Rahmenvertrag externe Unterstützung "Gutachten Immobilienbewertung"
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2025
07.11.2025 11:00 Uhr
07.11.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
beschaffungen@bundesbank.de
+49 69 9566-0

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:+4969956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Deutsche Bundesbank benötigt eine Rahmenvereinbarung über externe Unterstützung im Bereich "Gutachten zur Immobilienbewertung" für maximal 4 Jahre, bei einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die nachfolgenden Leistungsumfänge. Es sollen die zwei bestplatzierten Bieter als Vertragspartner verpflichtet werden.
Der Unterstützungsbedarf wird in Einzelaufträgen beauftragt. Die konkreten Leistungen werden den Rahmenvertragspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen schriftlich per Mail mitgeteilt.

Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem "Rotationsprinzip". Ein Abweichen von der Rotation ist im Einzelfall möglich, wenn z.B. ein Interessenkonflikt vorliegt oder der Vertragspartner nicht in der vereinbarten Zeit liefern kann.

Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause).

I. Hintergrund
Die Deutsche Bundesbank führt im Auftrag der BaFin und der EZB bankgeschäftliche Prüfungen durch. Im Prüfungsschwerpunkt PAAR (Prüfung der Aufsichtlich Angemessenen Risikovorsorge) sowie bei Werthaltigkeitsprüfungen im SI-Bereich wird hierbei auch die institutsinterne Bewertung von Immobilien überprüft, da die Bestimmung eines angemessenen Immobilienwerts die Basis für die Ermittlung der Risikovorsorge darstellt. Darüber hinaus machen Immobiliensicherheiten bei typischen deutschen Kreditinstituten einen Anteil von 80-90 % der werthaltig angesetzten Sicherheiten aus. Auch bei Prüfungen der Prozesse im Kreditgeschäft sowie der Immobilieneigengeschäfte werden Bewertungsgutachten auf ihre Vollständigkeit sowie die sachliche und fachliche Richtigkeit überprüft. Mit Blick auf die unter-schiedlichen Immobilienarten und Standorte wird insbesondere bei der Überprüfung der Bewertung von gewerblichen Immobilien und Spezialimmobilien die Expertise von externen Gutachtern benötigt. Darüber hinaus wurden in 2024 erstmals Prüfungen des bilanziellen Bewertungsansatzes von Immobilieneigengeschäften durch die Aufsicht durchgeführt. Gerade für diese Art von Prüfungen hat sich die Hinzuziehung von externer Expertise als ein wichtiges Element für die erfolgreiche Prüfungsdurchführung herausgestellt.
Die Einbindung externer fachlicher Expertise in bankaufsichtliche Prüfungen hat sich in den vergangenen sechs Jahren durchgehend bewährt. Vor diesem Hintergrund der unsicheren gesamtwirtschaftlichen Lage und der Preisentwicklung auf den nationalen und internationalen Immobilienmärkten wird der Bedarf nach Überprüfungen von Gutachten tendenziell eher steigen. Aufgrund dieser Entwicklungen und der positiven Erfahrungen der letzten Jahre soll dieses Angebot weiterhin für Kreditprozess-, Immobilieneigengeschäfts- und Werthaltigkeitsprüfungen (sowohl für SIs als auch für LSIs) zur Verfügung stehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

