Im Rahmen des Projekts 34.0552 - "BVMS/MoveIT - Datenverkabelung und Bosch Video Management System" der Filiale Reutlingen der Deutschen Bundesbank sollen im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV Planungsleistungen gemäß dem Leistungsbild "Technische Ausrüstung", Elektrotechnik für Anlagen der KG 440 u. 450, LP 2-3 u. 5-8 nach HOAI vergeben werden.
Hierbei behält sich die Deutsche Bundesbank die stufenweise Vergabe vor, abhängig von der weiteren Genehmigung zur Umsetzung des Projekts. Aufgrund der bankinternen Genehmigungsprozesse ist zwischen den einzelnen Weiterbeauftragungen jeweils mit zeitlichen Unterbrechungen zu rechnen. Zunächst ist die Beauftragung der LP 2 u. 3 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine techniklastige Modernisierung der vorhandenen (vor allem ELT-) Infrastruktur.Die bestehende Infrastruktur wird teilweise zurückgebaut. Die Realisierung erfolgt bei laufendem Filialbetrieb und in Bereichenmit unterschiedlichen, teils hohen Anforderungen an die Sicherheit. Diese Anforderungen sind auch bei der Planung zu berücksichtigen.
Teilmaßnahme "BVMS" (Bosch Video Management System):Die alte analoge Videotechnik soll durch moderne digitale Videotechnik ersetzt werden. Dies erfordert ebenfalls die Erneuerung der Verkabelung, teilweise Aktualisierung der Kamerastandorte und Erneuerung der Kamerahalterungen.
Teilmaßnahme "MoveIT" (Erneuerung strukturierte Datenverkabelung):Die vorhandene Infrastruktur des Datennetzes erfüllt nicht mehr den geforderten Mindeststandard für Dienstliegenschaften der Deutschen Bundesbank. Die strukturierte Datenverkabelung zur Versorgung der Arbeitsplätze im Gebäude ist zu erneuern. Dies erfordert die Einrichtung neuer Verteilerstandorte, Unterverteilungen, inkl. der erforderlichen baulichen Anpassungen. Die Wlan-Versorgungim Gebäude ist ebenfalls entsprechend der Vorgaben zu modernisieren.
Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Projektteam:Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. Der Nachweis erfolgt über 1-2-seitige "Steckbriefe" pro Teammitglied, Form freigestellt, in welchen Ausbildung/Studium, Berufserfahrung, Funktion im Unternehmen und im Projekt sowie Referenzprojekte mit Nennung der jeweiligen Ansprechpartner auf AG-Seite kurz aufgelistet werden (jeweils Projektname undAdresse, Projektbudget, erbrachte Leistung des Teammitglieds, bearbeitete Leistungsphasen und ggf. besondere Leistungen, Herausforderungen)Bewertet werden Ausbildung/Studium und Berufserfahrung der Teammitglieder sowie zwei vergleichbare Referenzprojekte pro Teammitglied.10 Punkte erhält der Bieter mit dem in der Gesamtschau erfahrensten Projektteam und mit den bzgl. Umfang und Komplexität vergleichbarsten Referenzprojekten. 0 Punkte erhält ein Bieter mit einem unerfahrenen Projektteam und ohne vergleichbare Referenzprojekte. Die Einzelwertungen der Teammitglieder werden in einer separaten Punktematrix erfasst, deren Punkteskala 0 bis 10 Punkte umfasst.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.
Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot bei den Zuschlagskriterien:
Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v. H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Ange-bot festgelegten Punkten ermittelt (z. B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das ZuschlagskriteriumPreis wird mit 60 % gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 600). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.
Mindestanforderung: Pro Teammitglied ist mind. 1 Referenzprojekt vorzulegen. Falls kein Projekt eingereicht wird, erfolgt ein Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV. Die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Führungskräfte müssen über die Berufsqualifikation des "Beratender Ingenieur/Ingenieur/-in" verfügen. Zugelassen wird, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV). Der Nachweis hat mit dem Angebot zu erfolgen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
I Ergänzung zu Nr. 5.1.9 der Veröffentlichung:I.1) Nachweis der Berechtigung der Berufsbezeichnung"Beratender Ingenieur/-in" gemäß § 75 Abs. 2 VgV. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).I.2) Erklärung zur Eignung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oderSelbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).I.3) Eigenerklärung zu Eintragungen im Wettbewerbsregister über den Bieter (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).I.4) EU Verordnung Russland: Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
II) Sonstiges: II.1.) Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen. II.2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unterhttp://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. II.3.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 25.08.2025, 24:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu demVergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet. II.4.) Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. II.5.) Angebote sind auf der Vergabeplattform im entsprechendenProjektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über Nachrichtenfunktionen des Bietertools eingereicht werden; II.6.) Nach dem 04.09.2025, 11:00 Uhr eintreffende Angebote werden nicht zur Wertung zugelassen. II.7.) Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. II.8.) Fehlende Erklärungen und Nachweise, die auch nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht fristgerecht nachgereicht werden, führen zum Ausschluss des Angebotes. II.9.) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren. II.10.) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile derVergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. II.11.) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden dahernur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung). II.12.) Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. II.13.) Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Es gelten die Regelungen des § 56 VgV.
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO).
Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung i. H. v. - mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und - mind. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensereignis. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsjahr betragen. Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. (Hinweis: Die geforderten Schadensarten und Schadenssummen müssen explizit ausgewiesen sein.) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Bescheinigungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Angaben über den Umsatz des Bieters (bzw. in Summe bei einer Bietergemeinschaft), der mit vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erzielt wurde in EUR (netto).
Definition der Vergleichbarkeit: a. Erbringung von Planungsleistungen in den Kostengruppen 440 und 450 nach DIN 276 b. Projektbudget über 1 Mio EUR und/oder Budget Kostengruppe 440 + 450 über 500 Tsd EUR
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft zu addieren und als Ganzes anzugeben. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z. B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Darstellung von mind. 1 vergleichbaren Referenzprojekt (P1) aus den letzten 7 Jahren des Bieters (Büro) unter Angabe von
- Laufzeit ggfs. Jahr Projektabschluss- Bauvorhaben, Gesamt-Projektbudget, Bruttobausumme KG 440 und 450, betreute Leistungsphasen- Name der Projektleiterin / des Projektleiters bzw. der betreuenden Projektingenieure aus dem eigenen Büro- Angabe des Auftraggebers (Bauherr), (Name und Anschrift) und eines Ansprechpartners (Bauherr) mit Telefonnummer und optional E-Mail- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (max. 2 DIN A4-Seiten mit Foto)
Definition der Vergleichbarkeit:Für die Technische Ausrüstung: [Hinweis: Für eine ausreichende Vergleichbarkeit müssen mindestens 4 der nachfolgend aufgeführten Punkte erfüllt sein.]
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 5 - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7)- Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Erbringung von Planungsleistungen in den Kostengruppen 440 und 450 nach DIN 276 (Punkt muss zwingend erfüllt sein) - Projektbudget über 1 Mio EUR und/oder Budget Kostengruppe 440 + 450 über 500 Tsd EUR- Bauen im Bestand und bei laufendem Betrieb- Realisierung von Bauprojekten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern
Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft eindeutig zuzuordnen sein.Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen.
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) der Deutschen Bundesbank zu den Verträgen für freiberuflich Tätige; Honorarvereinbarung basierend auf der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung 2021, in Kraft seit 01. Januar 2021. 1.) Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. 2.) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Versicherungsschutz wie in Eignungskriterien aufgeführt 3.) Der AN verpflichtet sich, keine Mitarbeiter einzusetzen, bei denen Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Der AN stimmt einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch den AG für sich, seine Arbeitnehmer bzw. Nachunternehmer zu. 4.) Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. 5.) Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.