Neubau des Kombibades in Bielefeld-JöllenbeckHier: Trockenbauarbeiten und Abhangdecken
915 m2 Akustik Rasterdecke 160/180/200 x 60cm33 m2 Umlaufender Randfries, Zementfaserplatte110 m2 Akustikdecke "Durchlaufende Lochung"75 m Ungelochter Randfries90 m2 Abhangdecke Zementfaserplatte550 m2 Akustik Rasterdecke 62,5 x 62,5 cm55 m2 Abhangdecke Feuchtraumplatte GKBI170 m2 Vorsatzschale, doppelt beplankt 12,5 mm65 m2 RWA Innenbekleidungen1.700 m2 UK Abhangdecken mit zusätzlicher Beschichtung / Korrosionsschutz (D) bzw. C 5-L1.700 m2 Schubsicherung
Niedrigster Preis
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.