Die Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen (GeNo) ist einer der größten kommunalen Krankenhauskonzerne in der Bundesrepublik. Zum Unternehmen gehören die vier Krankenhäuser Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Links der Weser, Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord sowie das medizinische Versorgungszentrum Bremen (MVZ). Die rund 8.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen jährlich ca. 120.000 Patienten stationär und teilstationär und weitere 200.000 Patienten ambulant. Das Spektrum der medizinischen Leistungen reicht von der Versorgung von Unfallopfern bis zu hochspezialisierten Operationsmethoden, von der Geburtshilfe bis zur Altersmedizin, von der Transplantation bis zur Rehabilitation. Der Klinikverbund deckt mit seinem Spektrum der medizinischen Leistungen fast alle medizinischen Disziplinen ab.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Umsetzung eines zentral koordinierten Managements von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Entsorgung, Personalgestellung und Logistik für den Klinikverbund Gesundheit Nord gGmbH (Auftraggeber - AG).Die nachstehenden Leistungen sind an folgenden Standorten der Gesundheit Nord gGmbH zu erbringen: Klinikum Bremen-Mitte (KBM), St. Jürgen-Straße 1, 28205 Bremen,Klinikum Bremen-Nord (KBN), Hammersbecker Straße 228, 28755 Bremen,Psychiatrisches Behandlungszentrum Bremen Nord (PBZ), Aumunder Heerweg 83 - 85, 28757 Bremen,Klinikum Bremen-Ost (KBO), Züricher Straße 40, 28325 Bremen,Klinikum Links der Weser (LdW), Senator-Weßling-Straße 1, 28277 Bremen.Logistik-Center (Lager, Apotheke, Wäscherei, Bürostandort), Erich-Kühlmann-Str. 5, 28197 Bremen. Im Rahmen des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses wird für den Klinikverbund ein zentrales Speisenverteilzentrum im Bestand der Küche des Klinikum Bremen-Ost entstehen. Die Fertigstellung des Speisenverteilzentrums soll Ende 2026 erfolgen. Im ersten Quartal 2027 erfolgt der Umzug ins Speisenverteilzentrum. Bis zum Ende 2026 fallen an den Standorten KBM, KLdW und KBN Abfälle der Küche an. Ab Anfang 2027 werden Speise- und Küchenabfälle nur noch am Standort KBO entsorgt. Die Vergabe der Leistungen ist in zwei Lose aufgeteilt:Los 1: Container-/ Behälterbereitstellung und zentral koordiniertes Abfallmanagement,Los 2: Fahrzeug und Personal für die Bereitstellung des Abtransportes der Abfälle
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Umsetzung eines zentral koordinierten Managements von Abfällen zur Verwertung und Beseitigung einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Entsorgung, Personalgestellung und Logistik für den Klinikverbund Gesundheit Nord gGmbH (Auftraggeber - AG).Die nachstehenden Leistungen sind an folgenden Standorten der Gesundheit Nord gGmbH zu erbringen: Klinikum Bremen-Mitte (KBM), St. Jürgen-Straße 1, 28205 Bremen,Klinikum Bremen-Nord (KBN), Hammersbecker Straße 228, 28755 Bremen,Psychiatrisches Behandlungszentrum Bremen Nord (PBZ), Aumunder Heerweg 83 - 85, 28757 Bremen,Klinikum Bremen-Ost (KBO), Züricher Straße 40, 28325 Bremen,Klinikum Links der Weser (LdW), Senator-Weßling-Straße 1, 28277 Bremen.Logistik-Center (Lager, Apotheke, Wäscherei, Bürostandort), Erich-Kühlmann-Str. 5, 28197 Bremen. Im Rahmen des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses wird für den Klinikverbund ein zentrales Speisenverteilzentrum im Bestand der Küche des Klinikum Bremen-Ost entstehen. Die Fertigstellung des Speisenverteilzentrums soll Ende 2026 erfolgen. Im ersten Quartal 2027 erfolgt der Umzug ins Speisenverteilzentrum. Bis zum Ende 2026 fallen an den Standorten KBM, KLdW und KBN Abfälle der Küche an. Ab Anfang 2027 werden Speise- und Küchenabfälle nur noch am Standort KBO entsorgt. Die Vergabe der Leistungen ist in zwei Lose aufgeteilt:Los 1: Container-/ Behälterbereitstellung und zentral koordiniertes Abfallmanagement,Los 2: Fahrzeug und Personal für die Bereitstellung des Abtransportes der Abfälle
Dem Auftraggeber wird ein zweimaliges Optionsrecht eingeräumt, den Vertrag nach Ablauf der Befristung jeweils um 12 Monate zu verlängern. Die Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis zum 30.06.2028 bzw. 30.06.2029, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden. Macht der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebrauch, sind beide Vertragspartner berechtigt, zum 01.10. des jeweiligen Jahres, eine Anpassung der Vergütung auf Basis des Verbraucherpreisindex (Stichtag 01.06. des Jahres) zu vereinbaren.
Gesamtangebotspreis in EUR, netto
Umsetzungskonzept - Es ist je Los der zur Verfügung gestellte Fragebogen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Die Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß VgV vergeben. Zunächst werden alle eingereichten Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß den veröffentlichten Zuschlagskriterien gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren, d. h. es werden soziale Kriterien berücksichtigt. Sollten wirtschaftlich gleichwertige Angebote vorliegen, haben die Bieter auf Anforderung schriftliche Nachweise gemäß § 18 Abs. 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz vorzulegen. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren und/oder den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) haben bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform DTVP empfohlen, um Mitteilungen und evtl. Änderungen im Vergabeverfahren zu erhalten.
Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführtenSelbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über das Vorliegen einer Versicherung gem. §10 des Vertrages mit seinem Angebot einreichen. D.h. das Vorliegen einer Versicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall muss erklärt werden:a) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen,- und Sach- und Vermögensschäden,b) Umwelthaftpflichtversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,c) Umweltschadensversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR für Kosten nach dem Umweltschadensgesetz.Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen und mit dem Angebot abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Die entsprechende Versicherungspolice ist spätestens innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages nachzuweisen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss ein gültiges Überwachungszertifikat für Entsorgungsfachbetriebe gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nachweisen.Die Kriterien für Entsorgungsfachbetriebe sind im §56 und §57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - vom 24.02.2012 mit der letzten Änderung am 01.01.2024 bzw. neueste Fassung) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften - in der Fassung vom 02.12.2016 bzw. neueste Fassung) festgelegt. Dem Angebot ist eine Kopie des schriftlichen Überwachungszertifikates beizulegen. Das Überwachungszertifikat muss für die ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern mit den Tätigkeiten "Einsammeln", "Befördern", "Lagern" und "Behandeln/Verwerten/Beseitigen" ausgestellt sein. Der geforderte Nachweis ist dem Angebot als separate PDF-Datei beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Werden Nachunternehmer beauftragt, sind die entsprechenden Überwachungszertifikate der Subunternehmer ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss einen gültigen Nachweis über eine Qualitätszertifizierung gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar nachweisen. Der Nachweis ist dem Angebot als separate PDF-Datei beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung von Entsorgungsleistungen für Krankenhäuser (in Bezug auf Krankenhausabfälle) für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Es reicht, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzkriterien nachweisen kann.Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre seit 2021, d. h. die Erbringung von Entsorgungsleistungen kann vor 2021 begonnen haben, die Leistung muss vom Bieter jedoch nach 2021 weiterhin erbracht worden sein.Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen.Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren (Vordruck D3).
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaften muss aktuell mindestens zwei Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft im eigenen Unternehmen bzw. in den Unternehmen der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellen bzw. per Eignungsleihe durch andere Unternehmen zur Verfügung stellen. Die Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen.Zusätzlich sind für mindestens zwei Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaf die entsprechenden beruflichen Ausbildungsnachweise als gesonderte PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen.Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn sie für die jeweilige Leistung tatsächlich zur Verfügung stehen und mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe (Vordruck D3) vereinbart wurde.
Mindestumsatz: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 1,5 Mio. EUR brutto nachweisen. Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln anzugeben.Die Umsätze von Bietergemeinschaft werden anschließend addiert. Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe (Vordruck D3) vereinbart wurde.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technischeund/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären. Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihezu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Folgende Angaben / Erklärungen sind außerdem mit dem Angebot einzureichen: - Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nr. und Größe des Wirtschaftsteilnehmers) im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen) im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften gilt die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestentlohnung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Erklärungen sind in dem Vordruck D4 "Mindestentgelt-Erklärung des Auftragnehmers" abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, ist von jedem Unterauftragnehmer zusätzlich der Vordruck D5 "Mindestentgelt-Erklärung des Nachunternehmers" abzugeben.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
Gegenstand der Entsorgungsverpflichtung des Auftragnehmers sind die in den Vergabeunterlagen benannten Abfälle und Abfallarten, sowie die Bereitstellung der in den Vergabeunterlagen benannten Arten von Containern, Behältern, Pressen und weiteren technischen Anlagen an den folgenden Standorten:- Standort 1: Klinikum Bremen-Mitte (KBM)- Standort 2: Klinikum Bremen-Ost- Standort 3: Klinikum Links der Weser- Standort 4: Klinikum Bremen-Nord- Standort 5: Logistik-Center (Lager, Apotheke, Wäscherei, Bürostandort)inkl. Sammeltour
Gegenstand von Los 2 ist die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal für den Transport der Abfälle an den folgenden Standorten:- Standort 1: Klinikum Bremen-Mitte- Standort 2: Klinikum Bremen-Ost