Eigenerklärung, dass das Unternehmen über drei Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen verfügt (s. "C2.1_Eignungsmatrix_25-2000064617.xlsx" und "C2.2_Referenzangaben zur Eigenerklärung"). Der Bieter hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern. Die drei Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Vertragsverhältnis
Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Merkmale erfüllt:
- Es handelt sich um die Einrichtung oder Erweiterung von WLAN-Installationen über mehrere Liegenschaften oder Gebäude
- inkl. Laufender Serviceleistungen (z.B: Wartung, Störungsbeseitigung, technischer Support)
-Zeitliche Mindestanforderungen (als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens): Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 6 Monate betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.
-Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist bei 100.000 EUR (netto) gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.
Beschreibung des Referenzgebers und Kontaktdaten (informativ):
- Name und Ort
- Branche (z.B. andere Zentralbanken, öffentliche Einrichtungen oder Finanzinstitute)
- Ansprechpartner für eine mögliche Kontaktaufnahme mit folgenden Daten: Funktion, E-Mail-Funktionsadresse bzw. -Postfach und Telefonnummer der Zentrale