Änderung am Anmeldeprozess für Unternehmen: Weiter Infos unter https://csx.de/wc8mk
Implementierungspartner für Ende-zu-Ende Prozessdigitalisierung mit SAP und weiter...
VO: VgV Vergabeart: Vorinformation zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
991-80008-08
Taunusanlage 5
60329
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
carola.landeck@bundesbank.de
+4969956635246
+49 695069-2575

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Bundesbehörde
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
t:069956632197
Postfach 10 06 02
60006
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
nachpruefung@bundesbank.de
+49 699566-32197
+49 695069-2575

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72222300-0
72224000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

VORAUSSICHTLICH soll eine Ausschreibung mit folgender Kurzbeschreibung erfolgen:

Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt, einen Systemvertrag über konzeptionelle, implementierende und pflegende Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Konfiguration, Implementierung und Einführung von SAP SuccessFactors und weiteren zugehörigen Dritt-Anbieter-Komponenten (Ingentis, WalkMe, DocuSign und XFT) abzuschließen. Grundlage der Ausschreibung und Vertragsgestaltung ist der EVB-IT Systemvertrag in der jeweils aktuellen Fassung einschließlich der EVB-IT System-AGB.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

VORAUSSICHTLICH soll eine Ausschreibung mit folgender Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) erfolgen:

Ziel ist die vollständige und funktionsfähige Einführung, Implementierung und Betreuung von SAP SuccessFactors mit den zugehörigen Dritt-Anbieter-Komponenten einschließlich aller zugehörigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts. Hierbei soll das core hybrid Szenario von SAP SuccessFactors umgesetzt werden (vgl. Abbildung 1). Aus der Personaladministration im aktuellen SAP HCM S/4HANA on-premises System können nicht alle Infotypen nach SAP SuccessFators umgezogen werden. Ebenso wird eine on-premises Replikation des Organisationsmanagements erforderlich sein, da vermutlich nicht alle Schnittstellen im Projekt umgestellt werden können. Zusätzlich zu dem core hybrid Szenario von SAP SuccessFactors sind die oben genannten Drittanbieter-Komponenten einzuführen. Auch in diesen Bereichen wird Beratungsleistung benötigt.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in nachfolgenden Bereichen benötigt:
- Der AN prüft kritisch das vom AG entworfene HR-IT-Zielbild (vgl. Abbildung 1) und liefert Empfehlungen zur technischen, prozessualen und organisatorischen Umsetzung innerhalb der IT-Landschaft der Bundesbank
- Der AN identifiziert auf Basis der Bundesbank-HR-Prozesse geeignete Zielsysteme zur Ab-bildung vollständiger Ende-zu-Ende-Prozesse einschließlich des Zusammenspiels zwischen SuccessFactors (insbesondere Enterprise Service Management Package), XFT und ggf. weiteren Komponenten
- Einsatz und Implementierung von SAP SuccessFactors und den weiteren Dritt-Anbieter Komponenten DocuSign und Qualtrics, einschließlich der darauf basierenden Architekturen, Infrastrukturen, Standards, Techniken, Produkte und Werkzeuge für die Anwendungsentwicklung und das Customizing
- Die technische Implementierung der Produkte Ingentis und XFT erfolgt durch die jeweiligen Anbieter. Der AN übernimmt die Koordination, das Integrationsdesign und die Qualitätssicherung der Schnittstellen und Prozessanbindung
- Der AN begleitet die Veränderungsprozesse insbesondere im Personalbereich methodisch (z. B. durch Stakeholderanalysen, Change-Impact-Assessments, Kommunikationsmaßnahmen, Nutzung von WalkMe) und inhaltlich in enger Abstimmung mit dem internen Change-Team der Bundesbank
Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben ist in Kapitel 3 Aufgabenschwerpunkte zu finden.
Die Beschaffung von SAP SuccessFactors und den weiteren Dritt-Anbieter Komponenten erfolgt separat. In dieser Ausschreibung wird der Fokus auf Beratungs- und Unterstützungsleistung gesetzt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Der Vertrag soll zunächst eine Laufzeit von drei Jahren (= Mindestvertragsdauer) haben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. danach zum Ende des jeweiligen Folgevertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird.
Bei Erreichen der Gesamtlaufzeit von acht Jahren endet der Vertrag ohne separate Kündigung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt

