Der Landkreis Emsland beabsichtigt an der von der BBS Papenburg bereits teilweise genutzten Pestalozzischule Papenburg, Kreuzweg 9-11 einen Neubau mit Fachunterrichtsräumen, sowie allgemeinen Unterrichtsräumen zu errichten. Die beiden Gebäude werden durch einen Flur im Obergeschoss miteinander verbunden. Der gesamte Neubau soll eine moderne tageslicht- und präsenzabhängige LED-Beleuchtung erhalten. Weiterhin wird das gesamte Gebäude mit einer Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage in 3-stündiger Ausführung ausgestattet. Zur Alarmierung wird das Gebäude mit einer flächendeckenden ELA-Anlage als SAA mit entsprechender brandabschnittsweiser E30 Verkabelung in A/B-Technik ausgestattet. Außerdem erhält das Gebäude eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit automatischen und nicht automatischen Meldern. Diese soll auf die neue SAA aufgeschaltet werden. Es erfolgt eine Aufschaltung zur Feuerwehr. Im Bestand befindet sich bereits eine Brandmeldeanlage vom Fabrikat Bosch, die beiden Brandmeldeanlagen sind mit entsprechenden Kopplern miteinander zu verquicken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die E30 Decke im Obergeschoss keineswegs durchdrungen werden darf.Weiterhin soll im Zuge der Neubaumaßnahme die abgängige Flurbeleuchtung im Übergangsbereich zwischen Neubau und Bestand demontiert und entsorgt werden und gegen eine neue tageslicht- und präsenzabhängige LED-Beleuchtung ausgetauscht werden. Weiterhin sollen auch hier neue Steckdosen und Kabel installiert werden.
Hauptmassen:- Ca. 550m Erdungsleitung bis 1x95mm²,- 1 Stck Gebäudeverteilung inkl. große Wandlermessung und 8 Stck Unterverteilungen,- Ca. 400m Hauptleitungen bis 5x70mm² sowie ca. 10m 4x240/120m²,- Ca. 19.000m Kabel und Leitungen bis 5x16mm²,- Ca. 1.100 Stck Steck- und Schaltgeräte,- Ca. 4.700m Installationssysteme, inkl. ca. 30 Stck Bodentanks,- 1 Stck Sicherheitslichtgerät mit ca. 115 Stck Notleuchten,- 1 Stck ELA-Anlage mit ca. 65 Stck Lautsprechern,- 1 Stck Brandmeldeanlage mit ca. 180 Stck Rauchmeldern und ca. 15 Stck Handmeldern,- EDV-Anlage mit 2 Stck 42HE Serverschrank inkl. Bestückung, ca. 5.000m CAT7-Kabel und ca. 85 Stck EDV-Doppeldosen, sowie ca. 30 Stck Access-Points,- Ca. 440 Stck Leuchten und Leuchtmittel.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einerdurchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angabe in Eigenerklärung zur Eignung
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.