Rutschenanlagen-Reifenrutsche / Neubau Kombibad Maintal
Mit dem Maintalbad verfügt die Stadt Maintal über eine Anlaufstelle, die sich bei den Besuchern großer Beliebtheit erfreut. Das Bad ist jedoch in einem dem Alter entsprechenden Zustand, wobei insbesondere die technischen Anlagen und die Gebäudesubstanz veraltet sind. Daher hat sich die Stadt Maintal dazu entschlossen, das Bad als Kombibad komplett neu zu bauen.Zum Umfang des Bauvorhabens zählen:- ein Hallen- und Freibad, - ein zentraler Kassenbereich, - eine zentrale Gastronomie für drei Bereiche (Foyer, Hallenbad, Freibad), - ein fahrbares Dach,- Faltelemente in der Fassade zur Nutzung des Innenbeckens als Freibecken - ein ganzjährig nutzbarer Rutschenturm mit ReifenrutscheDer Neubau entsteht auf dem Grundstück des bestehenden Maintalbades, welches sich im Eigentum der Stadt Maintal befindet. Das Grundstück liegt in der Edmund-Seng-Straße in Maintal-Dörningheim. Das Raumprogramm umfasst eine Bruttogrundfläche von ca. 7.996,83 m².
Qualitätssicherung
Qualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die Bauaufgabe / Realisierungskonzept
Informationen über die ÜberprüfungsfristenDie Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen. 2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar. 3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen. 4.Den mindestens drei und höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert. 5. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt. 6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform zu unterzeichnen. 7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Nicht vorgelegte Unterlagen werden teilweise nachgefordert.
gem. §§ 123 u. 124 GWB
Haftpflichtversicherung über mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Der Auftraggeber verlangt als Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 45 Abs. 2 VgV einen Mindestumsatz von 1.500.000 EUR pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen.
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen von Rutschenanlagen) gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 4 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Referenzen über früher ausgeführte Bauvorhaben in den letzten fünf Jahren (Rutschenanlagen für öffentlich betriebene und allgemein zugängliche Hallenbäder oder privat betriebene Spaß- oder Freizeitbäder mit vergleichbarem Leistungsumfang) gemäß§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Bauleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HTVG)