Im Bereich eines ehemaligen Industrieareals soll auf der sog. Külkeninsel (Halbinsel) ein neuer Stadtteil entwickelt werden, der die bauliche Transformation bisheriger hafennaher Gewerbebereiche in einen urbanen und gemischten Stadtteil mit vielfältigen Grünstrukturen darstellt. Im Rahmen des Projektes ist die Entwicklung von Grün- und Retentionsflächen vorgesehen. Vom Bund genehmigte Maßnahmen sind die Herstellung wasserdurchlässiger Wege und Plätze mit Einbauten (Bänke etc.), Herstellung von Grünflächen, Gehölzpflanzungen, Blühstreifen und Wasserflächen. Die Grünflächen sollen sowohl einen positiven Effekt auf das Mikroklima haben als auch als soziokulturelle Treffpunkte für die künftigen Anwohner genutzt werden können. Die Retentionsfläche dient zur Starkregenabwehr im Gebiet.Ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplanes befinden sich derzeit im Aufstellungsverfahren, werden inhaltlich aber den Vorgaben der Rahmenplanung entsprechen. Für die Promenaden der Külkeninsel liegt ebenfalls bereits eine Planung vor. Für die hier entstehenden Schnittstellen soll mit den bisher beteiligten Büros kooperiert werden, z.B. bei der technischen Anlage für den Retentionsgraben.Die bislang gewerblich genutzte Fläche ist zu 100 % versiegelt, Abriss und Bodenentsorgung werden vorlaufend durchgeführt und sind nicht Bestandteil des Auftrages. Das Projekt "grüner Finger Külkeninsel" wird durch den Bund gefördert im Programm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel", der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31.12.2027, d.h. die Umsetzung muss bis dahin abgeschlossen sein. Anforderungen des Bundes sind zu berücksichtigen, beispielsweise die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Nach Abschluss der Planung erfolgt die baufachtechnische Zuwendungsprüfung durch den Bund. Erst danach können Mittel für die Umsetzung freigegeben werden.
- Objektplanung Freianlagen Lph 1-3, optional Lph 4-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1,
Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Führen einer Nachhaltigkeits- Checkliste, angelehnt an die Vorgaben der FLL- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist gem. Anlage 11 Ziffer 11.1 HOAI
Siehe Vergabeunterlagen
Optional zu vergebende Leistungen:- Objektplanung Freianlagen Lph 4-9 gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 Ziffer 11.1
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgte die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wurde u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 7 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es wurden max. 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 3 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 7.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung wurden in der Angebotsphase maximal 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 Bewerber auf den ersten 3 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.