Verbundene Wohngebäudeversicherung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.10.2025
22.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 69 9566-35200

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66510000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Vertrag bietet Sachversicherungsschutz für Gebäude oder Räume von Gebäuden des Versicherungsnehmers im gesamten Bundesgebiet.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die versicherten Gebäude insgesamt zu mindestens 75 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Gästeappartements und Dienstwohnungen in Dienstgebäuden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auszug aus dem Vertrag (nicht abschließend):

3.1 Versicherte Sachen

Versichert sind Gebäude oder Räume von Gebäuden nebst Zubehör, an denen der Versicherungsnehmer ein versichertes Interesse hat.

Mitversichert ist/sind:

1. Die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten bzw. angeschafften Sachen,
2. Zubehör in und außerhalb des Gebäudes (z.B. Baustoffe; Ersatzteile; Brennstoffvorräte für Heizungen; Gemeinschafts-
einrichtungen wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Satellitenanlagen etc.)
3. Einrichtungen und Inventar, soweit sie dem Versicherungsnehmer gehören
4. abweichend von Abschnitt "A" § 5 Nr. 3 b VGB 2022 vom Mieter ein- oder angebrachte Gebäudebestandteile sind mitversichert (subsidiär)

Nicht versichert sind:
Sachen sowie Kosten, soweit hierfür Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann.

3.1.1 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.

3.1.2 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.

3.1.3 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
In Erweiterung von Abschnitt A 4.4 VGB 2022 sind Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.

Absatz 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.

3.1.4 Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile
Ergänzend gem. Abschnitt "A 7.5 VGB 2022 sind Gewächs- und Gartenhäuser bis 10 qm Grundfläche, Carports bis 12 qm, Garagen, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen und Wege- und Gartenbeleuchtungen mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.

Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.

3.1.5 Armaturen
Es gilt die Klausel PK 7265 (22) VGB 2022 als vereinbart.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.

3.2 Rohbauten
Rohbauten sind mitversichert:

Es gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Feuerversicherung von Rohbauten umfasst auch die zum Bau bestimmten, auf dem Bauplatz oder seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe.
2. In der Sturm-/Hagel- und Leitungswasserversicherung besteht Versicherungsschutz erst, wenn das Gebäude bezugsfertig ist.
3. Bis zur ersten Hauptfälligkeit, die auf die Fertigstellung der Gebäude folgt, ist die Mitversicherung prämienfrei.
3.3 Höherhaftung

Der Versicherer gewährt über die zuletzt vereinbarte Gesamtversicherungssumme hinaus eine 10 %ige Höherhaftung. Diese
Höherhaftung bezieht sich sowohl auf Preissteigerungen als auch auf Neuinvestitionen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Vertrag beginnt am 01.01.2026, 12.00 Uhr,
und hat eine Laufzeit von zunächst 1 Jahr (Mindestvertragslaufzeit) bis zum 01.01.2027, 12.00 Uhr.
Sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder danach zum Vertragsjahresende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, beträgt die Gesamtlaufzeit maximal sechs Jahre.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Versicherungsort sind die bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden gemäß Anlage 2 des Vertrages.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Jahresprämie Verbundene Wohngebäudeversicherung gesamt, inkl, Versicherungssteuer

Jahresprämie Verbundene Wohngebäudeversicherung
gesamt, inkl, Versicherungssteuer gemäß C2_Anlage_1_zum_Vertrag_Preisangebot_25-2000059929

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635PV8

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

50
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten.

1. Mindestens zwei Referenznachweise des Risikoträgers (Versicherer/Vertragspartner) aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten.

1.) Erlaubnis nach §8 VAG

Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen
mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen:
- Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt.

Hinweis
- Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt.

- Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der er-laubten Berufsausübung auf andere Weise.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000059929 in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen)

2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der Bietergemeinschaft gesondert zu erklären, mit welcher Quote in Prozent sie jeweils haften.

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000059929

- 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht
- Von Maklern und/oder Vermittlern eingereichte Angebote sind nur bei Vorlage einer entspre-chenden Vollmacht durch den Risikoträger (Versicherer/ Vertragspartner) gegenüber dem Makler / Vermittler zugelassen.

- Name und Anschrift des Bieters (Versicherer /Vertragspartner) muss im Angebotsschreiben erkennbar sein und die Voraussetzung gemäß Ziffer 9 des Angebotsschreibens erfüllen.
- Eine alleinige Angabe des Namens und Anschrift des Maklers / Vermittlers im Angebots-schreiben führt zum Ausschluss des Angebotes.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung