Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bund...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.10.2025
22.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 69 9566-35200

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66516100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist eine Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- und Umweltschadenversicherung), unter deren Bedingungen der Versicherungsnehmer berechtigt ist, seine Kraftfahrzeuge zur Haftpflichtversicherung (einschließlich Umweltschadenversicherung) sowie bei Bedarf zur Kaskoversicherung beim Versicherer anzumelden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Auszug Vertrag:

Versicherte Wagnisse
Versichert sind alle Fahrzeuge aus dem Teilbestand "allgemeiner Fuhrpark" des Versicherungsnehmers, die mit einer dauerhaft vom Versicherer zur Verfügung gestellten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen wurden, außerbetriebgesetzt sind, oder vom Versicherungsnehmer dem Versicherer gemeldet wurden.
Sämtliche zu versichernde Kraftfahrzeuge werden dem Versicherer mit der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemeldet. Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges erfolgt jeweils mit Nachweis der Außerbetriebsetzung (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Risiken des Kfz-Handels und -Handwerks sind durch diesen Vertrag nicht versichert.

Gesamtbestand aufgeteilt nach Fahrzeuggruppen
Die zu versichernden Fahrzeuge sind bundesweit auf die einzelnen Standorte des Versicherungsnehmers verteilt und werden grundsätzlich vor Ort zugelassen.
Zurzeit stellt sich der Fuhrpark des Versicherungsnehmers wie folgt dar:

Fahrzeuggruppe Fahrzeuganzahl:
PKW 145
LKW ungepanzert bis 3,5 t 18
LKW ungepanzert über 3,5 t 11
LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t 0
LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) über 3,5 t 13
Sonstige Arbeitsmaschinen (Kleintraktoren, Kehr-maschinen, versicherungspflichtige Gabelstapler) und dergleichen 18
Anhänger 10
Fahrzeuganzahl gesamt: 215
Stand: 27.03.2025 - (Mengen- und Standortänderungen sind jederzeit möglich).

Übersicht Fahrzeug- und Prämienaufstellung
Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer mit Rechnungsstellung sowie auf besondere Anforderung des Versicherungsnehmers Übersichten des versicherten Fahrzeugbestandes mit mindestens folgenden Angaben zur Verfügung:

- amtl. Kennzeichen
- Tag der Erstzulassung
- Fahrzeuggruppe gem. Nr. 5
- Stückprämie
- Kostenstelle (sofern möglich)

Umfang des Versicherungsschutzes
Für alle versicherten Kraftfahrzeuge gilt der Versicherungsumfang gemäß den vorliegenden vertraglichen Bestimmungen, der Anlage 2 Änderungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 17.04.2024, der Anlage 3 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 17.04.2024), der Anlage 4 Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden (EB Kfz-USV, Stand 19.05.2015) und des VVG.

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (ohne Autoschutzbrief)
Es wird folgende Versicherungssumme vereinbart:
100 Mio. EUR pauschal für Sach-/Personenschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. EUR je einzelner Person) je Kfz und Versicherungsjahr

Umweltschadenversicherung
Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme.

Voll-/Teilkaskoversicherung
Zur Kaskoversicherung werden bei Bedarf durch den Versicherungsnehmer PKW, LKW und Arbeitsmaschinen mit einem Wiederbeschaffungswert je Fahrzeug von je höchstens:

- EUR 150.000,00 für PKW
- EUR 150.000,00 für LKW bis zu 3,5 t
- EUR 500.000,00 für LKW mehr als 3,5 t
- EUR 100.000,00 für Arbeitsmaschinen

angemeldet.

Es gilt dann die Deckungsvariante "Voll- und Teilkasko mit jeweils EUR 250,00 Selbstbeteiligung" als vereinbart.

Bei Bedarf kann der Versicherungsnehmer beim Versicherer eine kurzfristige Voll-/Teil-kaskoversicherung für einzelne Fahrzeuge abschließen. Diese nur für einen kurzen Zeitraum benötigte Voll-/Teilkaskoversicherung wird formlos per Mail beim Versicherer beantragt, der kurzfristig die Deckung zusagt.

Gepanzerte Fahrzeuge werden nicht zur Voll-/Teilkaskoversicherung angemeldet.

Bei der Reparatur von Kaskoschäden besteht freie Werkstattwahl durch den Versicherungsnehmer.

Die Reparaturkosten für Schäden an der Fahrzeugverglasung, werden ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, wenn der Schaden nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Fahrzeugverglasung behoben wird.

In der Kaskoversicherung darf der Versicherungsnehmer Reparaturen bei Schäden unterhalb von EUR 10.000,00 inkl. Umsatzsteuer direkt beauftragen. Sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht älter als 36 Monate (ab Tag der Erstzulassung) ist.

Batterien von Elektrofahrzeugen werden beitragsfrei in die Kaskoversicherung aufgenommen.

Kraftfahrtunfallversicherung und Autoschutzbrief
Eine Kraftfahrtunfallversicherung oder ein Autoschutzbrief wird nicht vereinbart.

Ausnahmegenehmigung
Fahrten mit Ausnahmegenehmigung wie Bespielweise § 70 StVZO gelten mitversichert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Vertrag beginnt am 01.01.2026, 00:00 Uhr
und endet am 01.01.2027, 00:00 Uhr.

Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres den Vertrag schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 01.01.2032, 00:00 Uhr. Am 01.01.2032, 00:00 Uhr endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung.

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Die Qualität wird anhand der einzureichenden Antworten gemäß B1_Anlage_5_zum_Vertrag_Fragenkatalog_25-200061554 bewertet (Bewertung siehe A3_Wertungsmatrix_25-200061554).

Die maximal erreichbare Punktzahl von 50 Punkten gemäß Fragenkatalog wird inner-halb eines 1000 Punkte-Systems entsprechend der Gewichtung von 30% auf 300 Punkte umgerechnet.
Insgesamt können bei Erreichen von 50 Punkten gemäß Fragenkatalog demzufolge maximal 300 Punkte gemäß Wertungsmatrix erreicht werden.
Beispielsweise können bei Erreichen einer Punktzahl von 30 Punkten gemäß Fragen-katalog eine umgerechnete Punktzahl von 180 Punkten gemäß Wertungsmatrix er-reicht werden. Bei Erreichen einer Punktzahl von 10 Punkten gemäß Fragenkatalog kann noch eine umgerechnete Punktzahl von 60 Punkten gemäß Wertungsmatrix erreicht werden.

Fragen gemäß Fragenkatalog:
F.1 - Allgemeine Angaben des Bieters/Versicherers zur Information
F.1.1 - Bestand/besteht in/seit den letzten 24 Monaten eine Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Bundesbank?
Wenn ja, geben Sie bitte das Datum des Vertragsabschlusses, die Vertragsnummer und den zuständigen Ansprechpartner bei der Deutschen Bundesbank.
Bewertungskriterium: Zur Information

F.1.2 - Handelt es sich bei dem Bieter um einen Makler, einen Vermittler oder um eine Versicherung?
Falls es sich um einen Makler oder Vermittler handelt: verfügt das Unternehmen über die nebenstehende Erlaubnis oder erfüllt es die nebenstehenden Voraussetzungen?
Bewertungskriterium: Zur Information

F.1.3 - Angaben über den Umsatz je Jahr der Leistungen des Versicherers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren A
Bewertungskriterium: Zur Information

F.1.4 - Angaben über den Gesamtumsatz je Jahr des Versicherers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bewertungskriterium: Zur Information

F.2 Fragen zur Beurteilung von Leistung/Service als Teil der Zuschlagskriterien
F.2.1 Allgemeine Fragen zur Leistung
F.2.1.1 Bis zu welchem Zeitpunkt nach Eingang einer Schadenmeldung beim Versicherer erfolgt eine Erstmitteilung an den Versicherungsnehmer?
Bewertungskriterium
bis 2 AT* = 5 Punkte,
bis 4 AT* = 3 Punkte,
bis 5 AT* = 2 Punkte,
über 5 AT* bzw. keine Angabe = 0 Punkte

F.2.1.2 Innerhalb welcher Frist nach Eingang alle relevanten Schadeninformationen / Schadenunteralgen wird ein Schadenfall i. d. R. abgeschlossen?
Bewertungskriterium
über 5 AT* bzw. keine Angabe = 0 Punkte
bis 5 AT* = 5 Punkte

F.2.2 Service
F.2.2.1 Besteht eine Hotline (24 Stunden / 365 Tage) im Schadenfall?
Bewertungskriterium
ja = 5 Punkte,
nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte

F.2.2.2 Erfolgt durch den Auftragnehmer eine Ausfertigung einer Versicherungspolice je versichertem Fahrzeug (Versicherungsvertrag)?
Bewertungskriterium
ja = 5 Punkte,
nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte

F.2.2.3 Erfolgt die Schadenabwicklung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vollständig auf elektronischem Weg (Schadenmeldebögen, Originalrechnungen, Sachverständigengutachten, Schadenabrechnung zugehöriger Schriftverkehr) mit Ausnahme von Servicekarten und Internationalen Versicherungskarten (IVK), welche zusätzlich auch auf dem Postweg zu übermitteln sind?
Bewertungskriterium
vollständig elektronisch = 5 Punkte,
nur Papierform bzw. keine Angabe= 0 Punkte

F.2.2.7 Können Schadenmeldebögen unentgeltlich elektronisch zur Verfügung gestellt werden?
Bewertungskriterium
ja = 5 Punkte,
nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte

F.2.2.8 Ist ein unentgeltlicher Online-Zugriff des Versicherungsnehmers auf die Vertragsdaten und Schadenakten beim Versicherer lesend möglich?
Bewertungskriterium
ja = 5 Punkte,
nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte

F.2.2.9 Können jederzeit unentgeltlich Schadenquote, Schadenstatistiken und Beitragsstände durch den Versicherungsnehmer direkt beim Versicherer (und nicht vom Vermittler oder Makler) abgerufen werden? Bitte erläutern Sie den Abrufmodus näher.
Bewertungskriterium
ja = 5 Punkte,
nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte

F.2.2.10 Kann die Bereitstellung "Internationaler Versicherungskarten (Grüne Karte)" auf Anforderung binnen drei Werktagen vorab per Mail als pdf-Datei erfolgen erfolgen?
Bewertungskriterium
Ja = 5
Nein bzw. keine Angabe = 0

F.2.2.11 Wird mit jeder Zulassung eine Schadenservicekarte für das betreffende Kraftfahrzeug ausgestellt und an den Versicherungsnehmer übersandt?
Bewertungskriterium
Ja = 5
Nein bzw. keine Angabe = 0

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Der Angebotsvergleichspreis (netto) errechnet sich wie folgt:
- Summe aus Jahresprämie Kraftfahrzeug_Haftpflichtversicherung einschl. Umwelt-schadenversicherung gem. Nr. 7.1 + 7.2 des Vertrags, netto exkl. Versicherungssteuer plus
- Summe aus Jahresprämie Vollkasko-/Teilkaskoversicherung gem. Nr. 7.3 des Vertrags, netto exkl. Versicherungssteuer plus
- abzgl. der vom Versicherer gewährten Rückerstattung in % der gezahlten Jahresprämie, ohne Versicherungssteuer)
plus
- optionale Preisabfrage "LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t" für Leistungen gem. Ziffer 13.1 des Vertrags für Kraftfahrzeug_Haftpflichtversicherung einschl. Umweltschadenversicherung gem. Nr. 7.1 + 7.2 des Vertrags plus
- Versicherungssteuer:
(siehe C2_Anlage_4_zum_Vertrag_Preisangebot_25-2000061554).

Der Punktwert des Angebotsvergleichspreises (netto) errechnet sich wie folgt:
Punktwert des Angebotsvergleichspreises (netto) = niedrigster Angebotsvergleichspreis (netto) geteilt durch Angebotsvergleichspreis (netto) Bieter

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635PSQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu
versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

50
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten.

1. Mindestens zwei Referenznachweise des Risikoträgers (Versicherer/Vertragspartner) aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten.

1.) Erlaubnis nach §8 VAG

Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen
mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen:
- Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt.

Hinweis
- Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt.

- Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der er-laubten Berufsausübung auf andere Weise.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen)

2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der Bietergemeinschaft gesondert zu erklären, mit welcher Quote in Prozent sie jeweils haften.

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000061554

- 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht
- Von Maklern und/oder Vermittlern eingereichte Angebote sind nur bei Vorlage einer entspre-chenden Vollmacht durch den Risikoträger (Versicherer/ Vertragspartner) gegenüber dem Makler / Vermittler zugelassen.

- Name und Anschrift des Bieters (Versicherer /Vertragspartner) muss im Angebotsschreiben erkennbar sein und die Voraussetzung gemäß Ziffer 9 des Angebotsschreibens erfüllen.
- Eine alleinige Angabe des Namens und Anschrift des Maklers / Vermittlers im Angebots-schreiben führt zum Ausschluss des Angebotes.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung