Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
Empfangsdienstleistungen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2025
19.09.2025 10:00 Uhr
19.09.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
992-80006-35
Olof-Palme-Straße 35
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
vergabe@deutsche-finanzagentur.de
+49 69256160

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79992000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags.
Der Empfang ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu besetzen; montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.50 Uhr und an Freitagen von 8.00 bis 15.10 - jeweils unterbrochen durch eine 30-minütige Pause.
Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es vereinzelt zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Dem Auftraggeber stehen 3 einseitige Verlängerungsoptionen zu. Er kann die Vereinbarung optional 3 Mal um jeweils 1 weiteres Jahr verlängern. Die Vereinbarung endet folglich spätestens 5 Jahre nach Leistungsbeginn.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Olof-Palme-Straße 17
60439
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712

Aktueller Sitz des Auftraggebers ist die Olof-Palme-Straße 35 in Frankfurt am Main. Zum Leistungsbeginn wird der Auftraggeber in eine andere Liegenschaft umgezogen sein. Die neue Adresse ist die Olof-Palme-Straße 17. Daher weicht die (aktuelle) Adresse des Auftraggebers vom Erfüllungsort ab.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis (Wertungspreis)

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien sind hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte. Bzgl. der Ermittlung des Wertungspreises wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungspunkte

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien sind hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte. Das Zuschlagskriterium "Leistungspunkte" ist in 2 Unterkriterien untergliedert:
I. "Leistungs- und Implementierungskonzept" (gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums)
II. "Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals" (ebenfalls gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums)
Beide Unterkriterien sind zudem in verschiedene Bewertungsaspekte untergliedert. Bzgl. dieser Bewertungsaspekte wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf die Bewerbungsbedingungen (A_01) und die Bewertungsmatrix (A_03).

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es vereinzelt zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen. Im Übrigen wird auf die Verlängerungsoptionen verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Mit Zuschlagserteilung wird eine Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen D_01 sowie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung D_02 (als Anlage zu dieser Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen) geschlossen. Beide sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei jedem seiner Mitarbeitenden, den er im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt, eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen. Diese Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt, indem der Auftragnehmer mindestens in die jeweils von den eingesetzten Personen vorgelegten Führungszeugnisse (Privatführungszeugnisse) Einsicht nimmt. Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen einsetzen, die ihm ein Führungszeugnis ohne negative Einträge vorgelegt haben, welches im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate war. Der Auftraggeber kann sich jederzeit das durch den Auftragnehmer eingeholte oder ein neu zu beantragendes Führungszeugnis unverzüglich zur Einsichtnahme vorlegen lassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Vergabeverfahren wird unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) geführt. Die Leistung wird im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform DTVP durchgeführt. Anfragen sind grundsätzlich nur über die Vergabeplattform einzureichen. Die Versendung der Bieterinformationen erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.
Das Angebot ist wie vorgegeben zu erstellen und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle (DTVP) zu übermitteln. Auf Anlagen, die über die Formblätter hinausgehen, soll verzichtet werden, soweit nicht explizit anders angegeben (bspw. im Falle einer Selbstreinigung).
Der Bieter hat die Vergabeunterlagen unverzüglich zu prüfen. Bestehen nach Auffassung des interessierten Wirtschafsteilnehmers Widersprüche oder Unklarheiten in den Unterlagen, sind diese sowie alle sonstigen Bieterfragen und Ersuchen um zusätzliche Auskünfte der Vergabestelle grundsätzlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabe-Plattform rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV vor Ablauf der Angebotsfrist mitzuteilen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Berichtigungen, Änderungen des Angebotes und das Zurückziehen von Angeboten sind bei der Vergabestelle in der gleichen Weise wie das Angebot über die Vergabeplattform einzureichen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5V57JA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Online (DTVP)

