Pfosten-Riegel- Konstruktion Badehalle, Lochfenster und Türen,Windfanganlage mit Schiebetüren, Abdichtungsanschlüsse,Innenfassadenelemente Pfosten-Riegel / Alu-Glas zum Bestand, Badaufsicht, Türen
Hauptmassen aus den Ausschreibungsunterlagen:
420 m² Pfosten-Riegel-Fassade mit 1 St. NA-Tür und 4 St. Zuluftöffnungen; erweitertenStahlbau; Windfanganlage Eingangsbereich mit Automatik-Schiebetürelement sowie anschließendInnenfassade mit Automatik-Schiebetürelement; Fenster und Türen als Lochfassadenelemente;Innenelemente als Alu-Glas-Rahmentüranlage, 2 St. Alu-Festelemente mit Lüftungsgittereinsatz;2St. Rolladenkästen mit Aluminiumrollo, Badaufsicht als Pfosten-Riegelkonstruktion mit 2 St.Einsatzelement Tür
niedrigster Preis
Den Nachweis der Eignung für alle geforderten Kriterien können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vorZuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Bieter haben die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in dieHandwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um einejuristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. (vgl. VHB-Formblatt 124).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation -Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse -Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes -Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger -Freistellungsbescheinigung nach § 48b - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fallvor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweisvorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EUVOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen: - durchschnittlicheMitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre(Eigenerklärung)
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Rheinland-Pfalz.rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG),