Verfahrensangaben

SaaS-Lösung zur Verwaltung von Bildern (Projekt BBk Mediapool)

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.12.2025
18.12.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
carola.landeck@bundesbank.de
+4969956635200
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

In der Deutschen Bundesbank werden täglich Bilder in der internen und externen Kommunikation verwendet. Reibungslose Arbeitsabläufe sind dabei auf eine effiziente Verwaltung dieser Bilder angewiesen. Ein digitales System zur zentralen Bildverwaltung soll künftig helfen, die wachsende Zahl von Bilddateien zu speichern, diese nutzerfreundlich und schnell über Suchbegriffe und Metadaten auffindbar machen und ihre rechtssichere Verwendung unterstützen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Insbesondere zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund. Angestrebt wird ein Bildverwaltungssystem, welches verschiedenen internen Nutzergruppen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Zugriffsrechten im Rahmen eines spezifischen Rechte- und Rollenkonzeptes zugänglich ist. Darüber hinaus sollen auch externe Dienstleister (z.B. Fotografen) in die Nutzung des Systems eingebunden werden können. Auf diese Weise soll der Pflege- und Verteilungsaufwand minimiert und rechtliche sowie bankinterne Vorgaben leichter umgesetzt werden. Zudem handelt es sich bei den verwendeten Bildern oftmals um besonders schutzwürdige Dateien, da sie sensible personenbezogene Daten enthalten können und daher ggf. als vertrauliche Bundesbanksache (VBS) klassifiziert werden. Bei der Verwendung und Speicherung der Daten ist somit die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Datenschutz und Urheberrecht besonders wichtig.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit (=Mindestvertragsdauer) von 24 Monaten. Er verlängert sich nach dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zunächst um weitere 24 Monate, anschließend maximal viermalig um jeweils 12 Monate sofern dieser nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von neun (9) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende der jeweiligen Folgelaufzeit gekündigt wird. In jedem Fall endet der Vertrag ohne vorherige schriftliche Kündigung spätestens nach acht Jahren (96 Monaten). Unberührt bleibt aber das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE712

Leistungserbringungen an den Standorten des Auftraggebers (sog. Vor-Ort-Präsenzen in Einzelfällen) können im Bedarfsfall erforderlich sein.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Deutschland
DE212

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 10%. Das maßgebliche Entscheidungskriterium ist das Angebot mit den meisten Leistungspunkten.

Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl Z gebildet. Es gilt:

Z = L (Leistungspunkte) / P (Preis). Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z wird zum führenden Angebot.

Skalierungsfaktor: 100.000

Die zur Ermittlung heranzuziehenden Daten ergeben sich wie folgt:

L (Leistungspunkte): Bewertungsmatrix (B-Kriterien + Teil 1 der Bieterpräsentation)

P (Preis): Angebotsvergleichspreis gem. Preisblatt.

Maximal können insgesamt 220 Leistungspunkte erzielt werden. Davon maximal 170 Leistungspunkte im Rahmen der Erfüllung der B-Kriterien des Kriterienkatalogs und 50 Leistungspunkte im Rahmen des wertenden Teils der Bieterpräsentation.

Zuschlagskriterium

Qualität
B-Kriterien gem. Bewertungsmatrix

Im Rahmen der Erfüllung der B-Kriterien können maximal 170 Leistungspunkte erreicht werden.

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung Aufklärungsgespräche (inklusive Bieterpräsentation) zu führen.

Details zur Aufteilung und zur Punktevergabe einschließlich der Angabe der zu bewertenden Qualitätskriterien können der Bewertungsmatrix, die Bestandteil des Dokuments T12_Entwürfe der Dokumente für die Angebotsphase" im Tabellenblatt "Bieterpräsentation" entnommen werden.
Die Gesprächsdauer soll bis zu 60 Minuten je Bieter umfassen (exklusive Einführung und kurzer Vorstellungsrunde - auf eine Firmenpräsentation ist hierbei zu verzichten). Die Anzahl der Teilnehmer seitens der Bieter kann durch den Auftraggeber beschränkt werden.

