Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI für die Sanierung und Ersatzneubau des Freibads und der Therme in Hersbruck
Die Frankenalb Therme Hersbruck GmbH & Co. KG plant die Umsetzung eines barrierefreien Ersatzneubaus für das Eingangsgebäude des Freibades mit neuen Umkleiden, Sanitärbereichen und einer Gastronomie. Sowie die energetische Sanierung der Fassaden und Dachflächen des Sportschwimmbades. Für die Gesamtmaßnahme wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 6,6 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 700 ausgegangen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die folgenden Objektplanungsleistungen:
- Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI)
Projektorganisation1.1 Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen 1.1.1 Projektleitung mit 10%1.1.2 Stellv. Projektleitung mit 5%1.2 Ressourcen- und Kapazitätsplanung mit 5%
Projektumsetzung2.1 Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement mit 10%2.2 Herangehensweise an die Aufgabenstellung / auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungs- und Baudurchführungsphase mit 40%
Gesamthonorar nach HOAI (netto)
Die Leistungsphasen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3) sowie die Leistungsphase 8 (Stufe 4) und die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen. 2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar. 3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen. 4.Den mindestens drei und höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert. 5. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt. 6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform zu unterzeichnen. 7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU