Verfahrensangaben

Wirkungsberichterstattung Grüne Bundeswertpapiere

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.10.2026
20.10.2026 10:00 Uhr
03.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
992-80006-35
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
Vergabestelle
vergabe@deutsche-finanzagentur.de
+49 69256160

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt (BKartA), Die Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
Die Vergabekammern des Bundes
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

73200000-4
79311410-4
79419000-4
90713000-8
90711300-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Wissenschaftliche Leistungen: Jährliche Erstellung eines Wirkungsberichts (Impact Report) für Grüne Bundeswertpapiere auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Wirkungsdaten: Ermittlung, Aggregation und Dokumentation standardisierter Umweltwirkungsindikatoren nach ICMA-Standard, Berichtserstellung in Englisch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand ist die Erbringung wissenschaftlicher Leistungen zur jährlichen Erstellung von Wirkungsberichten (Impact Reports) für Grüne Bundeswertpapiere. Der Auftragnehmer prüft die vom Auftraggeber bereitgestellten Wirkungsdaten zu ausgewählten Haushaltstiteln auf Eignung und Konsistenz und ermittelt hieraus - unter Rückgriff auf wissenschaftliche Evaluierungen, Studien und -soweit erforderlich - eigens entwickelte Methoden - standardisierte, mit den ICMA Core Indicators kompatible Wirkungsindikatoren. Diese sind zu einer Gesamtwirkung über alle Ausgabentitel zu aggregieren; verwendete Annahmen, Schätzungen und Methoden sind nachvollziehbar zu dokumentieren, Prognosen sind zu kennzeichnen. Der Wirkungsbericht ist in englischer Sprache zu erstellen, ergänzt um eine tabellarische Übersicht der ermittelten Wirkungsindikatoren je Haushaltstitel im Excel-Format. Der Auftragnehmer übernimmt das zugehörige Projektmanagement einschließlich Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Beginn der Laufzeit: Mit Zuschlagserteilung
Ende der Laufzeit: Mit vollständiger Erbringung der Leistungen für Wirkungsbericht Nr. 3.
Da es sich um jährlich zu erstellende Wirkungsberichte handelt, ist die Laufzeit mit 3 (Berichts-)jahren angegeben. Diese drei Jahre stellen nicht zwingend exakt 3 Kalenderjahre dar, da die Laufzeit mit vollständiger Erbringung der Leistungen für Wirkungsbericht Nr. 3 endet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann die Laufzeit einseitig maximal zweimal verlängern: (1) um die Erstellung der Wirkungsberichte Nr. 4 und 5 und (2) - nur bei vorheriger Ausübung von (1) - um die Erstellung der Wirkungsberichte Nr. 6 und 7. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung besteht nicht.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen der Angebotsphase zu entnehmen.

Gewichtung
0,30

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungskonzept

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen der Angebotsphase zu entnehmen.

Gewichtung
0,40

Zuschlagskriterium

Qualität
Team (Qualifikation und Erfahrung des Projektteams)

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen der Angebotsphase zu entnehmen.

Gewichtung
0,30
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Die Leistung wird nach § 119 Abs. 5 GWB im Wege des (zweistufigen) Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV vergeben. In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) finden keine Verhandlungen statt, vielmehr wird auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge die Eignung der Bewerber geprüft sowie - sofern erforderlich - die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber reduziert.
Die Eignungskriterien und geforderten Nachweise sind gem. § 122 Abs. 4 Satz 4 GWB den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform DTVP uneingeschränkt, vollständig, direkt und unentgeltlich abrufbar; die elektronische Adresse ist dieser Bekanntmachung zu entnehmen (Link). Die Eignungskriterien sind in Ziffer 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen 1_A_01 aufgeführt.
Sind mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden, werden mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Einziges Kriterium zur Begrenzung der Bewerberzahl gemäß § 51 Abs. 2 VgV ist die Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Unternehmensreferenzen). Einzelheiten hierzu sind ebenfalls den Ziffern 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen 1_A_01 zu entnehmen.
In der 2. Stufe (Angebotsphase) werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase liegen im Entwurf zur Herstellung maximal möglicher Transparenz bereits den Vergabeunterlagen des Teilnahmewettbewerbs bei (unverbindlicher Entwurf; Anpassungen bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten). Die Zuschlagskriterien sind Ziffer 12 der Angebotsbedingungen 2_A_01 zu entnehmen.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt über DTVP; Fragen sind hierüber zu stellen. Eine Bestätigung der Teilnahme an dem Vergabeverfahren über die Vergabeplattform ist dringend zu empfehlen. Ohne eine solche Bestätigung erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle, wie z.B. über eine Aktualisierung der Vergabeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Vergabeportal DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5VMPTB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (bei diesem zweistufigen Verfahren: Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Frist zur Abgabe der (Erst-)Angebote),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts nach § 180 Abs.2 GWB vorliegt.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Gründe gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Welche Unterlagen nicht nachgefordert werden können, ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Das Eignungskriterium "Referenzliste über vergleichbare Leistungen" ist das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gemäß § 51 Abs. 2 VgV für die 2. Stufe des Verfahrens (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb). Diesem Eignungskriterium kommt deshalb als Bewertungskriterium und Reduktionskriterium eine besondere Bedeutung zu. Die Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe liegt bei 1,0 Dezimalpunkten, da dieses Eignungskriterium das einzige Kriterium zur Begrenzung der Zahl der Bewerber darstellt. Einzelheiten zum Eignungskriterium "Referenzliste über vergleichbare Leistungen" und den damit verbundenen Mindestanforderungen sind den Ziffern 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen 1_A_01 zu entnehmen. Die Eignungskriterien und geforderten Nachweise sind gem. § 122 Abs. 4 Satz 4 GWB den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform DTVP uneingeschränkt, vollständig, direkt und unentgeltlich abrufbar; die elektronische Adresse ist dieser Bekanntmachung zu entnehmen (Link). Die Eignungskriterien sind in Ziffer 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen 1_A_01 aufgeführt. Auf diese Ziffern wird auch hinsichtlich aller anderen Eignungskriterien verwiesen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (dezimal, genau)
1,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bewerber haben gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB bereits im Teilnahmewettbewerb im Hinblick auf die zweite Verfahrensstufe (Angebotsphase) und für den Auftragsfall verschiedene Eigenerklärungen zu einzelnen Ausführungsbedingungen, wie sie sich aus Ziffer IV) des Teilnahmeantrags (Formblatt 1_B_01) ergeben, abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung