- Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
- Mindestumsatz: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 250.000,00 EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen.
- Unternehmensreferenzen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss seit 2023 mindestens eine Referenz für die Grab- und
Friedhofspflege nachweisen, die durchgängig und mindestens (seit 2023) sechs Monate lang erfolgreich erbracht wurde. Der Friedhof muss mindestens 80 Beisetzungen pro Jahr oder eine Fläche von 1,5 Hektar umfassen.
- Beschäftigungszahl des Unternehmens: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Mitarbeiter, davon mind. zwei Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Friedhofsgärtner im Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.