Die Bindefrist wurde im Formblatt 211 fälschlicherweise mit dem 27.06.2026 angegeben. Dabei handelt es sich um einen Tippfehler. Korrekt ist der 29.07.2026 als Termin zur Bindefrist.
Der Erfüllungsort wurde versehentlich falsch angegeben.
Der Erfüllungsort wurde in der Bekanntmachung versehentlich falsch angegeben und an die Vergabeunterlagen angepasst