Zuschlagskriterium

Qualität
Entscheidungskriterium

Entscheidungskriterium: Meiste Leistungspunkte

Aus allen Angeboten mit einer Kennzahl, die innerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 % (10 % kleinere Kennzahl als die Kennzahl des führenden Angebots) liegen, und dem führenden Angebot (Angebot mit der höchsten Kennzahl) wird das wirtschaftlichste Angebot mittels des vorgegebenen Entscheidungskriteriums bestimmt. Es erhält also das Angebot den Zuschlag, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und die meisten Leistungspunkte erhalten hat.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, stehen die Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge, das Preisblatt, die Kriterien- bzw. Anforderungskataloge (Bewertungsmatrix) und der Vertrag mit Anlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt.

Die Vergabeunterlagen sowie ggf. Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber zu Beginn einer Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe über den Projektraum des Verfahrens auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung stellen. Bis zur Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO) stehen sämtliche Unterlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635TAV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/ Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 04.12.2025, 23:59 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber/ Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bewerber-/ Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/ Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/ Angebote oder Teilnahmeanträge/ Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/ Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bewerber-/ Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bewerber/ Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber/ Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bewerber/ Bieter auszufüllende Bestandteile der Teilnahme-/ Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen

MUSS-Kriterien:

Eigenerklärung, dass alle A-Kriterien gem. C3 Bewertungsmatrix (enthalten im Dokument T12 Entwürfe der Dokumente für die Angebotsphase) erfüllt werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Angaben zum NETTO-Umsatz (gem. T03 Eignungsmatrix):

Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck T02_Eigenerklärung Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, - alternativ seit bestehen-, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Mindestanforderung: Der jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen muss mindestens 750.000 EUR (netto) betragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. T03 Eignungsmatrix):

Referenzprojekt 1
(als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens)

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag zur Bereitstellung einer Saas-Lösung inkl. Betrieb, Wartung und Support beinhaltet.

Zeitliche Mindestanforderungen:
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist ab 100.000 EUR (netto) gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

Referenzprojekt 2
(als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens)

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag zur Bereitstellung einer Saas-Lösung inkl. Betrieb, Wartung und Support beinhaltet.

Zeitliche Mindestanforderungen:
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist ab 100.000 EUR (netto) gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

Referenzprojekt 3
(als Stichtag gilt der Veröffentlichungstermin dieses Vergabeverfahrens)

Mindestanforderungen Vertragsverhältnis:
Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Vertrag zur Bereitstellung einer Saas-Lösung inkl. Betrieb, Wartung und Support beinhaltet.

Zeitliche Mindestanforderungen:
Die Leistungen des Referenzprojektes wurden innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht.
Die Laufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens 1 Jahr betragen haben.
Es können nur Zeiträume herangezogen werden, in denen tatsächlich eine Leistungserbringung erfolgte.

Mindestanforderungen Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens:
Die Vergleichbarkeit des Volumens ist ab 100.000 EUR (netto) gegeben.
Bei andauernden Referenzprojekten ist der Anteil der bis zum Stichtag tatsächlich erbrachten Leistungen anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck T02 Eigenerklärung Eignung)
über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gem. Art. 58 der Richtlinie 2014/EG)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck T02 Eigenerklärung Eignung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Versicherungen (gem. Ziffer 6, Vordruck T02 Eigenerklärung Eignung)

Die Deckungssumme beträgt mindestens je Schadensereignis für Personen- und Sachschädden 2.000.000,00 Euro und für Vermögensschäden 500.000,00 Euro

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck T02 Eigenerklärung Eignung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck T02 Eigenerklärung Eignung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck T02 Eigenerklärung Eignung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung gem. T05 Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art.5k

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung