Verfahrensangaben

Empfangsdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
992-80006-35
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabe@deutsche-finanzagentur.de
+49 69256160

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79992000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags.
Der Empfang ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu besetzen; montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.50 Uhr und an Freitagen von 8.00 bis 15.10 - jeweils unterbrochen durch eine 30-minütige Pause.
Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es vereinzelt zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Dem Auftraggeber stehen 3 einseitige Verlängerungsoptionen zu. Er kann die Vereinbarung optional 3 Mal um jeweils 1 weiteres Jahr verlängern. Die Vereinbarung endet folglich spätestens 5 Jahre nach Leistungsbeginn.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Nach kürzlich erfolgtem Umzug ist neue Adresse des Auftraggebers die Olof-Palme-Straße 17. Daher weicht die Hausnummer des Auftraggebers von der in der Wettbewerbsbekanntmachung angegebenen Hausnummer ab (vormals 35).

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis (Wertungspreis)

Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien waren hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte

Der Zuschlag erfolgte auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien waren hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte. Das Zuschlagskriterium "Leistungspunkte" war in 2 Unterkriterien untergliedert:
I. "Leistungs- und Implementierungskonzept" (gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums)
II. "Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals" (ebenfalls gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums)
Beide Unterkriterien waren zudem in verschiedene Bewertungsaspekte untergliedert. Diese Bewertungsaspekte waren den veröffentlichten Bewerbungsbedingungen (A_01) und der Bewertungsmatrix (A_03) zu entnehmen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es vereinzelt zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen. Im Übrigen wird auf die Verlängerungsoptionen verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Mit Zuschlagserteilung wurde eine Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen (D_01) sowie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (D_02; als Anlage zu dieser Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen) geschlossen. Beide waren Bestandteile der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei jedem seiner Mitarbeitenden, den er im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt, eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen. Diese Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt, indem der Auftragnehmer mindestens in die jeweils von den eingesetzten Personen vorgelegten Führungszeugnisse (Privatführungszeugnisse) Einsicht nimmt. Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen einsetzen, die ihm ein Führungszeugnis ohne negative Einträge vorgelegt haben, welches im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate war. Der Auftraggeber kann sich jederzeit das durch den Auftragnehmer eingeholte oder ein neu zu beantragendes Führungszeugnis unverzüglich zur Einsichtnahme vorlegen lassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Vergabeverfahren wurde unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) geführt. Die Leistung wurde im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben.
Das Vergabeverfahren wurde elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform DTVP durchgeführt. Anfragen waren grundsätzlich nur über die Vergabeplattform einzureichen. Die Versendung der Bieterinformationen erfolgte ebenfalls über die Vergabeplattform.
Das Angebot war wie vorgegeben zu erstellen und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle (DTVP) zu übermitteln. Auf Anlagen, die über die Formblätter hinausgehen, sollte verzichtet werden, soweit dies nicht explizit anders angegeben war (bspw. im Falle einer Selbstreinigung).
Der Bieter hatte die Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen. Hätten nach Auffassung eines interessierten Wirtschafsteilnehmers Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen bestanden, wären diese sowie alle sonstigen Bieterfragen und Ersuchen um zusätzliche Auskünfte der Vergabestelle grundsätzlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabe-Plattform rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen gewesen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist konnte das Angebot berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Berichtigungen, Änderungen des Angebotes und das Zurückziehen von Angeboten waren bei der Vergabestelle in der gleichen Weise wie das Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

546404-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5
0

Größe der Unternehmen

4
1
1
2

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

4
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Empfangsdienstleistungen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

ESD Empfangs- und SekretariatsDienstleistungen GmbH
DE273756360
Großunternehmen
Wiesbadener Weg 6
65812
Bad Soden
Deutschland
DE71A
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

13.10.2025
13.10.2025

Angaben zum Angebot

CX21C5431C543
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung