II. Leistungsinhalte
1. Allgemein
- Überprüfung einzelner Parameter und Annahmen in Bewertungsgutachten (z.B. nachhaltige Mieten, Angemessenheit von Renovierungskosten, Drittverwendungsfähigkeit, etc.)
- Überprüfung kompletter Bewertungsgutachten im Rahmen der Immobilienbewertung
- Anfertigung von Desktopgutachten (auf Basis der Bewertungsunterlagen der geprüften Institute)
- Schwerpunkte der ausgeschriebenen Tätigkeit sind insbesondere gewerbliche Immobilien, Bauträgerobjekten und Spezialimmobilien, die sowohl der Besicherung von Forderungen im Kreditgeschäft dienen als auch Bestandteil des Eigenanlagebestands eines Kreditinstituts sein können.
- Die Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeit basiert auf den Bewertungsunterlagen der geprüften Institute. Bei den zu überprüfenden Gutachten (bzw. Bestandteilen daraus) kann es sich sowohl um Marktwert-, Beleihungswert- und Realisationswertgutachten handeln.
- Bereitstellung von spezifischen regionalen Daten im Immobilienbereich (z.B. aus Fachdatenbanken).
- Ansprechpartner zum Austausch über grundlegende Themen aus dem Bereich der Immobilienbewertung (z.B. Berücksichtigung von ESG-Risiken).
- Bezüglich Datenschutz ist die AVV zu beachten.
- Mindestens zwei eigene Mitarbeiter:innen, die die unter 2. aufgeführten Anforderungen erfüllen (Hauptansprechpartner:in + Vertrer:in).
2. Mindestanforderungen an die Gutachter:innen
2.1 fachl. Mindestanforderungen
- Mindestqualifikation: HypZert und / oder RICS Zertifizierung.
- Die Gutachter müssen über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen.
- Abgedeckte Märkte: Deutschland (weit überwiegender Anteil der zu überprüfenden Gutachten), Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Europäische Union
Die fachlichen Mindestanforderungen sind durch entsprechende Beraterprofile inkl. Qualifikations- und Referenznachweise zu belegen.
2.2 allgemeine Anforderungen
- Die Arbeitssprache ist deutsch. Die Gutachter müssen die deutsche Sprache schriftlich auf dem Niveau C2 (GER) und mündlich auf dem Niveau C1 (GER) beherrschen.
Hinweis:
Sofern die Arbeitsergebnisse vor Abgabe nachweislich durch zertifizierte Mitarbeiter:innen qualitätsgesichert und gegengezeichnet werden, kann die (interne) Leistungserbringung auch von qualifizierten Mitarbeiter:innen innerhalb des Teams erfolgen, die die Mindestqualifikation nicht vollständig erfüllen. Solche Fälle sind vor der Auftragsannahme mit der Auftraggeberin (oder in geeigneter Weise grundsätzlich zu Beginn der vertraglichen Zusammenarbeit) einvernehmlich abzustimmen.
3. Mindest- und Höchstabnahmemenge
Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Während der Vertragslaufzeit ist geplant 300 Personentage (PT a 8h) abzurufen und zu vergüten (geschätzte Abnahmemenge). Der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 10% (30 PT) mehr als die geschätzte Abnahmemenge abzurufen (Höchstabnahmemenge 330 PT). Mit Ausschöpfung der Höchstabnahmemenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
4. Reaktionszeiten
- Es ist keine dauerhafte Verfügbarkeit des Gutachters notwendig.
- Es wird eine Reaktionszeit von bis zu fünf Arbeitstagen für Immobilien im deutschen Markt erwartet.
- Für Immobilien in ausländischen Märkten wird eine Reaktionszeit von bis zu zwei Wochen erwartet.
- Darüber hinaus kann in Abstimmung zwischen dem Prüfungsteam und dem Gutachter in Einzelfällen auch eine individuelle Reaktionszeit vereinbart werden.
5. Leistungserbringung
- Bei der Überprüfung kompletter Gutachten sollte zu folgenden Punkten eine Aussage getroffen werden:
- Aktualität des Gutachtens
- Einhaltung nationaler / internationaler Bewertungsstandards
- Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden
- Inhalt und Nachvollziehbarkeit der angewandten Bewertungsmethoden
- Angemessenheit wesentlicher Bewertungsparameter
- Berücksichtigung weiterer wertbeeinflussender Faktoren
- Ansatz und Angemessenheit von Verwertungskosten
- Gesamtbeurteilung der vorliegenden Bewertung
- Bereitstellung eines indikativen Wertes/einer Bandbreite
- Bei der gutachterlichen Tätigkeit handelt es sich ausschließlich um Desktop-Bewertungen auf Basis der zur Verfügung stehenden Unterlagen, der gutachterlichen Expertise sowie der Recherche in einschlägigen Informationsquellen.
- Für die Überprüfung einzelner Parameter wird keine Form vorgegeben, da sich diese hin-sichtlich Umfang und Grad der Detaillierung am Auftrag orientieren sollte.
- In allen Fällen ist die Dokumentation der Ergebnis Herleitung maßgeblich. Dazu zählt auch, dass bei Auffälligkeiten eine entsprechende Gegenüberstellung zwischen der Kalkulation des ursprünglichen Gutachtens und einer eigenständigen Kalkulation erfolgt. Zusätzlich sollten abweichende Annahmen anhand von entsprechenden Quellen belegt werden.
- Für den Austausch der Ergebnisse sowie die Klärung eventueller Anschlussfragen des Prüfungsteams ist keine Vor-Ort-Präsenz erforderlich. Alle Interaktionen können über Mail, Datenräume, Telefonate und Videokonferenzen abgewickelt werden.
- Die Gutachter sind grundsätzlich nicht Teil des Prüfungsteams der Bundesbank und nehmen durch ihre Tätigkeit insofern auch nicht an der Prüfung teil. Sollte im Ausnahmefall davon abgewichen werden, ist dies vorab einvernehmlich und bezogen auf den Einzelfall zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
- Die Leistungserbringung kann personenunabhängig erfolgen, solange die Anforderungen hinsichtlich der Ziffern II.2 (Mindestanforderungen an die Gutachter:innen) und II.4 (Reaktionszeiten) erfüllt sind.