Ziel des Vergabeverfahrens war die Beschaffung von Cisco Webex - Lizenzen und Hardware des Herstellers Cisco. Es erfolgte eine Aufteilung in 2 Lose (Los 1: Lizenzen, Los 2: Hardware).
Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH betreibt eine Collaboration-Plattform, welche aus aktiven Hardware-Komponenten sowie den dazugehörigen Cloudservices und Lizenzen des Herstellers Cisco besteht. Die Lizenzierung läuft zum 27.05.2025 aus. Ferner wird weitere Hardware benötigt.Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Lose (Los 1: Lizenzen, Los 2: Hardware). Gegenstand des Los 1 sind 310 Lizenzen "A-FLEX-EA-SUITE" und 310 Lizenzen "A-FLEX-EA-SEC-PK" jeweils über eine Laufzeit von 60 Monaten.Gegenstand des Los 2 ist Hardware des Herstellers Cisco in jeweils unterschiedlicher Menge mit den nachfolgenden Bezeichnungen: 15 x Webex Roombar, 16 x Webex Roombar Pro, 2 x Webex Room Kit EQ Plus mit Quadcam, 32 x Table Microphone Pro, 7 x Webex Ceiling Microphone Pro, 24 x Webex Room Navigator for Wall, sowie 1 x Cisco CS-CAM-PTZ4K. Ferner ist die Wartung dieser Hardware (8 x 5 NBD) für 60 Monate Leistungsgegenstand des Los 2.
Der Lieferort der Hardware ist nach Wahl des Auftraggebers der jetzige oder der künftige Standort des Auftraggebers (Olof-Palme-Straße 35 oder Olof-Palme-Straße 17)
Angebotspreis je Los.
Offenes Verfahren in 2 Losen zur Beschaffung von Lizenzen und Hardware (Cisco Webex).
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zu diesem Zweck steht ein Formblatt als Teil der Vergabeunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) zur Verfügung, das mit dem Angebot einzureichen ist.
Gegenstand des Los 1 sind 310 Lizenzen "A-FLEX-EA-SUITE" und 310 Lizenzen "A-FLEX-EA-SEC-PK" jeweils über eine Laufzeit von 60 Monaten.
Gegenstand des Los 2 ist Hardware des Herstellers Cisco in jeweils unterschiedlicher Menge mit den nachfolgenden Bezeichnungen: 15 x Webex Roombar, 16 x Webex Roombar Pro, 2 x Webex Room Kit EQ Plus mit Quadcam, 32 x Table Microphone Pro, 7 x Webex Ceiling Microphone Pro, 24 x Webex Room Navigator for Wall, sowie 1 x Cisco CS-CAM-PTZ4K. Ferner ist die Wartung dieser Hardware (8 x 5 NBD) für 60 Monate Leistungsgegenstand des Los 2.