II. Leistungsinhalte
1. Allgemein
- Überprüfung einzelner Parameter und Annahmen in Bewertungsgutachten (z.B. nachhaltige Mieten, Angemessenheit von Renovierungskosten, Drittverwendungsfähigkeit, etc.)
- Überprüfung kompletter Bewertungsgutachten im Rahmen der Immobilienbewertung
- Anfertigung von Desktopgutachten (auf Basis der Bewertungsunterlagen der geprüften Institute)
- Schwerpunkte der ausgeschriebenen Tätigkeit sind insbesondere gewerbliche Immobilien, Bauträgerobjekten und Spezialimmobilien, die sowohl der Besicherung von Forderungen im Kreditgeschäft dienen als auch Bestandteil des Eigenanlagebestands eines Kreditinstituts sein können.
- Die Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeit basiert auf den Bewertungsunterlagen der geprüften Institute. Bei den zu überprüfenden Gutachten (bzw. Bestandteilen daraus) kann es sich sowohl um Marktwert-, Beleihungswert- und Realisationswertgutachten handeln.
- Bereitstellung von spezifischen regionalen Daten im Immobilienbereich (z.B. aus Fachdatenbanken).
- Ansprechpartner zum Austausch über grundlegende Themen aus dem Bereich der Immobilienbewertung (z.B. Berücksichtigung von ESG-Risiken).
- Bezüglich Datenschutz ist die AVV zu beachten.
- Mindestens zwei eigene Mitarbeiter:innen, die die unter 2. aufgeführten Anforderungen erfüllen (Hauptansprechpartner:in + Vertrer:in).

2. Mindestanforderungen an die Gutachter:innen
2.1 fachl. Mindestanforderungen
- Mindestqualifikation: HypZert und / oder RICS Zertifizierung.
- Die Gutachter müssen über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen.
- Abgedeckte Märkte: Deutschland (weit überwiegender Anteil der zu überprüfenden Gutachten), Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Europäische Union

Die fachlichen Mindestanforderungen sind durch entsprechende Beraterprofile inkl. Qualifikations- und Referenznachweise zu belegen.

2.2 allgemeine Anforderungen
- Die Arbeitssprache ist deutsch. Die Gutachter müssen die deutsche Sprache schriftlich auf dem Niveau C2 (GER) und mündlich auf dem Niveau C1 (GER) beherrschen.

Hinweis:
Sofern die Arbeitsergebnisse vor Abgabe nachweislich durch zertifizierte Mitarbeiter:innen qualitätsgesichert und gegengezeichnet werden, kann die (interne) Leistungserbringung auch von qualifizierten Mitarbeiter:innen innerhalb des Teams erfolgen, die die Mindestqualifikation nicht vollständig erfüllen. Solche Fälle sind vor der Auftragsannahme mit der Auftraggeberin (oder in geeigneter Weise grundsätzlich zu Beginn der vertraglichen Zusammenarbeit) einvernehmlich abzustimmen.

3. Mindest- und Höchstabnahmemenge
Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Während der Vertragslaufzeit ist geplant 300 Personentage (PT a 8h) abzurufen und zu vergüten (geschätzte Abnahmemenge). Der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 10% (30 PT) mehr als die geschätzte Abnahmemenge abzurufen (Höchstabnahmemenge 330 PT). Mit Ausschöpfung der Höchstabnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch.

4. Reaktionszeiten
- Es ist keine dauerhafte Verfügbarkeit des Gutachters notwendig.
- Es wird eine Reaktionszeit von bis zu fünf Arbeitstagen für Immobilien im deutschen Markt erwartet.
- Für Immobilien in ausländischen Märkten wird eine Reaktionszeit von bis zu zwei Wochen erwartet.
- Darüber hinaus kann in Abstimmung zwischen dem Prüfungsteam und dem Gutachter in Einzelfällen auch eine individuelle Reaktionszeit vereinbart werden.

5. Leistungserbringung
- Bei der Überprüfung kompletter Gutachten sollte zu folgenden Punkten eine Aussage getroffen werden:
- Aktualität des Gutachtens
- Einhaltung nationaler / internationaler Bewertungsstandards
- Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden
- Inhalt und Nachvollziehbarkeit der angewandten Bewertungsmethoden
- Angemessenheit wesentlicher Bewertungsparameter
- Berücksichtigung weiterer wertbeeinflussender Faktoren
- Ansatz und Angemessenheit von Verwertungskosten
- Gesamtbeurteilung der vorliegenden Bewertung
- Bereitstellung eines indikativen Wertes/einer Bandbreite
- Bei der gutachterlichen Tätigkeit handelt es sich ausschließlich um Desktop-Bewertungen auf Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen, der gutachterlichen Expertise sowie der Recherche in einschlägigen Informationsquellen.
- Für die Überprüfung einzelner Parameter wird keine Form vorgegeben, da sich diese hin-sichtlich Umfang und Grad der Detaillierung am Auftrag orientieren sollte.
- In allen Fällen ist die Dokumentation der Ergebnis Herleitung maßgeblich. Dazu zählt auch, dass bei Auffälligkeiten eine entsprechende Gegenüberstellung zwischen der Kalkulation des ursprünglichen Gutachtens und einer eigenständigen Kalkulation erfolgt. Zusätzlich sollten abweichende Annahmen anhand von entsprechenden Quellen belegt werden.
- Für den Austausch der Ergebnisse sowie die Klärung eventueller Anschlussfragen des Prüfungsteams ist keine Vor-Ort-Präsenz erforderlich. Alle Interaktionen können über Mail, Datenräume, Telefonate und Videokonferenzen abgewickelt werden.
- Die Gutachter sind grundsätzlich nicht Teil des Prüfungsteams der Bundesbank und nehmen durch ihre Tätigkeit insofern auch nicht an der Prüfung teil. Sollte im Ausnahmefall davon abgewichen werden, ist dies vorab einvernehmlich und bezogen auf den Einzelfall zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
- Die Leistungserbringung kann personenunabhängig erfolgen, solange die Anforderungen hinsichtlich der Ziffern II.2 (Mindestanforderungen an die Gutachter:innen) und II.4 (Reaktionszeiten) erfüllt sind.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mainzer Landstraße 35-37
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Die Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (B1_Anlage_1_Leistungsbeschreibung) gemäß C2_Preisangebot.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Es sollen 2 Vertragspartner verpflichtet werden.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

2
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635PJY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 - 4 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung gemäß Nummer 4 Vordruck 11078 II (s. C3) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer und des zuständigen Amtsgerichtes.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angaben gemäß Nummer 9 Vordruck 11078 II (s. C3) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 7 Vordruck 11078 II (s. C3), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 8 Vordruck 11078 II (s. C3) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung gemäß Nummer 1 Vordruck 11078 II (s. C3) zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung (gem. Vordruck 11078 II, s. C3) über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 1.000.000,00 Euro für Personen und Sachschäden und mind. 100.000,00 Euro für Vermögensschäden je Schadensereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben gemäß Nummer 5 Vordruck 11078 II (s. C3) zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, dass das Unternehmen über 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen verfügt (s. "C3.1_Referenzangaben zur Eigenerklärung"). Der Bieter hat die Vergleichbarkeit darzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, in Zweifelsfragen weitere Eignungsnachweise nachzufordern.
1.) Referenz:
- Vertragsverhältnis
Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenden Leistung (fachlich und inhaltlich) vergleichbar ist.
- Erbringungszeitraum und Vertragslaufzeit
Mindestanforderung: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Vertragslaufzeit des Referenzprojektes muss wenigstens zwei Jahr betragen haben.
- Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

EU-Sanktionspaket:

Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (C6 Erklärung Sanktionen-VO)

gem. C4_Mindestanforderungen
1) Eigener Marktzugang über entsprechende (auch eigene) Datenbanken (abgedeckte Märkte Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Europäische Union).
Nachweis mindestens in Form einer Eigenerklärung.
sowie
2) Das Unternehmen muss die ausgeschriebenen Dienstleistungen nachweislich seit mindestens 5 Jahren erbringen.
Nachweis mindestens in Form einer Eigenerklärung.

Sonstige Dateien:
C4_Mindestanforderungen (Excel)
C5_Verzeichnis NU
C7_Erklärung ARGE
D1_Verpflichtungserklärung NU
Beraterprofile

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung