Rohbauarbeiten
div. Winterbaumaßnahmen und Winterbaubeheizungca. 1.900 m³ Aushub für Baugrube, Schächte, Fundamenteca. 530 m³ Frostschutzschicht ca. 3.750 m² Baugrubensohle planierenca. 1.000 m³ Baugrube hinterfüllen, Liefermaterialca. 2.340 m³ BaugrundverbesserungWasserhaltung m. Vakuumanlage und Tauchpumpeca. 900 m Entwässerungskanal PP SN 10 DN 100 bis DN 450 einschl. Rohrgräbenca. 20 Stk Revisionsschächte DIN 1000ca. 850 m Entwässerungskanal PE HD-Rohr DIN 80 bis DN 100 einschl. Rohrgräbenca. 2.050 m³ Stahlbeton für Fundamente und Bodenplattenca. 1.500 m³ Stahlbetonwände h bis 5,0mca. 1.500 m³ Stahlbetondeckenca. 500 m³ Stahlbeton für Stützen, Unterzüge, Stürzeca. 800 to Baustahl Stäbe und Mattenca. 4.500 m² Traggerüst ca. 250 m² Mauerwerk Kalksandstein, Wandstärke: 24,0 cmca. 850 m² Abdichtung von Außenwänden ca. 1.400 m² Dämmung unter Bodenplatte XPS 200ca. 850 m² Dämmung von Außenwänden XPS 200
Niedrigster Preis
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger,- Freistellungsbescheinigung nach § 48b,- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,- Erklärung HTVergG (§ 4 Abs. 1 HTVergG).Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),- Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen
Es gilt das Hessische Tariftreuegesetz