5
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE712

Leistungserbringungen am Standort des Auftraggebers (sog. Vor-Ort-Präsenzen in Einzelfällen) können im Bedarfsfall notwendig sein (ca. 10 % der Leistungszeit) und erfolgen gleichermaßen innerhalb dieser üblichen (zuschlagsfreien) Geschäftszeiten.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotsvergleichspreis

Gemäß Leistungsbeschreibung gemessen an den vom Bieter angebotenen Preisen laut Preisblatt

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Profile

Das Bewertungsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe findet die Bewertung anhand der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen unter Beachtung der unter Nummer 2.2 b) "Qualität der angebotenen Dienstleistung" mitgeteilten Zuschlagskriterien statt:
a) Erfüllung der Bewertungskriterien (B-Kriterien)
b) Realisierungskonzept (Projekt- und Zeitplan)

***

Gemäß Bewertungsmatrix werden folgende Profile bewertet:

- Projetkleitung / stellv. Projektleitung
- Project Management Office
- Change Management
- Business Analyse
- SAP Architektur
- Softwareentwicklung
- Test Lead
- Test Support
- Cutover Management
- Senior Implementierung
- Junior Implementierung
- Spot Consultant

***

Für die Bewertung der Profile (B-Kriterien) können maximal 2.700 gewichtete Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 20 % der Gesamtbewertung der Qualität.

Pro Anforderung können 0 - 15 Punkte erzielt werden, welche wiederum unterschiedlich stark gewichtet werden (Gewichtungsfaktor 1 - 4)

***

Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Realisierungskonzept (Projekt- und Zeitplan)

Bei dem Realisierungskonzept handelt es sich um ein sogenanntes A/B-Kriterium. Das bedeutet: Wird kein Konzept eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Gleichzeitig wird das Konzept inhaltlich bewertet und fließt in die Qualitätswertung ein.

***

Gemäß Bewertungsmatrix werden folgende Anforderungen bewertet:
- Umsetzung der Ziele und Anforderungen
- Zeitliche Planung & Steuerung
- Projektstruktur & Aufgaben
- Ressourcen & Verantwortlichkeiten
- Risiko- & Qualitätsmanagement
- Schulungs- und Übergabekonzept
- Kommunikation & Transparenz
- Erfahrungen und Lessons Learned

***

Für das Realisierungskonzept können maximal 3.375 Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 25 % der Gesamtbewertung der Qualität.

Pro Anforderung können 0 - 15/ 20/ 25 Punkte erzielt werden, welche wiederum mit einem Gewichtungsfaktor von 25 gewichtet werden.

Der Zielerreichungsgrad für die Qualität des Konzepts wird mithilfe des einfachen Dreisatzes berechnet. Dabei wird die maximal erreichbare Punktzahl mit dem maximal möglichen Anteil von 25 % gleichgesetzt.

Formelle Anforderungen Realisierungskonzept:
Seitenanzahl: max. 20 Seiten, Schrift: Arial 11, Seitenränder: 2 cm

***

Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachgespräch

Bei den Fachgesprächen handelt es sich um ein sogenanntes A/B-Kriterium. Das bedeutet, dass die Teilnahme verpflichtend ist.

***

In der zweiten Stufe der Angebotswertung erfolgt die Bewertung im Rahmen eines Fachgesprächs. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab festgelegten Kriterien, einschließlich einer vergleichenden Betrachtung der Lösungsansätze in Bezug auf die Anforderungen der Ausschreibung.

Das Fachgespräch ist wie folgt in zwei Teile aufgeteilt. Beide Teile werden bewertet, siehe Nummer 2.2 b) "Qualität der angebotenen Dienstleistung".
Im ersten Teil des Fachgesprächs werden die Teilnehmer anhand von servicebezogenen und situativen Fragen bewertet. Am Fachgespräch hat neben der auf Seiten der Bieter zuständigen/betreuenden Ansprechpartner des Verfahrens eine Auswahl der angebotenen Profile teilzunehmen. Die Teilnahme von der Projektleitung verpflichtend.

Im zweiten Teil des Fachgesprächs erfolgt eine Präsentation der Bieter zu den Kernpunkten der mit dem schriftlichen Angebot eingereichtem Konzept.

Für die Präsentation sind max. 60 Minuten je Bieter vorgesehen, auf eine Firmenpräsentation ist hierbei zu verzichten. Die Bieter sollen auf sämtliche Fragestellungen eingehen, wobei eine zeitliche Vorgabe zu einzelnen Fragen nicht besteht. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion zu den Inhalten des gesamten Fachgesprächs.

Für die Fachgespräche ist eine Dauer je Gespräch von ca. drei Stunden vorgesehen. Der Zeitraum der Gespräche wird frühzeitig über DTVP bekannt gegeben.

Es ist grundsätzlich vorgesehen, die Gespräche vor Ort in den Räumlichkeiten der Bundesbank in Frankfurt am Main zu führen.
Sollten sich an dieser Vorgehensweise kurzfristig Veränderungen ergeben, werden die Bieter entsprechend informiert.

***

Für das Fachgespräch können maximal 3.375 Bewertungspunkte erzielt werden. Diese entsprechen einem Anteil von 25 % der Gesamtbewertung der Qualität.

Es können 0 - 135 Punkte erzielt werden, welche wiederum mit einem Gewichtungsfaktor von 25 gewichtet werden.

Der Zielerreichungsgrad für die Qualität des Fachgesprächs wird mithilfe des einfachen Dreisatzes berechnet. Dabei wird die maximal erreichbare Punktzahl mit dem maximal möglichen Anteil von 25 % gleichgesetzt.

***

Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl in Bewertungsmatrix (mind. 1.350 Punkte) im Konzept (mind. 1.687,5 Punkte) sowie den Fachgesprächen (mind. 1.687,5 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen

Gewichtung
25,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Da voraussichtlich ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben wird, stehen die Vergabe- und Teilnahmewettbewerbsunterlagen (insbes. Leistungsbeschreibung inkl. Anhänge, das Preisblatt, die Bewertungsmatrix und der Vertrag mit Anlagen) unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt.

Die Vergabeunterlagen sowie ggf. Änderungen und Ergänzungen wird der Auftraggeber zu Beginn einer Angebotsphase mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe über den Projektraum des Verfahrens auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung stellen. Bis zur Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO) stehen sämtliche Unterlagen unter Änderungs- und/oder Ergänzungsvorbehalt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6358U4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de.
Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/ Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zur genannten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber/ Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet;
3. Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;
4. Teilnahmeanträge sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bewerber-/ Bietertool im Reiter "Teilnahmeanträge" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge/ Angebote, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge/ Angebote oder Teilnahmeanträge/ Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Teilnahmeanträge/ Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bewerber-/ Bietertools eingereicht werden;
5. Der Bewerber/ Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber/ Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren;
6. Soweit vom Bewerber/ Bieter auszufüllende Bestandteile der Teilnahme-/ Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung);
8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es gelten die Regelungen gemäß § 56 VgV (insb. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 147 GWB in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung (gem. Ziffer 1, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung) über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind mindestens 3 (maximal 5) bewertungsrelevante Referenznachweise aus den letzten 3-5 (je nach Referenz) Jahren beizulegen. Die Referenznachweise enthalten mindestens folgende Angaben: s. Eignungsmatrix sowie auch
Referenzangaben_zur_Eigenerklaerung.

Mindestanforderungen:
*Referenz 1:
> Vergleichbarkeit der Leistungen: Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) gem. Leistungsbeschreibung vergleichbar ist.
Es müssen mindestens 5 der in Leistungsbeschreibung genannten Module (dabei mindestens SAP SuccessFactors Employee Central) produktiv eingeführt worden sein.
Die produktive Einführung muss bei einem Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden durchgeführt worden sein.

> Erbringungszeitraum: Mindestanforderung: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Bekanntmachung der Ausschreibung) mit mindestens 200 PT Beratungsleistung.

> Auftraggeber bzw. Empfänger der Leistungen: Mindestanforderung: Beschreibung des Auftraggebers (Branche, Herkunftsstaat)

*Referenz 2:
> Vergleichbarkeit der Leistungen: Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) gem. Leistungsbeschreibung vergleichbar ist.
Es müssen mindestens 5 der in Leistungsbeschreibung genannten Module (dabei mindestens SAP SuccessFactors Employee Central) produktiv eingeführt worden sein.
Die produktive Einführung muss bei einem Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden durchgeführt worden sein.

> Erbringungszeitraum: Mindestanforderung: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Bekanntmachung der Ausschreibung) mit mindestens 200 PT Beratungsleistung.

> Auftraggeber bzw. Empfänger der Leistungen: Mindestanforderung: Beschreibung des Auftraggebers (Branche, Herkunftsstaat)

*Referenz 3:
> Vergleichbarkeit der Leistungen: Mindestanforderung: Ein konkretes Vertragsverhältnis, welches mit der zu vergebenen Leistung (fachlich und inhaltlich) gem. Leistungsbeschreibung vergleichbar ist.
Es müssen mindestens 5 der in Leistungsbeschreibung genannten Module (dabei mindestens SAP SuccessFactors Employee Central) produktiv eingeführt worden sein.
Die produktive Einführung muss bei einem Unternehmen der Finanzbranchen oder einer öffentlichen Institution durchgeführt worden sein.

> Erbringungszeitraum: Mindestanforderung: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Bekanntmachung der Ausschreibung) mit mindestens 200 PT Beratungsleistung.

> Auftraggeber bzw. Empfänger der Leistungen: Mindestanforderung: Beschreibung des Auftraggebers (Branche, Herkunftsstaat)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung (gem. Ziffer 4, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 58 der Richtlinie 2014/24/EG)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Ziffer 5, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Ziffer 7, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Ziffer 8, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Ziffer 9, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (gem. Ziffer 6, Vordruck T02_Eigenerklärung_Eignung)

Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personenschäden 5.000.000,00 Euro, für Sachschäden 5.000.000,00 Euro und für Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Kenntnisse und Erfahrungen

Der Bieter erklärt, für die Auftragserfüllung ausschließlich Personen einzusetzen, die über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen zur Erbringung der Leistung gemäß der fachlichen und technischen Anforderungen verfügen (gemäß Bewertungsmatrix). Insbesondere verpflichtet der Bieter sich nur solche Personen einzusetzen, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu den Ausgangs- und Zieltechnologien, den entsprechenden Tools/Frameworks/Modulen gemäß Leistungsbeschreibung und Systemkomponenten verfügen.
Die Leistungserbringung kann durch mehrere Personen des Auftragnehmers erfolgen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass alle geforderten Aufgaben gemäß Leistungsbeschreibung vollumfänglich und qualifiziert durch das eingesetzte Team erfüllt werden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Kapazitäten

Der Bieter erklärt, dass er für de Erbringung der Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ausreichend technische und fachliche Kapazitäten vorhält, um die vereinbarte Leistung unterbrechungsfrei anbieten zu können.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Zentrale Ansprechperson/Koordinator/in

Der Bieter erklärt, dass er dem Auftraggeber spätestens zu Vertragsbeginn eine zentrale Ansprechperson zur Abstimmung von Termin- und Leistungsplänen bzgl. der Leistungserbringung benennt. Die Ansprechperson muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift inkl. des technischen Fachvokabulars beherrschen. Als Maßstab ist der europäische Referenzrahmen (CEFR) nach C1 anzusetzen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen

Der Bieter erklärt, dass folgende Regelungen im Rahmen der Implementierung beachtet eingehalten werden (siehe Leistungsbeschreibung):
- Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils aktuellen Fassung
- Für Beteiligungen des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Gleichstellungs-beauftragten im System müssen die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sowie des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) in der jeweils aktuellen Fassung eingehalten werden.
- Im Rahmen der Software Ergonomie ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0 (BITV 2.0) in der aktuellen Fassung einzuhalten.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung