Ergänzung eines weiteren Mindeststandards:Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss ein aktuell gültiges C5-Typ-2-Testat für das eingesetzte Cloud-System und die Rechenzentren vorlegen. Falls mehrere Cloud-Systeme / Rechenzentren verwendet werden, ist der Nachweis für jeden Anbieter vorzulegen. Hinweis: Während des gesamten Leistungszeitraumes muss ein gültiges C5-Testat gemäß § 393 SGB V vorliegen.Entsprechende Ergänzung der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung:Kapitel 11, Bedingungen zur Ausführung des Auftrags: Sämtliche Daten müssen DSGVO-konform verarbeitet werden. Während des gesamten Leistungszeitraumes muss ein gültiges C5-Testat gemäß § 393 SGB V vorliegen.Hinweis: Die entsprechenden Unterlagen sind als Version 2 (im Dateinamen: V2) bezeichnet und die Änderungen in den Vergabeunterlagen durch Gelbmarkierungen kenntlich gemacht. Änderungen in den von den Bewerbern auszufüllenden Unterlagen werden nicht kenntlich gemacht. Es sind grundsätzlich die aktuellsten Versionen für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Aufgrund der Änderung der Mindeststandards erfolgt eine Änderungsbekanntmachung und die Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge wird auf den 11.08.2026 verlängert.