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Deutsche Bundesbank, Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen des Bereichs STH
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
ines.lasrich@bundesbank.de
+49 69566-35254

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50750000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen für die Dauer von 4 Jahren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungen zur Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen sind in der Hauptverwaltung in Leipzig (6 Aufzüge) sowie in den Filialen in Leipzig (8 Aufzüge), Chemnitz (6 Aufzüge) und Erfurt (5 Aufzüge) zu erbringen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
DEUTSCHE BUNDESBANK, Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen
04103
Leipzig
Deutschland
DED51

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
DEUTSCHE BUNDESBANK, Filiale Leipzig
04275
Leipzig
Deutschland
DED51

Erfüllungsort

---
DEUTSCHE BUNDESBANK, Filiale Erfurt
99096
Erfurt
Deutschland
DEG01

Erfüllungsort

---
DEUTSCHE BUNDESBANK, Filiale Chemnitz
09111
Chemnitz
Deutschland
DED41

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium nur Preis

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis

Für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums Gesamtpreis im Rahmen des Wettbewerbs werden neben der Vergütung für regelmäßige Leistungen (Inspektion und Wartung, Notrufentgegennahme) auch die Vergütung für prognostizierte Personenbefreiungen sowie prognostizierte Störungsbehebung/Störungsbeseitigung und Reparaturen für den Vertragszeitraum zu Grunde gelegt. Es besteht keine Abrufverpflichtung für die prognostizierten Leistungen.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635VCX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

I) Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung:

I.1) Erklärung zur Tariftreue/Mindestlohn sowie zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB oder Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (VGU Teil 2, Formblatt 7)
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 7. Die Auftraggeberin behält sich vor, ggf. unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht.

I.2) Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April (VGU Teil 2, Formblatt 7)
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 7. Die Auftraggeberin behält sich vor, ggf. unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht.

II) Sonstiges:
II.1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.

II.2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.

II.3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen spätestens bis 09.10.2025, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.

II.4) Für das Angebot sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen (VGU Teil 2) zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.

II.5) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.

II.6.) Nach dem 20.10.2025, 11:00 Uhr eintreffende Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen.

II.7) Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen. Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch die Vergabestelle nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebots.

II.8) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.

II.9) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.

II.10) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

39
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Mindestanforderung:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 bezogen auf Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen, die mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 200.000 (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe.

Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der Regelungen der Vergabeunterlagen (Teil 3, Vertragsbedingungen), in der Art der Leistungen, der Anzahl der Instand zu haltenden Aufzüge / Aufzugsanlagen, den technischen und organisatorischen Anforderungen und Schwierigkeitsgrad sowie vom wirtschaftlichen Volumen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen ermöglichen.

Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt, wenn nicht besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindestanforderung
Der Bieter / ggfs. jedes Mitglieder der Bietergemeinschaft / jeder Nachunternehmer muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen:
1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft.

Oder

2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für
Personenschäden (für die einzelne Personen) EUR 3.000.000
Sachschäden EUR 3.000.000
Vermögensschäden EUR 1.000.000
betragen.

Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten.

Die Abgabe der vorstehenden Erklärung ist eine Mindestanforderung. Bieter, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits nach dem Ablauf der Angebotsfrist unter Vorgabe einer kurzen Frist die Vorlage der Versicherungsbescheinigung zu verlangen, wenn im vorliegenden Formblatt angekreuzt hat, dass eine Versicherung, wie gefordert, bereits besteht.

Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Versicherungsbescheinigung oder Vorlage einer unzureichenden Versicherungsbescheinigung gekündigt werden. Zudem wird die AG gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Versicherungsbescheinigung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Mindestanforderung:
1.) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn und sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die erforderliche technische Ausstattung und die erforderlichen Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen.

Der Bieter muss spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Personal namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer den für die Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zuschlags rechtzeitig zur Verfügung stellen oder darüber informieren, wo er diesen abrufen kann.

Die Einhaltung der o.g. Frist von 1 Monat ist zwingend erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit geprüft wird.

2.) Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Namentliche Benennung der für die Erbringung der Leistungen zur Instandhaltung vorgesehenen Personen bereits im Angebot auf freiwilliger Basis, gleichfalls Vorlage eines Lebenslaufs im Angebot auf freiwilliger Basis.
- Das eingesetzte Personal muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens B2, ein gepflegtes Auftreten und über verbindliche Umgangsformen verfügen. Ein professionelles und kundenorientiertes Verhalten gegenüber der Auftraggeberin ist obligatorisch.

Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 10 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter / die Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Mindestanforderung:
Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. der einfache Nachunternehmer / ggf. ein eignungsverleihender leistungserbringender Nachunternehmer muss / müssen (Beteiligte) bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. dem Ende der Angebotsfrist zertifiziert sein nach

- DIN EN 13015 ff. ("Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen") oder gleichwertig;
- Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff oder gleichwertiges Qualitätssicherungssystems;
- Umweltmanagementsystem DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges Umweltmanagementsystems, bspw. E-QSS von Neumann & Neumann.

Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und die Aufrechterhaltung entsprechend nachzuweisen durch die unverzügliche Vorlage der Kopien erneuerter / verlängerter Zertifizierungen.

Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 10 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die die Zertifizierung des Bieters gleichwertig mit der konkret geforderten Zertifizierung ist.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter / die Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, von denen 1 (eine) Referenz vergleichbare Leistungen für den öffentlichen Dienst betreffen muss, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar sind.

Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, Inhalte, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die in Bezug auf die durchzuführenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Jede Referenz muss entsprechende Leistungen der Inspektion und Wartung inklusive Störungshotline, Störungsbehebung, Notrufentgegennahme und Personenbefreiung enthalten und wenigstens 3 Aufzugsanlagen betreffen. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Objekt betreffen, für das erhöhte Sicherheitsbedürfnisse und Zutrittsbeschränkungen gegeben sind (z.B. Polizei, Bank, Wertschließfachanbieter, Rechenzentrum).

Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind und der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 50% betragen.

Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen.

Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2020 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben.

Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens drei (3) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe der nachfolgenden Tabelle in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt.

Die zu erbringenden Leistungen sind entlang der im Formblatt 11, VGU Teil 2 befindlichen Referenztabellen anzugeben u. zu beschreiben. Zur Erklärung bzw. Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Angaben des Bieters vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen und insbesondere bei der genannten Kontaktperson nachzufragen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden auf die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz wie in "Eignungskriterien" aufgeführt
2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Mitarbeiter einzusetzen, bei denen Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Der Auftragnehmer stimmt einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den Auftraggeber für sich, seine Arbeitnehmer bzw. Nachunternehmer zu.
3) Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
4) Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Es findet eine Zuverlässigkeitsprüfung des eingesetzten Personals statt. Angaben hierzu sind den VGU Teil 2 Formblatt 10 zu entnehmen.