebotes) erfolgt über eine lineare Interpolation (gerundet auf volle Zahlen). Angebote mit einer Abweichung von >= 100% werden mit 0 Punkten bewertet.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die zu erwartende Qualität der angebotenen Dienstleistungen auf Grundlage der Anga-ben des Bieters im Konzept (max. 210 erreichbare Punkte insgesamt).
Dabei erfolgt unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors entsprechend dem ge-wählten Verpflegungskonzepts eine Aufteilung der Qualität in Unterkriterien wie folgt:
1) Bewertung 4 Wochen Speiseplan (66% = max. 140 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte erfolgt hier gleichgewichtet anteilig jeweils zu 26% an-hand der Erfüllung der Forderungen aus der Leistungsbeschreibung für Saisonalität, Frischeanteil, Bio-Lebensmittelanteil, Attraktivität, Kreativität sowie Abwechslung gem. A3_Wertungsmatrix_26-2000062938.
2) Bewertung Serviceangebot (34% = max. 70 Punkte)
Die Ermittlung der Punkte für das Serviceangebot erfolgt anhand der Erfüllung der Forderungen aus der Leistungsbeschreibung gem. A4_Wertungsmatrix_26-2000062938.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63M4VQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 06.03.2026, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen
werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

46
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zum Umsatz, Ziff. 1:
Angaben über den Netto-Gesamtumsatz insgesamt sowie den Netto-Gesamtumsatz in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Ziff. 2:
Es müssen 3 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung bzgl. der Größenordnung sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind, mit dem Angebot vorgelegt werden.
Die geforderten Referenzen müssen jeweils die folgenden Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Leistung
- Name des Referenzgebers (Auftraggeber)
- Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Kontaktdaten
- Auftragswert in Euro (EUR) (netto) pro Jahr
- Leistungszeitraum (von - bis)
- Beschreibung der erbrachten Leistung unter Darlegung der erfüllten Mindestanforderung (inkl. Darstellung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung)
(als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens)
Für die Referenzen ist der Vordruck "C4_Referenzangaben" zu verwenden.

Mindestanforderungen:
Referenz 1
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz:
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 2 Jahre betragen haben (2 Jahre erbrachte Leistung am Stück).
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Referenz 2+3
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Registereintragungen, Ziff. 4:
Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben über die Eintragung im Handelsregister/Berufsregister mit Angabe des Amtsgerichtes sowie der Registernummer, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Berufsregister.
Ggf. entsprechende Bescheinigungen vorlegen (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Handwerkskarte oder ein Berufsregister, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 VgV).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Ziff. 5

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zu Versicherungen, Ziff. 6:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflicht-Schadenversicherung abzuschließen, deren Be-stehen dem Auftraggeber vor dem Inkrafttreten des Vertrages nachzuweisen ist. Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag muss mindestens Versicherungsschutz in Höhe folgender Deckungs-summen je Schadensereignis bestehen:
Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall):
EUR 5.000.000,-- pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
EUR 100.000,-- für Vermögensschäden

Umwelthaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall):
EUR 3.000.000,-- pauschal für Personen- und / oder Sachschäden
EUR 100.000,-- für Vermögensschäden

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen.
Beide Partner werden im Rahmen ihrer Vertragspflicht die einschlägigen Rechtsnormen beachten. Strafen, Kosten und Gebühren, die wegen der Nichtbeachtung anfallen, über-nimmt die Partei, die für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
Falls der Auftraggeber auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen für eine Handlung oder eine Unter-lassung des Auftragnehmers einzustehen hat, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von eventu-ellen Ansprüchen Dritter frei.
Im Falle der Kündigung des Versicherungsverhältnisses oder einer wesentlichen Änderung des Versi-cherungsvertrages ist dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, Ziff. 7

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ziff. 8
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 11078 II, gem. C3:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Ziff. 9:
Ggf. Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärungen gemäß C5_ Verzeichnis NU-Leistungen Vordr. 11029 c in den Vergabeunterlagen enthalten.
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird. Benennung über Art und Umfang der Teilleistungen, die sich der Bewerber/Bieter der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wird.

C6_Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO
C7_Eigenerklärung zur Bildung einer ARGE
C8_Anl5_Eigenerklärung Catering

D1_ Verpflichtungserklärung Vord. 11029 d
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen im Falle einer Auftragsvergabe dem Bewerber/Bieter die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung zu stellen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung