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Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstkleidung des Sicherungsdienstes

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.04.2026
28.04.2026 11:00 Uhr
28.04.2026 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 699566-35200
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35113400-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss über einen Rahmenvertrag Belieferung von Dienstkleidung für Sicherheitspersonal der Auftraggeberin über 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und max. 48 Monate (4 Jahre).
Los 1 - Dienstkleidung für Innentätigkeiten - Variante A ("Repräsentativ")
Los 2 - Dienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional")
Losübergreifend - Allgemeines
1. Einleitung und Zielsetzung
Mit dieser Ausschreibung wird der Bedarf der Auftraggeberin an Dienstkleidung für den Sicherungs-/Pförtnerdienst für die Ausführung von Tätigkeiten im Innenbereich sowie an Funktionskleidung für den Sicherungs-/Pförtnerdienst für die Ausführung von Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich, ihrer Liegenschaften abgedeckt. Die Kleidung dient sowohl der repräsentativen Funktion als auch dem hohen Sicherheitsstandard, den die Auftraggeberin in ihrem täglichen Betrieb gewährleistet. Der Sicherungsdienst der Auftraggeberin ist regelmäßig der erste Kontaktpunkt für Gäste, Besucher und Kunden, was eine besonders repräsentative und formelle Ausstrahlung der Dienstkleidung erfordert.
Die Dienstkleidung (Los 1) ist auf die innere Tätigkeit des Sicherungs-/Pförtnerdienstes aus-gerichtet. Sie wird von den Beschäftigten im Innenbereich der Gebäude der Auftraggeberin getragen. Da der Sicherungsdienst in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht, ist eine professionelle, formelle Erscheinung von zentraler Bedeutung. Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die Anforderungen an die zu liefernden Kleidungsstücke, die sowohl funktionale als auch repräsentative Ansprüche erfüllen müssen.
Die Funktionskleidung (Los 2) ist für die Tätigkeiten des Sicherungs-/Pförtnerdienstes sowohl im Innen- als auch im Außenbereich vorgesehen. Sie muss den unterschiedlichen Anforderungen bei der Arbeit im Freien gerecht werden, insbesondere hinsichtlich Witterungsbeständigkeit und Komfort. Da der Sicherungsdienst in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit steht, ist eine professionelle, formelle Erscheinung von zentraler Bedeutung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

2. Mengen
Die Mengen der einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages beschafft werden sollen, sind der beigefügten Excel-Datei "C2_Preisangebot inkl. Produktanforderungen" zu entnehmen. Diese Datei enthält eine detaillierte Übersicht der verschiedenen Kleidungsstücke sowie Zubehörteile, einschließlich der maximalen Abnahmemengen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind.
Eine Mindestabnahmemenge für die einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile ist nicht festgelegt. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Kleidungsstücke und Zubehörteile gemäß den in der Excel-Datei angegebenen maximalen Abnahmemengen bereitzustellen, jedoch nur in dem tatsächlich angeforderten Umfang.
Die Mengenangaben in der Datei dienen lediglich der Orientierung für den Bedarf der AG, der über den Rahmenvertrag bundesweit abgedeckt werden soll. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen standortbezogen, wobei die entsprechenden Kleidungsstücke an die einzelnen Dienststellen und deren spezifischen Bedarf geliefert werden. Jeder Abruf erfolgt dabei in Form eines separaten Auftrags, der die Anzahl und Art der benötigten Kleidungsstücke für die jeweilige Dienststelle definiert.
3. Umweltstandards und Nachhaltigkeit
Die AG legt großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der an-gebotenen Kleidungsstücke. Daher müssen alle angebotenen Kleidungsstücke und Zubehörteile den höchsten Umweltstandards entsprechen. Insbesondere sind die Kleidungsstücke mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert. GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Entsprechende Nachweis über die GOTS-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Standard für alle angebotenen Artikel ist mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen.
Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke das Fairtrade Gütezeichen oder ein vergleichbares Siegel aufweisen. Das Fairtrade-Siegel steht für gerechte Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Marktbedingungen in instabilen Produktionsländern, insbesondere im Bereich Baumwolle. Entsprechende Nachweis, um die sozialen und ökologischen Standards der Produkte zu belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen.
4. Ausgestaltung des Rahmenvertrages
Dieser Rahmenvertrag wird mit dem Ziel abgeschlossen, die Vereinheitlichung der Dienstkleidung für alle Beschäftigten der AG aufrechtzuerhalten. Der zentrale Abschluss eines bankweiten Rahmenvertrages stellt sicher, dass sämtliche Beschäftigte mit vergleich-baren Tätigkeiten und Aufgaben durchweg mit den gleichen Kleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet werden, unabhängig davon, an welchem Standort der jeweiligen Dienststelle sie tätig sind und zu welchem Zeitpunkt des Vertrages die Kleidung abgerufen wird. Diese Vereinheitlichung gewährleistet eine einheitliche und professionelle Außenwirkung, die sowohl für Angestellte der AG als auch für externe Partner und Dritte, wie z. B. Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr, erkennbar ist. Daher sollen sich die Kleidungs-stücke in ihrem Aussehen an den bisherigen der AG orientieren.
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der AN vor Ort eine Aufnahme der individuellen Kleidungsgrößen vornimmt, falls eine Standardgröße für einen Beschäftigten nicht passend ist. In solchen Fällen ist der AN verpflichtet, die Kleidungsgrößenaufnahme in enger Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen der AG vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden dem Auftragnehmer gemäß dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies umfasst insbesondere Reisekosten, die bei der Durchführung von vor Ort erforderlichen Größenanpassungen entstehen. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis und auf Grundlage einer separaten Rechnung. Die Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 30 Cent pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Kosten einer Zugfahrt der 2. Klasse, einschließlich Taxikosten für den innerstädtischen Transport vom Bahnhof zur Dienststelle.
5. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Der AN muss gewährleisten, dass die Kleidungsstücke in einer breiten Auswahl von Standardgrößen geliefert werden. Sollte eine Standardgröße für einen Mitarbeiter nicht geeignet sein, ist es notwendig, eine individuelle Größenanpassung durch den AN vorzunehmen. In diesem Fall sind die Anpassungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes gegen Nachweis und separater Rechnung erstattungsfähig (30 Cent/km bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs bzw. die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse inkl. Taxi-kosten innerorts).
6. Personalisierung und Branding
Die Kleidungsstücke der Variante A müssen mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbank" versehen sein, Krawatten, Halstücher und Socken davon abweichend mit dem Bundesadler. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und ist so auszuführen, dass sie auch bei teilweise verdeckter Kleidung (z. B. durch eine geöffnete Jacke) erkennbar bleibt. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke mit einer Möglichkeit zur Anbringung von Namensschildern ausgestattet sein, z. B. durch Klettflächen oder andere austauschbare Lösungen. Die Qualität der Stickerei oder des Drucks muss auch nach häufigem Waschen erhalten bleiben.
7. Qualitätsanforderungen
Alle gelieferten Kleidungsstücke müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der AG erfüllen. Es ist erforderlich, dass jedes Kleidungsstück eine Mindesthaltbarkeit von 2 J. aufweist. Der AN muss zu jedem gelieferten Artikel auf Verlangen entsprechende Muster zur Verfügung stellen, die zur Qualitätsprüfung und -verifizierung dienen. Bei Ausgangsmaterialwechsel ist auf Verlangen der AG ein Muster zur Verifizierung zur Verfügung zu stellen.
8. Schlussbestimmungen
Der AN muss sicherstellen, dass alle vereinbarten Anforderungen während d. Vertragslaufzeit erfüllt werden. Änderungen an den gelief. Produkten müssen im Einklang mit den Vereinbarungen und den geltenden Standards d. AG erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag beginnt zum 01.07.2026 und hat zunächst eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dabei vier Jahre. Ist die Maximaldauer des Vertrages erreicht, endet dieser automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung.

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

bundesweit, siehe Standortliste

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Bewertung des Gesamtangebotsvergleichspreis

gilt Los übergreifend

Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der Gesamtangebotsvergleichspreis errechnet sich aus der Summe der Einzelpreise der angebotenen Artikel des Preisangebotes (C2).

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bewertung der eingereichten Muster bzgl. Optik und Haptik, Verarbeitungs- und Materialqualität, Funktionalität, Tragekomfort sowie Design

Die Bewertung der Kleidungsstücke erfolgt durch ein Gremium, welches sich aus dem folgenden Personal des Auftragnehmers zusammensetzt:
- Mitarbeiter Controlling (optional)
- Mitglieder der AG Dienstkleidung
- Vertreter/innen aus dem Sicherungsdienst
- Gleichstellungsbeauftragte
- Vertreter/innen der Personalvertretung
Es sind max. 125 Punkte in Los 1 und max. 120 Punkte in Los 2 erreichbar. Die Kriterien und Einzelpunkte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix (A5).
Unter Berücksichtigung des Gewichtungsfaktors a) = 50% und b) = 50% wird das insgesamt wirtschaftlichste Angebot auf Basis der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB ermittelt. Hierbei wird für jedes Angebot das "Leistungs-Preis-Verhältnis" mithilfe folgender Formel berechnet. Der Bieter mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verifizierende Teststellung
In der Angebotsauswertung wird eine verifizierende Teststellung vor Zuschlagserteilung zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgen. Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot einen Testzugang zu einem Testsystem, welches zum Einsatz kommen soll, einzureichen.
Wird der Testzugang nicht innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.

In "C2.2 - Anlage 3 zum EVB-IT Vertrag Überlassung Typ B - Mindestanforderungen.xlsx" sind alle Fragen zu Mindestanforderungen (A-Kriterien) zu beantworten bzw. zu erläutern. Dazu ist im Hinweisfeld auf die jeweilige Anlage zu verweisen.
Die schriftlichen Ausführungen zu Punkten 2.1 und 2.2 dürfen insgesamt vier DIN A4 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12). Das didaktische Konzept (2.2.2), welches mit Angebotsabgabe einzureichen ist, darf zwei DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 12) nicht überschreiten.

Zuerst wird das Bestpreisangebot geprüft. Wenn die Mindestanforderungen nicht erfolgreich verifiziert werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen und der in der Preisrangfolge nächstplatzierte Bieter wird geprüft. Dieses Vorgehen wird so lang durchgeführt, bis ein Bieter die Mindestanforderungen erfolgreich verifiziert hat.

Das Angebot geht in die Wertung ein, wenn alle Mindestanforderungen erfüllt sind.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y63M0A8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

73
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 - 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. C3 Eigenerklärung):

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - alternativ seit Bestehen -, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. C4 Referenzangabe zur Eignung):

Mindestanforderung:
In den letzten 5 Jahren abgeschlossen und mindestens 2 Jahre erbrachte Leistung am Stück.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Hand-werksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Deckungssumme beträgt mindestens für Vermögens-, Personen- und Sachschäden 500.000,00 EUR

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Ziffer 6, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck C3 Eigenerklärung Eignung)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.) Eigenerklärung gem. Vordruck C5_Verzeichnis der Leistungen anderer NU: Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Der Unterauftragnehmer ist entsprechend Vordruck D1_Verpflichtungserklärung_anderer_UN zu verpflichten.

2.) Eigenerklärung C6_Russland-Sanktionen-VO

3.) Eigenerklärung gem. Vordruck C7_Bildung einer ARGE

4.) Eignungsmatrix C8

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Dienstkleidung für Innentätigkeiten - Variante A ("Repräsentativ")
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35113400-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Dienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional")
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35113400-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen