Für die adäquate Sicherstellung von Brandschutz und rettungsdienstlicher Versorgung im Norden der Stadt Bremerhaven wurde der Bedarf einer neuen Feuer- und Rettungswache in einem Brandschutzbedarfsplan ermittelt. Als geeigneter Wachstandort wurde ein Grundstück von rund 10.000 m² in der Alfred-Wegener-Straße ausgewählt, welches sich im Stadtbremischen Überseehafengebiet befindet und daher Eigentum der Stadtgemeinde Bremen ist.Die Wache weist eine Bruttogeschossfläche von rund 2.900 m² in zwei Vollgeschossen auf:Im Erdgeschoss befinden sich 12 Fahrzeugstellplätze sowie eine Waschhalle. Über den Funktionsräumen wie den Lagerflächen befindet sich ein Zwischengeschoss mit Werkstätten. Im Obergeschoss befinden sich die Büro- und Ruheräume sowie eine Dachterrasse. Geplant ist eine Holz-Hybridbauweise, wobei das Erdgeschoss aus Betonelementen und das Obergeschoss in Holzbauweise errichtet werden. Die Flachdachflächen des Obergeschosses werden vollständig mit einer Photovoltaikanlage belegt, deren Überschussenergie in einem Batteriespeicher verortet werden soll. Die Etagen sind neben dem Aufzug und der Treppe auch durch Rutschstangen miteinander verbunden.Im Rahmen der elektrotechnischen Erschließung (KG 440) ist die Mittelspannungsversorgung inklusive einer eigenen Übergabestation, der Transformatorauslegung sowie eines selektiven Schaltanlagenkonzepts zu planen, um eine maximale Ausfallsicherheit der Netzebenen zu garantieren. Zur Sicherstellung des autarken Einsatzbetriebs sind eine Notstromanlage (Diesel, ca. 400 kVA) mit automatischer Umschalteinrichtung und Kraftstoffbevorratung sowie eine USV-Anlage für kritische IT-Infrastrukturen in die Planung zu integrieren. Der Schutz des Gebäudes und der Technik ist durch eine normgerechte Blitzschutz- und Erdungsanlage sicherzustellen. Zudem ist eine Ladeinfrastruktur mit DC-Schnellladern und AC-Wallboxen samt Lastmanagementsystem sowie eine DALI-gesteuerte Innen- und Außenbeleuchtung inklusive Sicherheitsbeleuchtung zu realisieren.Für die Fernmelde- und Informationstechnik (KG 450) ist eine strukturierte Datenverkabelung sowie die Installation von Gefahrenmeldeanlagen (BMA/ZKS/Video) vorzusehen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Planung liegt in der intelligenten Verknüpfung der Alarmierungseinrichtungen mit der Haustechnik: Im Alarmfall müssen die Ansteuerung der Tore, die Aktivierung der Alarmbeleuchtung sowie die Ampelschaltung zur Ausfahrtfreigabe automatisiert erfolgen.Da das Grundstück bisher als naturbelassene Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt wurde, wird derzeit in einem Bebauungsplanverfahren Baurecht für dieses Grundstück hergestellt. Voraussichtlich wird der formelle Beschluss im Sommer 2026 gefasst. Die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 4-5 für die Leistungsphasen 1-2 wurden durch den Auftraggeber erbracht, die Entwurfsplanung wird durch den Auftraggeber derzeit finalisiert. Die Entwurfsplanung wird mit Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.Die Baukosten für die Starkstrom-, Fernmelde- und Informationstechnik (KG 440 und 450) belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf 1.189.500,00 Euro netto.
- Technische Ausrüstung Lph 5-6 und optional Lph 7-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für die Anlagengruppen: 4. Starkstromanlagen und 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen.- Besondere / Zusätzliche Leistungen: Einarbeitung und Plausibilitätsprüfung der Entwurfsplanung
Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_Feuerwache-Ueberseehafen_TA_Aufford-Angebot)
Optional vergebene Leistungen: Technische Ausrüstung Lph 7-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für die Anlagengruppen: 4. Starkstromanlagen und 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mindeststandard: Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen.
Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei "D1_Feuerwache-Ueberseehafen_TA_Bieterbogen") zu erbringen.
Mindeststandard Unternehmensreferenzen:Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt für die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (mind. ALG 4-5; mind. Lph 5-8) für den Neubau oder die Erweiterung einer Rettungswache, Feuerwache, eines Feuerwehrgerätehauses oder einer Feuerwehrtechnischen Zentrale mit Baukosten (KG 440-450) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR brutto seit 2021 nachweisen.Gewertet wird eine Referenz seit 2021. Die Lph 8 muss zwischen 2021 und spätestens Einreichung des Angebotes vollständig erbracht sein. Der Projektstart kann bereits vor 2021 erfolgt sein.Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen.
Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied derBewerbergemeinschaft abzugeben.Die Angaben sind im Vordruck "Bieterbogen einzutragen.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären und der Vordruck D5 "Erklärung Mindestentgelt" abzugeben.2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.3) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Belegschaft: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die letzten 3 Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Angaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.3) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.