Die Stadt Nordenham plant eine umfassende Modernisierung ihrer Pieranlage in Nordenham-Blexen. Die Pieranlage ist ein wichtiger Bestandteil des spezialisierten Seehafens Nordenham. Die Länge der vorhandenen Pieranlage beträgt rd. 102 m, die sich anschließende Steganlage weitere rd. 33 m. Die Pieranlage wurde 1969 errichtet. Sie ist nunmehr seit über 50 Jahren in Betrieb und bedarf, aufgrund der festgestellten erheblichen Schäden und damit starken Beeinträchtigung der Tragfähigkeit, einer grundlegenden und leistungsgerechten Modernisierung. Hierfür soll eine neue Spundwand vor die Alte gesetzt werden, zudem wird die vorhandene "aufgeständerte Stahlbetonpier" zurückgebaut und der Zugang zu den Dalben mittels Stahlsteg neu hergestellt. Die lnfrastrukturmaßnahme untergliedert sich in folgende Maßnahmen:- Errichtung einer vorgelagerten, rückverankerten Spundwand (1. BA, Länge ca. 53 m),- Schaffung einer Steganlage und von Dalben für Seeschiffe (2. BA, Länge ca. 54 m).
- Tragwerksplanung, Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1.
Die Wertungssumme (in EUR, netto inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Hierbei werden Aussagen erwartet zu insbesondere folgenden Punkten: Angaben zu projektspezifischen Besonderheiten / besonderen projektspezifischen Herausforderungen sowie Angaben zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und zu Arbeitsschwerpunkten im Zusammenhang mit dem Projekt und Angaben zur.
Für den Tragwerksplaner sind der Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und wesentliche Referenzen vorzulegen.Gewertet werden Referenzen der letzten 5 Jahre (seit 2021, d. h. die persönlich erbrachten Leistungen müssen zwischen 2021 und Einreichung des Angebots abgeschlossen sein (Hinweis: Der Leistungsbeginn darf vor 2021 liegen).Bitte benennen Sie zur Wertung max. 2 persönliche Referenzprojekte (Datei D14_Hafenpier_TWP_Referenzen-TWP) und fügen Sie ggf. entsprechende Referenzbeschreibungen bei.
- Tragwerksplanung, Lph 4 - 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:Mindeststandard: Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen. Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung".
Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Stützbauwerke): Mindeststandard: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten 3 Jahre einen Umsatz von mind. 200.000 EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrages nachweisen.Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde.Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung".
Anzahl der Beschäftigten:Mindeststandard: Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Ingenieure gemäß § 75 VgV für die Tragwerksplanung zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.Hinweis: Falls Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Mitarbeiterzahl als Eignungsnachweis herangezogen werden sollen, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung".
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB im Vordruck "D03_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung", ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck "D05_Hafenpier_TWP_Unterauftragnehmer" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck "D06_Hafenpier_TWP_Verpflichtung-UAN" zu erklären und der Vordruck "D07_Hafenpier_TWP_Ausschlusskriterien-UAN" auszufüllen.2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen werden soll, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "D08_Hafenpier_TWP_Eignungsleihe" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "D09_Hafenpier_TWP_Verpflichtung-Eignungsleihe" zu erklären und der Vordruck "D10_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung_EV" auszufüllen. 3) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind:Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen (Tragwerksplanung) vorlegen.Hinweis: Falls Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. eigenen Referenzbeschreibungen.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Nachweis miitels Angaben im Vordruck "D04_Hafenpier_TWP_EE-Russland-Sanktionen".3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "D03_Hafenpier_TWP_Eigenerklaerung-Eignung" anzugeben.