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder im Rahmen des Zulässigen zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Welche leistungsbezogenen Unterlagen aus diesem Grund nicht nachgefordert werden können, ist der Vergabeunterlage A_02 zu entnehmen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Auftrag kann nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB, § 22 LkSG oder aufgrund Art. 5 k der aktuell geltenden Fassung der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ausgeschlossen werden.
Es werden Formblätter vorgegeben (Teil B der Vergabeunterlagen), welche verwendet werden sollen und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Wenn Aussagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen" zu bezeichnen

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123/124 GWB

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß §§ 123/124 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123/124 GWB

Betrugsbekämpfung: gemäß §§ 123/124 GWB

Korruption: gemäß §§ 123/124 GWB

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123/124 GWB

Entrichtung von Steuern: gemäß §§ 123/124 GWB

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß §§ 123/124 GWB

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123/124 GWB

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123/124 GWB

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123/124 GWB

Zahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123/124 GWB

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123/124 GWB

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123/124 GWB

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§ 123/124 GWB

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß §§ 123/124 GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß §§ 123/124 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123/124 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§ 123/124 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§ 123/124 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen sowie Versuch, vertrauliche Informationen zu erhalten und/oder
Versuch, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen (gemäß §§ 123/124 GWB)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen: Referenzliste über vergleichbare Leistungen:
Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts B_03 angeben. Die Referenzen müssen Empfangsdienstleistungen betreffen und sollen folgenden Inhalt haben:
--- Name des Auftraggebers,
--- Branche des Auftraggebers,
--- Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung,
--- Auftragsvolumen in Personenstunden pro Monat und
--- Beschreibung des Leistungsinhaltes.
Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu um-schreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Vom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen und nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): Umsatzzahlen:
- Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt B_02);
(Mindestanforderung: Mindestens 150.000 EUR Nettojahresgesamtumsatz).

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Vom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen und nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz im Bereich Empfangsdienstleistungen in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B_02).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Von jedem Bieter, (ggf.) Mitglied einer Bietergemeinschaft und (ggf.) Eignungsverleiher zu tätigen: Eigenerklärung (Formblatt B_02) zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU, die eine Mindestdeckung der nachfolgenden Summen nach Schadensarten pro Schadensfall und Jahr aufweist:
EUR 5.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden,
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckung nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eigenerklärung von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist eintragungspflichtig ist - er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird. Die Eigenerklärung ist Bestandteil eines Formblatts, das Teil der Vergabeunterlagen ist.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird. Die Eigenerklärung ist Bestandteil eines Formblatts, das Teil der Vergabeunterlagen ist.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(Sonstiges) von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher: Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird. Für die Wirtschaftsteilnehmer ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht flächendeckend bzw. vollumfänglich eingeführt wurde, ist alternativ auch die Angabe einer anderen eindeutigen Identifikationsnummer möglich, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) und - soweit vorhanden - die Nummer aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Die Angabe ist Bestandteil eines Formblatts, das Teil der Vergabeunterlagen ist.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

(Sonstiges) von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher: Angabe der Staatsangehörigkeit
(bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird, laut Eintrag in dem (den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmern), Informationen aus anderen Quellen (Formblatt B_02).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(Sonstiges) Eigenerklärung zur Größenklasse gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird (Formblatt B_02);

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland. Für die Eigenerklärung steht ein Formblatt zur Verfügung, das Teil der Vergabeunterlagen ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärungen: 1. dass gem. § 128 Abs. 1/2 GWB alle geltenden rechtl. Verpflichtungen eingehalten werden 2. dass elektron. Rechnungsstellung sichergestellt wird 3. dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Ausnahme nur zulässig, sofern a) die Datenverarb. bzw. der Datenzugriff) innerh. des EWR erfolgt oder b) die Datenverarb. (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt 4. dass eine Zuverlässigkeitsprüfung des eingesetzten Personals erfolgt + ausschließlich Personal eingesetzt wird, das ein Führungszeugnis vorlegt hat, das im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate war 5. dass nur Personal eingesetzt wird, das bereit ist, dem Auftraggeber (AG) ein Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als drei Monate ist 6. dass für evtl. eingesetzte ausländische Mitarbeitende (auf Verlangen des AG) jew. eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorgelegt wird.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung