Auszug aus dem Vertrag (nicht abschließend):
3.1 Versicherte Sachen
Versichert sind Gebäude oder Räume von Gebäuden nebst Zubehör, an denen der Versicherungsnehmer ein versichertes Interesse hat.
Mitversichert ist/sind:
1. Die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten bzw. angeschafften Sachen,
2. Zubehör in und außerhalb des Gebäudes (z.B. Baustoffe; Ersatzteile; Brennstoffvorräte für Heizungen; Gemeinschafts-
einrichtungen wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Satellitenanlagen etc.)
3. Einrichtungen und Inventar, soweit sie dem Versicherungsnehmer gehören
4. abweichend von Abschnitt "A" § 5 Nr. 3 b VGB 2022 vom Mieter ein- oder angebrachte Gebäudebestandteile sind mitversichert (subsidiär)
Nicht versichert sind:
Sachen sowie Kosten, soweit hierfür Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann.
3.1.1 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.
3.1.2 Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.
3.1.3 Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
In Erweiterung von Abschnitt A 4.4 VGB 2022 sind Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Absatz 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.
3.1.4 Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile
Ergänzend gem. Abschnitt "A 7.5 VGB 2022 sind Gewächs- und Gartenhäuser bis 10 qm Grundfläche, Carports bis 12 qm, Garagen, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen und Wege- und Gartenbeleuchtungen mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.
3.1.5 Armaturen
Es gilt die Klausel PK 7265 (22) VGB 2022 als vereinbart.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Rahmen der Klausel Entschädigung (Pkt. 7.5) genannten Betrag begrenzt.
3.2 Rohbauten
Rohbauten sind mitversichert:
Es gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Feuerversicherung von Rohbauten umfasst auch die zum Bau bestimmten, auf dem Bauplatz oder seiner unmittelbaren Nähe lagernden Baustoffe.
2. In der Sturm-/Hagel- und Leitungswasserversicherung besteht Versicherungsschutz erst, wenn das Gebäude bezugsfertig ist.
3. Bis zur ersten Hauptfälligkeit, die auf die Fertigstellung der Gebäude folgt, ist die Mitversicherung prämienfrei.
3.3 Höherhaftung
Der Versicherer gewährt über die zuletzt vereinbarte Gesamtversicherungssumme hinaus eine 10 %ige Höherhaftung. Diese
Höherhaftung bezieht sich sowohl auf Preissteigerungen als auch auf Neuinvestitionen.