Die Kreisstadt Köthen (Anhalt) beabsichtigt am westlichen Stadtrand die Errichtung eines Multifunktionszentrums für die Nutzung als Vereinssport-, Freizeitsport- und Veranstaltungsstätte sowie als Gemeinwesenzentrum. Das Multifunktionszentrum soll die bisherigen, sanierungsbedürftigen Sportstätten der Stadt ersetzen und erweitern. Zukünftig soll das Zentrum aus mehreren Bereichen bestehen. Zunächst soll der Neubau der multifunktionalen Drei-Feld-Sporthalle realisiert werden. Als Bruttogrundfläche sind derzeit 4.000 m² vorgesehen. Eine Planung nach den Richtlinien und Standards des Deutschen Handballbundes DHB ist erforderlich. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen gefördert. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) ausgeschrieben.
Fachplanung Technische Ausrüstung Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 7. Nutzungsspezifische Anlagen (insbesondere küchentechnische Anlage und Anlagen zur Brandbekämpfung, z. B. Feuerlöscher / Wandhydranten / Trockenleitung), 8. Gebäudeautomation.
Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_NB-Mehrzweckhalle-Köthen_TGA-HLS_Aufforderung-Angebot)
Optional zu vergebende Leistungen: Fachplanung Technische Ausrüstung Lph 4 - 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 7. Nutzungsspezifische Anlagen (insbesondere küchentechnische Anlage und Anlagen zur Brandbekämpfung, z. B. Feuerlöscher / Wandhydranten / Trockenleitung), 8. Gebäudeautomation.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. 3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein. 4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. 5. Sollten aufgrund von Punktgleichheit mehrere Bieter auf Rang 1 der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt. 6. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich im Juli 2026.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren und/oder den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) haben bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Es wird eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Mitteilungen und evtl. Änderungen im Vergabeverfahren zu erhalten. Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geforderter Mindeststandard: Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen.Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten Vordruck "Bieterbogen" zu erbringen.
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachweis mittels Angaben im Vordruck "Bieterbogen" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen. Geforderter Mindeststandard zu den Unternehmensreferenzen des Bieters: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei Referenzprojekte über die Erbringung der Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung im Bereich HLS, Anlagengruppen 1 - 3 (mind. Lph 2 - 3, 5 - 6 und 8) für den Neubau von Gebäuden mit Kosten (KG 410 - 430) >= 400.000,00 EUR brutto je Gebäude nachweisen können. Hinweis: Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Es reicht, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzkriterien nachweisen kann. Gewertet werden Referenzen seit 2021, d. h. die nachzuweisenden Leistungen (ohne Lph 9) müssen zwischen dem 01.01.2021 und Einreichung des Angebotes abgeschlossen sein. Der Leistungsbeginn darf vor dem 01.01.2021 liegen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren (Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" und Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe".
Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Geforderter Mindeststandard: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 0,3 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen.Hinweis: Die Umsätze von Bietergemeinschaft werden anschließend addiert. Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde (Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe").
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren. Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.