Bei den Fachgesprächen handelt es sich um ein sogenanntes A/B-Kriterium. Das bedeutet, dass die Teilnahme verpflichtend ist.
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In der zweiten Stufe der Angebotswertung erfolgt die Bewertung im Rahmen eines Fachgesprächs. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab festgelegten Kriterien, einschließlich einer vergleichenden Betrachtung der Lösungsansätze in Bezug auf die Anforderungen der Ausschreibung.
Das Fachgespräch ist wie folgt in zwei Teile aufgeteilt. Beide Teile werden bewertet, siehe Nummer 2.2 b) "Qualität der angebotenen Dienstleistung".
Im ersten Teil des Fachgesprächs werden die Teilnehmer anhand von servicebezogenen und situativen Fragen bewertet. Am Fachgespräch hat neben der auf Seiten der Bieter zuständigen/betreuenden Ansprechpartner des Verfahrens eine Auswahl der angebotenen Profile teilzunehmen. Die Teilnahme von der Projektleitung verpflichtend.
Im zweiten Teil des Fachgesprächs erfolgt eine Präsentation der Bieter zu den Kernpunkten der mit dem schriftlichen Angebot eingereichtem Konzept.
Für die Präsentation sind max. 60 Minuten je Bieter vorgesehen, auf eine Firmenpräsentation ist hierbei zu verzichten. Die Bieter sollen auf sämtliche Fragestellungen eingehen, wobei eine zeitliche Vorgabe zu einzelnen Fragen nicht besteht. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion zu den Inhalten des gesamten Fachgesprächs.
Für die Fachgespräche ist eine Dauer je Gespräch von ca. drei Stunden vorgesehen. Der Zeitraum der Gespräche wird frühzeitig über DTVP bekannt gegeben.
Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Gespräche vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesbank in Frankfurt am Main zu führen.
Sollten sich an dieser Vorgehensweise kurzfristig Veränderungen ergeben, werden die Bieter entsprechend informiert.
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Für das Fachgespräch können maximal 3.375 Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 25 % der Gesamtbewertung der Qualität.
Es können 0 - 135 Punkte erzielt werden, welche wiederum mit einem Gewichtungsfaktor von 25 gewichtet werden.
Der Zielerreichungsgrad für die Qualität des Fachgesprächs wird mithilfe des einfachen Dreisatzes berechnet. Dabei wird die maximal erreichbare Punktzahl mit dem maximal möglichen Anteil von 25 % gleichgesetzt.
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Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen